SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ 1167 19. Wahlperiode 2019-01-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hansen (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 1. Wie viele Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe hat es im Jahr 2018 gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen gegeben? Antwort: 1.290 Gewaltdelikte gegen 2.658 Beamte und Beamtinnen; es handelt sich hier überwiegend um Widerstandshandlungen im engeren Sinne (§§ 113,114 StGB) und Rohheitsdelikte. 2. Wie viele Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste im Jahr 2018 sind der Landesregierung bekannt? Antwort: Die Träger der Feuerwehren und die Feuerwehren selbst führen keine gesonderte Statistik. Aus der PKS sind 61 Fälle von Widerstandshandlungen und Angriffen gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes bekannt . Drucksache 19/1167 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Bei wie vielen der erfassten Widerstandshandlungen und Angriffe standen die Tatverdächtigen unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln? Antwort: In 797 Fällen. Die Zahlen beziehen sich auf Tatverdächtige, die unter Alkoholeinfluss standen, der Einfluss von Betäubungsmitteln wird nicht erfasst. 4. Bei wie vielen der erfassten Widerstandshandlungen und Angriffe waren die Tatverdächtigen minderjährig? Antwort: In 115 Fällen. 5. Wie viele Mitarbeiter der Landespolizei wurden 2018 durch Widerstandshandlungen insgesamt und wie viele schwer verletzt? Antwort: Insgesamt wurden 396 Beamtinnen und Beamte verletzt, 10 davon schwer. 6. Wie viele Strafanzeigen wurden 2018 a) wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte b) wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Mitarbeiter der Landespolizei gestellt? Antwort: a) 661 (§§ 113, 115 StGB) b) 492 (§§ 114, 115 StGB) 7. Hat es im Jahr 2018 verletzte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei Einsätzen außerhalb des Landes gegeben? Wenn ja, wie viele? Antwort: Ja, 15. 8. Wie viele Arbeitstage waren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Jahr 2018 nach einer Verletzung bei Widerstandshandlungen bzw. bei Gewalt gegen Polizeibeamte dienstunfähig? Antwort: Aufgrund einer Verletzung bei Widerstandshandlungen waren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an insgesamt 353 Tagen dienstunfähig gemeldet.