SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1139 19. Wahlperiode 2019-01-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Unterrichtung des Landtags und des Landesplanungsrates zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin Nach § 1 Abs. 1 Parlamentsinformationsgesetz hat die Landesregierung „den Landtag frühzeitig und vollständig“ über Grundsatzfragen der Landesplanung zu unterrichten . § 4 des Gesetzes konkretisiert: „Das fachlich zuständige Ministerium unterrichtet den Landtag über Planungsvorhaben, die für die Entwicklung des Landes Schleswig- Holstein oder größerer Teile desselben raumbedeutsam sind.“ Nach § 20 Abs. 2 Landesplanungsgesetz hat die Landesplanungsbehörde den Landesplanungsrat über den Stand der Landesplanung und über wichtige Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs zu berichten. 1. Wann erfolgte der Kabinettsbeschluss über den ersten Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans? Antwort: Der Beschluss des Kabinetts über den Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erfolgte am 27. November 2018. Drucksache 19/1139 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wann und in welcher Form wurde der Landtag über den Entwurf unterrichtet bzw. wird unterrichtet werden? Bitte begründen, warum der entsprechende Zeitpunkt und die entsprechende Form gewählt wurden! Antwort: Mit Schreiben vom 30. November 2018 hat Innenminister Hans-Joachim Grote den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags gemäß §§ 4, 6 Parlamentsinformationsgesetz über den Beschluss des Kabinetts über den Entwurf einer Landesverordnung über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und über das Beteiligungsverfahren unterrichtet (Unterrichtung 19/97). Darüber hinaus hat Staatssekretärin Kristina Herbst mit Schreiben vom 05. Dezember 2018 den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig- Holsteinischen Landtags gemäß § 8 Abs. 2 Landesplanungsgesetz informiert, auf die Möglichkeit einer Stellungnahme hingewiesen und ihre Bereitschaft bekundet, den Ausschuss über den Stand der Arbeiten in einer der nächsten Sitzungen zu unterrichten. (Umdruck 19/1829). 3. Wann und in welcher Form wurde bzw. wird der Landesplanungsrat über den Entwurf unterrichtet? Antwort: Die Mitglieder des Landesplanungsrates wurden in der Sitzung am 25. Juni 2018 ausführlich über den Sachstand zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 unterrichtet. Über den vom Kabinett beschlossenen Entwurf und das am 18. Dezember 2018 begonnene Beteiligungsverfahren wurden die Mitglieder mit E-Mail vom 20. Dezember 2018 unterrichtet. In einer der nächsten Sitzungen wird der Landesplanungsrat über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und das weitere Vorgehen informiert werden. 4. Wenn der Landtag oder der Landesplanungsrat nicht frühzeitig und vollständig informiert wurden bzw. werden sollen: Warum ist die Information nicht erfolgt bzw. soll nicht mehr erfolgen? Antwort: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.