SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1125 19. Wahlperiode 17.12.2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Gesundheitsgefahren für Kinder durch Schimmelbildung in fassadengedämmten Schulen und Kindertagesstätten Vorbemerkung des Fragestellers: Seit Jahren werden Gebäude mit Fassadendämmungen versehen. Prof. Dr. Claus Meier hat sich intensiv mit dieser Technologie beschäftigt. Im Buch "Richtig bauen" tritt er den wissenschaftlichen Beweis an, dass es hierdurch fast zwangsläufig zu Schimmelbildung kommt (S. 261). Folge hiervon sind v.a. für Kinder Gesundheitsgefahren wie Asthma und Allergien (a.a.O., S. 268). Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich führt eine thermische Dämmung dazu, dass die Oberflächentemperatur der Innenfläche der Außenwand gegenüber dem schlechter gedämmten Zustand ansteigt. Damit reduziert sich der Tauwasseranfall und die Schimmelbildung, für die eine dauerhafte Durchfeuchtung erforderlich ist, nimmt ab. Es ist, auch nach Aussage des Fraunhofer Instituts für Bauphysik in Stuttgart, keine Einbausituation möglich, bei der eine Dämmung zu niedrigeren Oberflächentemperaturen und also zu vermehrtem Tauwasseranfall und somit zu vermehrter Schimmelbildung beitrüge. Jedoch kann, insbesondere beim Fensteraustausch, eine energetische Ertüchtigung einen verminderten Luftwechsel bedingen. Dieser kann dazu führen, dass weniger Tauwasseranfall über die Raumluft nach außen abgeführt wird und somit indirekt die Schimmelbildung begünstigen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Wände einen energetisch völlig ungenügenden Zustand aufweisen, diese jedoch derart be- Drucksache 19/1125 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 lassen werden und die Bestandsfenster gegen moderne Fenster ausgetauscht werden . 1. Inwieweit sind der Landesregierung die o.g. Gesundheitsgefahren - explizit für Kinder und Jugendliche - in gedämmten Gebäuden bekannt? Antwort: Bekannt ist, dass ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzexposition und/oder Feuchtigkeit und dem Auftreten von allergischen Atemwegserkrankungen bzw. Asthma besteht. Hierzu ist vor Kurzem z. B. die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie erschienen (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, AWMF- Register-Nr. 161/001). Auch der ‚Schimmelleitfaden‘ des Umweltbundesamtes wurde 2017 neu aufgelegt. Wenn durch nicht sachgemäßer Ausführung von Gebäuden einschließlich Wärmedämmung oder/und ein ungünstiges Nutzungsverhalten Feuchteschäden entstehen, ist in den betroffenen Gebäuden insbesondere für Kinder aber auch andere empfindliche Personengruppen, die sich dort länger aufhalten, das gesundheitliche Risiko erhöht. Dieses muss jedoch nicht zwangsläufig aufgrund eines Schimmelpilzbefalls resultieren, sondern kann auch andere Ursachen haben (z.B. guter Nährboden für die Vermehrung von Hausstaubmilben). Daten darüber, in welchem Prozentsatz gedämmter öffentlicher Gebäude (Schulen und Kindertagesstätten) es tatsächlich zu einem Schimmelpilzbefall kommt, werden systematisch nicht erhoben. Der Heimaufsicht des Landesjugendamtes sind keine Fälle von Schimmelbefall in Kindertagesstätten bekannt, die explizit auf Fassadendämmungen zurückzuführen wären. Im Falle des Auftretens von Schimmelbefall in Kindertageseinrichtungen ist es vorrangig Aufgabe des Trägers, diesen zu beseitigen und die Ursache aufzuklären, um Gefährdungslagen der Kinder auszuschließen. Sofern die Heimaufsicht des Landesjugendamtes im Rahmen von örtlichen Prüfungen und Besuchen einen Befall feststellt wird i.d.R. zunächst das zuständige Gesundheitsamt hinzugezogen, um Maßnahmen abzustimmen. Erforderlichenfalls sind auch die Unfallkasse Nord und die zuständige Bauaufsicht einzubeziehen. 2. Welche Konsequenzen sind ggf. bislang daraus gezogen worden, um bei notwendigen Gebäudesanierungen eine Gesundheitsgefährdung von Kindern und Jugendlichen mit Sicherheit ausschließen zu können? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden ist Aufgabe des Trägers.