SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1142 19. Wahlperiode 2019-01-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Unterrichtung des Landtags und des Landesplanungsrates zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 zum Sachthema Windenergie Vorbemerkung der Fragestellerin Nach § 1 Abs. 1 Parlamentsinformationsgesetz hat die Landesregierung „den Landtag frühzeitig und vollständig“ über Grundsatzfragen der Landesplanung zu unterrichten . § 4 des Gesetzes konkretisiert: „Das fachlich zuständige Ministerium unterrichtet den Landtag über Planungsvorhaben, die für die Entwicklung des Landes Schleswig- Holstein oder größerer Teile desselben raumbedeutsam sind.“ 1. Wann erfolgte der Kabinettsbeschluss über den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie über den zweiten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I-III? Antwort: Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 21. August 2018. Drucksache 19/1142 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Wann und in welcher Form wurde der Landtag über den Entwurf unterrichtet? Bitte begründen, warum der entsprechende Zeitpunkt und die entsprechende Form gewählt wurden! Antwort: Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages (über die jeweils fachlich zuständige Sprecherin bzw. den fachlich zuständigen Sprecher) sowie die Landtagsverwaltung wurden am 4. September 2018 zeitgleich mit den in ihren Belangen durch die Regionalplanung Windenergie berührten öffentlichen Stellen unterrichtet . An diesem Tag begann das Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit sowie für alle in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen im Anschluss an die am 3. September 2018 erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig- Holstein (Amtsbl. Schl.-H. S. 36). Die Unterrichtung erfolgte per E-Mail, um die einfache und zügige Weiterleitung der enthaltenen Links zur Online- Beteiligung und zu den Planunterlagen zu ermöglichen. Darüber hinaus wurde entsprechend § 8 Abs. 2 Landesplanungsgesetz der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages mit Schreiben der Innenstaatssekretärin Kristina Herbst vom 28. Oktober 2018 und durch Bericht der Staatssekretärin in der Sitzung des Ausschusses am 5. Dezember 2018 unterrichtet . 3. Wenn der Landtag bisher nicht informiert wurde: Warum ist die Information nicht erfolgt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.