SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1104 19. Wahlperiode 2018-12-13 Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Poersch (SPD) und Kathrin Wagner-Bockey (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Bauliche und sicherheitstechnische Konsequenzen aus dem Angriff auf die Polizeistation Preetz Vorbemerkung der Fragestellerinnen: In der Nacht vom 09. auf den 10. April 2018 griffen gewalttätige Jugendliche die Preetzer Polizeistation an und bewarfen das Gebäude sowie Beamtinnen und Beamte mit Steinen. Es wurde hierbei versucht, die Scheiben des Gebäudes einzuwerfen sowie die Tür einzutreten. Glücklicherweise wurde hierbei niemand verletzt. Die Polizeistation Preetz ist im Gebäude des ehemaligen Amtsgerichtes untergebracht, besondere Sicherungseinrichtungen bestehen nicht. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts informierte sich am 13.04.2018 vor Ort über den Vorgang. Drucksache 19/1104 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Vorgang? Antwort: Durch die Zentralstelle Polizeiliche Prävention des LPA wurde für die Polizeistation Preetz nach dem Handlungsleitfaden zur Sicherung von Polizeigebäuden eine sicherheitstechnische Stellungnahme erstellt. Aufgrund derer wurde folgende bauliche Maßnahme durchgeführt. Bauliche Maßnahme Installation einer Videotechnik am Gebäude. Anmerkung: Diese kann zum einen der Dokumentation von besonderen Vorfällen dienlich sein und darüber hinaus präventiv gegenüber gewaltbereiten Personen wirken. Darüber hinaus wurden folgende taktische Maßnahmen ergriffen: Taktische Maßnahmen Es erfolgte in dem Zeitraum vom 10.04.2018 bis 02.05.2018 eine Anordnung einer Schutzmaßnahme. Der Präsenzdienst wurde vom 14.04.2018 bis 02.05.2018, jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 02:00 Uhr durch zwei Beamte mit Diensthund des Polizei-Bezirksreviers Kiel verstärkt. 2. Hat Staatssekretär Geerdts den Vorfall zum Anlass genommen, die sicherheitstechnische Situation der Preetzer Polizeistation zu überprüfen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort: Herr Geerdts hat die Polizeistation Preetz am 13.04.2018 besucht. Zu diesem Zeitpunkt war die o. g. Schutzmaßnahme bereits angelaufen. 3. Hält die Landesregierung den baulichen Sicherheitsstandard der Polizeistation Preetz für ausreichend, den Schutz der dort tätigen Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1104 a) Wenn nein, warum sieht der Entwurf des Landeshaushaltes 2019 keine Mittel für Planung oder Umsetzung des Einbaus sicherheitstechnischer Einrichtungen in dem Gebäude der Preetzer Polizeistation vor? b) Wenn ja, wie will die Landesregierung künftig ausschließen, dass Polizeibeamtinnen und -Beamte oder Bürgerinnen und Bürger in der Preetzer Polizeistation durch Gewalttaten gefährdet werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Die gesamte Unterbringungssituation der Polizeistation Preetz wird derzeit geprüft. Baumaßnahmen sind bisher nicht identifiziert, so dass durch das Finanzministerium keine Haushaltsmittel hierfür einzuplanen waren. Ein absoluter Ausschluss von Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Dienstgebäude ist faktisch nicht möglich. 4. Sind der Landesregierung weitere Fälle von Übergriffen auf Polizeistationen bekannt? Antwort: Eine Polizeidienststelle wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Tatobjekt erfasst, wenn die Straftat sich gegen das Gebäude richtet. Weitergehende zielführende Auswertungen im Sinne der Fragestellung sind aus der PKS heraus nicht möglich. In den Berichtsjahren 2013-2017 sind die in den nachstehenden Tabellen ersichtlichen versuchten und vollendeten Delikte erfasst worden. Für 2018 liegen die Zahlen der PKS noch nicht vor. bekannt gewordene Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote in Prozent bekannt gewordene Fälle aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote in Prozent 2013 30 20 66,7 0 0 0,0 2014 39 23 59,0 0 0 0,0 2015 45 34 75,6 0 0 0,0 2016 50 36 72,0 1 1 100,0 2017 52 27 51,9 1 1 100,0 Sachbeschädigung Brandstiftung Berichtsjahr