SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1144 19. Wahlperiode 09.01.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Der Ministerpräsident Landesentwicklungsstrategie II Vorbemerkung der Fragestellerin In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fragestellerin vom 15.12.2017, Drucksache 19/395, hat die Landesregierung angekündigt, dass die Landesentwicklungsstrategie im 2. Quartal 2018 verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollte. Zudem wurde angekündigt, eine Dokumentation zum Online-Beteiligungsverfahren zum Weißbuch zu erstellen und zu veröffentlichen. 1. Wann erfolgt der Kabinettsbeschluss über die Landesentwicklungsstrategie? Wenn bisher nicht erfolgt: Warum nicht? 2. Welche Schritte zur Finalisierung der Landesentwicklungsstrategie hat die Landesregierung seit Dezember 2017 unternommen? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Landesregierung ist, nicht zuletzt auf Grund des bisher mit der Erstellung der LES in der vergangenen Legislaturperiode verbundenen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwandes, bestrebt, die weiteren Kosten und den Gesamtaufwand zur Fertigstellung der LES im Rahmen zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen und zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die bisher befasste und von der Vorgängerregierung ausgewählte Agentur auch die Finalisierungsarbeiten begleiten und die Redaktion übernehmen. Drucksache 19/1144 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Zum Zeitpunkt der Aussage zur Finalisierung in der Drs. 19/395 ging die Landesregierung von einer erfolgreichen Vergabe des Auftrages an diese - von der Vorgängerregierung ausgewählte - Kommunikationsagentur aus. Jedoch kam es während der Bindungsfrist zu keinem Vertragsabschluss. Nach erneuter Ausschreibung konnte der neue Auftrag am 1. November 2018 an die betreffende Agentur vergeben werden. Nach Auffassung der Landesregierung wäre die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere als die bereits inhaltlich befasste Agentur weder finanziell noch organisatorisch verantwortbar gewesen . 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Dokumentation zum Online-Beteiligungsverfahren zum Weißbuch ggf. auch unabhängig vom Kabinettsbeschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung geht inzwischen davon aus, dass die Endfassung der LES ausreichend aussagefähig und damit eine Dokumentation zum Online- Beteiligungsverfahren zum Weißbuch der LES entbehrlich ist und lediglich weitere unnötige Kosten, ohne dass diesen ein adäquater Erkenntnisgewinn gegenübersteht, verursachen würde. 4. Wann und in welcher Form wurde die Öffentlichkeit seit Ende des Online- Beteiligungsverfahrens am 31.05.2017 über den Stand der Erstellung der Landesentwicklungsstrategie unterrichtet? 5. Wann und in welcher Form wurde der Landtag seit Ende des Online- Beteiligungsverfahrens am 31.05.2017 über den Stand der Erstellung der Landesentwicklungsstrategie unterrichtet? 6. Wann und in welcher Form wurde der Landesplanungsrat seit Ende des Online -Beteiligungsverfahrens am 31.05.2017 über den Stand der Erstellung der Landesentwicklungsstrategie unterrichtet? Die Fragen 4 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Prozess der Finalisierung der LES ist ein rein regierungs- bzw. verwaltungsinterner Vorgang. Siehe hierzu auch die Antwort zu den Fragen 1 und 2. Eine formale Einbindung von Landtag und Landesplanungsrat ist im laufenden Verfahrensschritt nicht erforderlich. Nach Finalisierung der LES wird diese veröffentlicht und steht somit zur Verfügung.