SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1176 19. Wahlperiode 24.01.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (AfD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren In welchem Umfang stocken Rentner in Schleswig-Holstein auf Vorbemerkung des Fragestellers: Viele Rentner erhalten nur eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung . Um die Miete zu bezahlen und den Lebensunterhalt zu sichern, können ergänzend Grundsicherung und andere Leistungen bei begründetem Mehrbedarf zur Rente gezahlt werden. 1. Wie hoch ist die Zahl der Rentner in Schleswig-Holstein? Antwort: Im Jahre 2017 erhielten 718.407 Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger mit Wohnort in Schleswig-Holstein insgesamt 856.333 Renten (Statistik der Deutschen Rentenversicherung). Da ein Teil der Zahlungsempfängerinnen und Zahlungsempfänger mehr als eine Rente bezieht (z.B. eigene Versichertenrente und Hinterbliebenenrente), liegt die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner unter der des Rentenbestandes. a. Wie vielen steht eine Grundsicherung zu? Antwort: Drucksache 19/1176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden auf Antrag erbracht. Leistungsberechtigt sind ältere Personen, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Folglich setzt ein Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung voraus, dass Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierzu werden die zu berücksichtigenden Bedarfe ermittelt. Diese umfassen nach § 42 SGB XII - die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28 SGB XII, - die zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels SGB XII, - die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels SGB XII, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34 Absatz 7 SGB XII, - Bedarfe für Unterkunft und Heizung, - ergänzende Darlehen nach § 37 Absatz 1 SGB XII und Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkommen nach § 37a SGB XII. Von dem individuell ermittelten Bedarf an Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das vom Leistungsberechtigten einzusetzende Einkommen und Vermögen in Abzug zu bringen. Gleiches gilt für das berücksichtigungsfähige Einkommen oder Vermögen des Ehepartners, eingetragenen Lebenspartners, Partner einer ehe- bzw. lebenspartnerähnlichen Gemeinschaft. Vor dem Hintergrund, dass der Leistungsanspruch individuell zu ermitteln ist, kann eine Aussage über die mögliche Anzahl von Grundsicherungsberechtigten an der Gesamtzahl der Rentenempfängerinnen/Rentenempfänger nicht getroffen werden. b. Wie viele Rentner in Schleswig-Holstein (absolut und prozentual) leben seit 2013 von Grundsicherung? Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen. Antwort: Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Für die Jahre 2017 und 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Jahr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung mit angerechnetem Einkommen aus Rente wegen Erwerbsminderung Altersrente Hinterbliebenenrente 2013 5.562 15.148 3.072 2014 6.202 15.735 3.033 2015 6.497 16.447 3.027 2016 6.673 16.037 2.802 (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) Über den prozentualen Anteil von Rentnerinnen und Rentnern die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, liegen für Schleswig- Holstein keine statistischen Erhebungen vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1176 3 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Grundsicherung der Rentner in Schleswig-Holstein seit 2013 bis heute? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die durchschnittliche Höhe der an Rentnerinnen und Rentnern ausgezahlten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird in der Bundesstatistik für das Vierte Kapitel SGB XII nicht erhoben. 3. Auf welche Höhe beläuft sich der Betrag, der in Schleswig-Holstein insgesamt an Grundsicherung für Rentner jährlich gezahlt wird? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2013 bis heute. Antwort: Bis zum Jahr 2016 wurden im Rahmen der Sozialhilfestatistik lediglich die Bruttoausgaben sowie die darauf entfallenden Einnahmen und in der Folge die Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung erhoben. Die Höhe der Nettoausgaben ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Nettoausgaben 2013 207.127.133 € 2014 217.186.600 € 2015 232.131.335 € 2016 240.140.806 € (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) Seit 2017 ist eine Erhebung nur noch auf Grundlage der vom Bund erstatteten Nettoausgaben möglich. Eine Differenzierung erfolgt lediglich nach der Art der Leistungsberechtigung (Grundsicherung im Alter / Grundsicherung bei Erwerbsminderung). Für das Jahr 2017 hat der Bund dem Land Schleswig-Holstein Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe 250.636.346,00 € erstattet, davon entfielen auf die Grundsicherung im Alter 104.578.277,34 €. 4. Wie viele Rentner in Schleswig-Holstein (absolut und prozentual) gehen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach? Wie viele davon sind geringfügig beschäftigt ? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2013 bis heute. Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Entsprechende statistische Erhebungen werden weder von der Bundesagentur für Arbeit noch von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Drucksache 19/1176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 5. Wie viele Rentner in Schleswig-Holstein (absolut und prozentual) nehmen seit 2013 zusätzlich zur Grundsicherung auch Mehrbedarf sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung in Anspruch? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2013 bis heute. Antwort: Mehrbedarfe sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Bedarfe der Grundsicherung nach § 42 SGB XII und bei der Ermittlung der Anspruchsberechtigung zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1a) verwiesen. 6. Auf welche Höhe beläuft sich der Betrag, der in Schleswig-Holstein insgesamt an finanziellem Mehrbedarf sowie Kosten für Unterkunft und Heizung für Rentner jährlich gezahlt wird? Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2013 bis heute. Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Ist in Schleswig-Holstein die flächendeckende bzw. überregionale Einführung eines verbilligten Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr für Senioren geplant? Wenn es dieses Sozialticket regional schon gibt, bitte einzeln nach Gemeinden und Städten aufschlüsseln. Antwort: Heute bestehende Produkte für Senioren orientieren sich an Kreisgrenzen. Folgend werden deshalb Tarifprodukte, die sich ausschließlich an Senioren richten, aufgelistet : Kreis Produkt Konditionen Schleswig- Flensburg und Flensburg Senioren-Jahreskarte 500,00 €/Jahr kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Kiel Senioren-Monatskarte im Abo 37,44 €/Monat Nutzung aller Verkehrsmittel im Stadtverkehr Kiel (Zone 4000 Kiel) gilt nicht in der Hauptverkehrszeit Mo-Fr 6.00-9.00 Uhr Für Senioren ab 65 Jahren. Ostholstein Senioren-Monatskarte 70,00 €/Monat Kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Dithmarschen Senioren-Monatskarte 48,50 €/Monat Kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Steinburg Senioren-Monatskarte 39,90 €/Monat Kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Rendsburg- Eckernförde Senioren-Monatskarte 39,90 €/Monat für kurze Strecken (Preisstufe 1) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1176 5 59,90 €/Monat für kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Nordfriesland Senioren-Monatskarte 39,90 €/Monat für kurze Strecken (Preisstufe 1a) 52,90 €/Monat für kreisweite Nutzung aller Busse Für Senioren ab 63 Jahren. Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Hzgt. Lauenburg Senioren-Monatskarte 38,10 – 88,00 €/Monat für bestimmte Zonen; 106,10 €/Monat für Ringe ABCDE in Hamburg und Hamburger Umland Für Senioren ab 63 Jahren. Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Hzgt. Lauenburg Senioren-Abokarte 31,20 – 72,10 €/Monat für bestimmte Zonen; 86,90 €/Monat für Ringe ABCDE in Hamburg und Hamburger Umland Für Senioren ab 63 Jahren. Senioren können auch Angebote nutzen, die nicht speziell an Senioren gerichtet sind (z.B. die 9-Uhr-Monatskarte im Stadtverkehr Neumünster für 29,90 €). Daneben bieten einzelne Gebietskörperschaften an, eine kostenlose Busfahrkarte auszustellen, wenn der Führerschein abgegeben wird. Die Einführung neuer Sortimente ist von der Zustimmung der Verkehrsunternehmen abhängig. Insbesondere im Bahnbereich tragen diese das Erlösrisiko für die von ihnen betriebenen Verkehre. Im Hamburger Umland sind darüber hinaus die Prozesse im Hamburger Verkehrsverbund zu berücksichtigen; Änderungen am Sortiment sind hier insbesondere von der Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg und der Aufgabenträger in Niedersachsen abhängig. Das Preisniveau der Fahrkarten hängt vom Umfang der eingesetzten Mittel der öffentlichen Hand ab. Da Öffentlicher Verkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge nicht kostendeckend betrieben werden kann, setzt sich die Finanzierung von Bussen und Bahnen aus Fahrgeldeinnahmen und aus Zuschüssen von Land, Kreisen und kreisfreien Städten zusammen. Werden die Fahrpreise gesenkt und gehen daher Fahrgeldeinnahmen zurück, müssen die fehlenden Einnahmen bei den Verkehrsunternehmen durch Mittel der öffentlichen Hand ausgeglichen werden. Mögliche Fahrgastzuwächse durch günstigere Fahrpreise wiegen den Einnahmeausfall in der Regel nicht auf. Niedrigere Fahrpreise konkurrieren deshalb mit einem besseren Bus- und Bahnangebot, da Gelder, die für die Subventionierung von Tarifen verwendet werden , nicht genutzt werden können, um hochwertigere Verkehre bei den Verkehrsunternehmen zu bestellen. Neben der Mittelkonkurrenz werfen Angebote für bestimmte Nutzergruppen auch Fragen der Tarifgerechtigkeit auf. Werden z.B. Angebote für Senioren durch die öffentliche Hand stark bezuschusst, wäre auch zu prüfen, ob auch für andere Nutzergruppen günstige Tarifangebote anzubieten und zu finanzieren wären. Drucksache 19/1176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Das Land strebt derzeit an, gemeinsam mit den Kreisen zu prüfen, ob statt einer Nutzergruppen -spezifischen Fahrkarte ein neues Produkt eingeführt werden kann, das die Bedürfnisse möglichst vieler Fahrgäste erfüllen und Neukunden für Bus und Bahn gewinnen kann. Ein solches Produkt könnte eine 9-Uhr-Monatskarte sein. Langfristig ist geplant, die bestehenden regionalen Produkte in dieses landesweit einheitliche Produkt zu überführen. Welcher Geltungsbereich für diese Fahrkarte angeboten werden kann (z.B. streckenbezogen, regional oder landesweit), soll im Rahmen der Produktentwicklung geprüft werden.