SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/114 19. Wahlperiode 2017-07-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Folgen der demographischen Entwicklung für das Bildungswesen Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung mit dem Titel: „Demographische Rendite adé - Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen“ ist in den kommenden Jahren bundesweit mit einem deutlichen Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen. Nach der hier vorgenommenen Schätzung könnten im Jahr 2025 bereits vier Prozent mehr Kinder und Jugendliche zur Schule gehen als heute, im Jahr 2030 wären es demnach sogar acht Prozent. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung hält an dem Ziel fest, an allen Schularten bedarfsgerecht und schrittweise die Unterrichtsversorgung auf 100 Prozent zu erhöhen. Das gilt auch unter den Vorzeichen einer sich ändernden Schülerzahlprognose. Die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung konzentriert sich auf eine bundesweite Betrachtung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK) sieht sich aber in seiner Einschätzung bestätigt, dass es auch in Schleswig-Holstein künftig deutlich mehr Schülerinnen und Schüler geben wird als noch vor einigen Jahren angenommen. Drucksache 19/114 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Gründe dafür sind vor allem höhere Geburtenzahlen und die Flüchtlingssituation. Diese Entwicklungen werden bei der langfristigen Schülerzahlprognose berücksichtigt und fließen in die finanziellen Planungen ein. Das Bildungsministerium aktualisiert jährlich seine langfristige Schülerzahlprognose anhand der zuletzt veröffentlichten Bevölkerungsvorausberechnung für Schleswig- Holstein, der Schülerzahlen des Statistikamtes und der aktuellen Entwicklung von Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf die Schülerzahlen haben und teilweise von politischen Entscheidungen abhängen, z.B. Übergangsquoten, Wiederholungsquoten, DaZ-Schülerzahlen, Rückkehr zu G9, Situation am Ausbildungsmarkt. Auf Grundlage der Schülerzahlprognose wird auch die Lehrerstellenbedarfsplanung regelmäßig aktualisiert. Sobald dem MBWK eine detaillierte Schülerstatistik für das Schuljahr 2016/17 vorliegt , wird eine Anpassung der Schülerzahlprognose und anschließend der Ressourcenbedarfsprognose erfolgen. Nach jetzigem Stand wird dies bis Anfang des 4. Quartals möglich sein. 1. Mit welchem Anstieg der Schülerzahlen rechnet die Landesregierung für die kommenden Jahre für das Land Schleswig-Holstein (bitte wenn möglich aufgeschlüsselt nach Schuljahr und Schulart)? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 2. Mit welchen personellen Mehrbedarfen (Lehrer und weiteres Personal) rechnet die Landesregierung in der Folge für die öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Schulen in freier Trägerschaft, unter der Prämisse einer 100-prozentigen Unterrichtsversorgung an allen Schularten bis zum Jahr 2022? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/114 3 Antwort: Siehe Vorbemerkung. Für die Bemessung des Zuschusses für die Träger von Schulen in freier Trägerschaft nimmt die Landesregierung keine Berechnungen zur 100-prozentigen Unterrichtsversorgung an diesen Schulen vor. 3. Welche zusätzlichen Finanzbedarfe lösen die unter Punkt 2 genannten Mehrbedarfe aus? Antwort: Siehe Vorbemerkung. 4. Mit welchen räumlichen Mehrbedarfen rechnet die Landesregierung in der Folge für die öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Schulen in freier Trägerschaft und finden vor dem Hintergrund dieser neuen Prognose bereits Gespräche mit den Schulträgern statt? Antwort: Etwaige räumliche Mehrbedarfe werden zuständigkeitshalber von den Schulträgern festgestellt. Davon abgesehen tauscht sich die Landesregierung regelmäßig mit den Schulträgern bzw. den kommunalen Landesverbänden als deren Interessenvertretung auch zu Fragen der Schulentwicklungsplanung aus. Zur Unterstützung der Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgabe im Bereich Schulbau stehen ab 2018 für Schleswig-Holstein rd. 99,5 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verfügung; darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, aus Haushaltsüberschüssen des Landes bis zu 50 Millionen Euro auch für kommunalen Schulbau einzusetzen. 5. Welche Kosten werden diese Mehrbedarfe bei den Schulträgern auslösen und wie wird die Landesregierung hier die Träger unterstützen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.