SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1081 19. Wahlperiode 2018-12-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Burkhard Peters (Bündnis 90/ Die Grünen) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Gefährliche Orte in Schleswig-Holstein In der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 07.11.2018 wurde über die Ausweisung gefährlicher Orte in Schleswig-Holstein berichtet. 1. Bitte auflisten: Welche „gefährlichen Orte“ im Sinne von § 181 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LVwG sind derzeit in Schleswig-Holstein ausgewiesen und seit wann? Antwort: Insgesamt bestehen zum jetzigen Zeitpunkt in Schleswig-Holstein 7 Örtlichkeiten , an denen Maßnahmen im Rahmen des § 181 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LVwG möglich sind. Polizeidirektion Örtlichkeit Örtlichkeit Örtlichkeit Lübeck An der Mauer/ Krähenteich seit: 23.06.2017 ZOB- Hansestrasestra - ße/Konrad- Adenauer-Str. seit: 06.06.2017 Ratzeburg Bargteheide/ Schulzentrum seit: 09.10.2017 Bargteheide/ Bahnhof Seit: 01.11.2017 Kiel Bergstraße seit: 21.02.2018 Hauptbahnhof seit: 07.11.2017 Gaarden-Ost 14.08.2015 Drucksache 19/1081 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Welche konkreten Tatsachen sprechen an diesen Orten jeweils dafür, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich dort gesuchte Straftäterinnen oder Straftäter verbergen? Antwort: Polizeiliche Kontrollmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen und der von ihnen mitgeführten Sachen) gem. § 181 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 LVwG sind zulässig zur Bestätigung oder Tilgung eines hinreichend bestehenden, also konkreten Gefahrenverdachts. Anhaltspunkte für die im Gesetzestext geforderten Tatsachen sind neben den eigenen Feststellungen auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus früheren polizeilichen Maßnahmen oder Hinweisen Dritter (z.B. von Anwohnern des örtlichen Bereiches). Die erforderlichen Tatsachen müssen sich sowohl auf den Ort als auch den Zeitpunkt der vorgesehenen Überprüfung beziehen. Nachstehend werden die durch die Polizeidirektionen des Landes Schleswig-Holstein gemeldeten Bereiche , in denen Maßnahmen i.S. des § 181 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 LVwG stattfinden, mit den dort dokumentierten Straftaten (Tatsachen) ergänzt: Polizeidirektion Örtlichkeit Örtlichkeit Örtlichkeit Lübeck An der Mauer/ Krähenteich seit: 23.06.2017 - BtM-Delikte, Körperverletzungen (5 davon mit Waffen), Raubdelikte, Diebstahlsdelikte ZOB- Hansestrasestra - ße/Konrad- Adenauer-Str. seit: 06.06.2017 - Körperverletzungen , BtM-Delikte, 1 versuchtes Tötungsdelikt Ratzeburg Bargteheide/ Schulzentrum seit: 09.10.2017 - besonders schwere Fälle des Diebstahls, gefährliche Körperverletzungen , BtM-Delikte, Verstöße gegen Bargteheide/ Bahnhof seit: 01.11.2017 - schwere Brandstiftung, besonders schwere Fälle des Diebstahls, gefährliche Körperverletzungen , Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1081 3 das WaffG BtM-Delikte, Hehlerei Kiel Bergstraße seit: 21.02.2018 - Diskothekenbereich und Waffenverbotszone , diverse Rohheitsdelikte Hauptbahnhof seit: 07.11.2017 -BtM-Delikte und Eigentumskriminalität Gaarden-Ost 14.08.2015 - BtM- Kriminalität, insbesondere Straßendeal 3. Inwiefern ist infolge der Ausweisung dieser „gefährlichen Orte“ jeweils eine Verbesserung im Sinne eines Rückgangs von Straftaten eingetreten? Antwort: In der Regel erfolgen die polizeilichen Kontrollmaßnahmen gemäß § 181 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LVwG in den o.a. örtlichen Bereichen als Verbundmaßnahmen zu abgestimmten Maßnahmen mit anderen Behörden und Institutionen (Ordnungsbehörden, Streetworkern in Bereichen mit hoher BtM-Delinquenz …). Die Auswirkungen von einzelnen polizeilichen Kontrollen können nicht separat evaluiert werden, sondern müssen als Maßnahmenbündel behördlichen Handelns gesehen werden. Verstärkte offene polizeiliche Präsenz und konsequentes polizeiliches Agieren in den durch Kriminalität besonders schwer belasteten örtlichen Bereichen zieht eine Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls des Bürgers nach sich, Anwohner bestätigen dieses. An einem ausgewiesenen Brennpunkt in Lübeck (ZOB) hat erhöhte Kontrolldichte zu einem deutlichen Rückgang der Straftaten geführt, insbesondere konnte die auffällige „Inanspruchnahme“ des öffentlichen Raumes durch einzelne kriminelle Jugendgruppen beseitigt werden. Auch die Polizeidirektionen Kiel und Ratzeburg meldeten in einigen örtlichen Bereichen, in denen Kontrollmaßnahmen gem. § 181 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LVwG stattfanden, Rückgänge von Straftaten. Nicht nur diese sind ein messbarer „Erfolg“, sondern auch die Unterbindung der weiteren Ausdehnung des Deliktsphänomens in den eng umgrenzten örtlichen Bereichen. 4. Wie oft wird der Nutzen dieser Maßnahmen von den Dienststellenleitungen evaluiert und was sind die Erfolgskriterien? Antwort: Der Gesetzgeber gibt für Maßnahmen nach § 181 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LVwG keine zeitliche Limitierung oder Verfahrensweisen vor, die ein besonderes Evaluierungsprocedere erfordern. Die Auswertung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems Artus im Rahmen der Evaluierung erfolgt durch Drucksache 19/1081 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 die örtlichen Dienststellen in unterschiedlichen Zeitabständen mit der Zielrichtung einer konkreten Lagebeurteilung. Bei den derzeit bestehenden Örtlichkeiten der Polizeidirektionen Lübeck erfolgt die Evaluation für den Bereich „Krähenteich “ vierteljährlich, für den Bereich ZOB Lübeck monatlich. Die Polizeidirektion Ratzeburg evaluiert die Kontrollmaßnahmen fortlaufend, die Polizeidirektion Kiel überprüft die polizeilichen Maßnahmen in Zeiträumen zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. Zum Thema „Erfolgskriterien“ siehe Beantwortung zu 3. 5. Wie erklärt sich aus Sicht der Landesregierung die hohe Anzahl gefährlicher Orte in Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen norddeutschen Bundesländern ? Antwort: Die in der Fragestellung angelegte Bewertung kann nicht bestätigt werden, da hierzu weder Erkenntnisse noch belastbar erhobenes Vergleichsmaterial für eine Analyse vorliegen. 6. Bitte auflisten: Wie viele gefährliche Orte waren in den letzten 10 Jahren jährlich ausgewiesen? Bitte aufschlüsseln, wie viele davon jeweils nur kurzzeitig angelegt waren. Antwort: Aufgrund von datenschutzrechtlichen Löschfristen und des bestehenden Löschkonzepts des Vorgangsbearbeitungssystems Artus ist die Beantwortung der Frage nicht möglich.