SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1181 19. Wahlperiode 2019-01-31 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bundeswehr an Schulen in den Schuljahren 2016/17 & 2017/18 Vorbemerkung der Landesregierung: In § 4 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) ist festgelegt, dass die Schule den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern soll. Weiterhin gehört zum Bildungsauftrag der Schule die Erziehung des jungen Menschen zur freien Selbstbestimmung in Achtung Andersdenkender, zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dies erfordert auch die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen oder sogar entgegengesetzten Auffassungen, wie z.B. von Friedensbewegungen und Bundeswehr. Die Bundeswehr ist als verfassungsrechtlich verankerter Teil der Exekutive zu politischer Neutralität verpflichtet. 1. Wie viele Besuche durch Jugendoffiziere der Bundeswehr fanden in den Schuljahren 2016/17 & 17/18 an schleswig-holsteinischen Schulen statt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulen und Klassen unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler) Drucksache 19/1181 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die Schulen in Schleswig-Holstein sind gem. § 3 Schulgesetz im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften selbstständig in der Durchführung des Auftrags der Schule und in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten. Daher organisieren die Schulen nicht nur den Unterricht selbst, sondern entscheiden auch eigenständig über die Nutzung außerschulischer Lernorte und die Einbeziehung außerschulischer Akteure gem. § 29 Schulgesetz. Die einzelnen schulischen Angebote zur Beruflichen Orientierung und im Rahmen des Unterrichts zur politischen Bildung werden von der amtlichen Schulstatistik nicht erfasst. 2. In welchen Unterrichtsformaten fanden die Besuche durch Jugendoffiziere statt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1). Grundsätzlich ist die Einbeziehung von Bundeswehrangehörigen in den Unterricht in zwei Kontexten möglich: Zum einen zu Fragen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik im politisch bildenden Unterricht (Wirtschaft/Politik, Geschichte, Weltkunde) und zum anderen im Kontext der beruflichen Orientierung (Berufs- und Studienorientierung). Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung kommt es vor allem in Zusammenhang mit Messen zur beruflichen Orientierung - auf denen auch die Bundeswehr vertreten ist - zu Begegnungen mit Bundeswehrangehörigen. 3. Wie viele Besuche durch friedenspolitische AkteurInnen gab es im selben Zeitraum ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulen und Klassen unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler) Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1). 4. In welchen Unterrichtsformaten fanden die Besuche durch friedenspolitische AkteurInnen statt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1181 3 Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1). 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Schulen durch die Bundeswehr besucht ? Antwort: § 29 Absatz 4 Schulgesetz regelt die Einbeziehung außerschulischer Akteure in Schulveranstaltungen. Die Einbeziehung ist danach zulässig, wenn sie von Bedeutung für den pädagogischen Auftrag der Schule ist. Darüber hinaus gehende Hinweise für die Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr hat das Ministerium zuletzt in einem Rundschreiben vom 13.03.2011 gegeben (https://www.schleswig-holstein .de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/BundeswehrSchreiben St.pdf;jsessionid=8DD96E03BA28323A059C65A20DC44646?__blob=publication File&v=2). 6. Ist eine Änderung/Präzisierung geplant, etwa in Form einer Kooperationsvereinbarung wie in anderen Bundesländern? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. In Bezug auf die beiden in der Antwort zu Frage 2 genannten Kontexte (politisch bildender Unterricht, berufliche Orientierung) besteht - ungeachtet der seit 2011 erfolgten schulstrukturellen Veränderungen und organisatorischen Veränderungen der Bundeswehr - in der Sache kein Neuregelungsbedarf. 7. Welche Ziele werden durch den Besuch von Bundeswehrangehörigen im Unterricht verfolgt, bzw. was ist das erhoffte Lernziel, das nicht auch anders erzielt werden kann? Antwort: Die Einbeziehung externer Expertinnen und Experten und das Aufsuchen außerschulischer Lernorte sind in allen Fächern Unterrichtselemente von pädagogischem und Drucksache 19/1181 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 fachlichem Wert. Politik und politisch kontroverse Diskussionen sind gewollter und gesetzmäßiger Inhalt schulischen Unterrichts. Dafür können z.B. schulische Kontakte mit Mandatsträgerinnen und -trägern zweckmäßig und je nach Themenfeld auch die Einbeziehung externer Referentinnen und Referenten zu einzelnen Themen für den pädagogischen Auftrag der Schule ergiebig sein (z.B. Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zu ökonomischen Fragen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Zeitzeugen , Autorinnen und Autoren sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr). Der Nutzen außerschulischer Lernorte in Bezug auf die Fragestellung liegt vor allem in der Begegnung mit der Politik und der Berufs-, Fach- und Arbeitswelt. 8. Wird bei den Besuchen Werbung für die Bundeswehr gemacht, die die Gefahren in Kampfeinsätzen nicht berücksichtigt? Antwort: Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bundeswehr auch in Auslandseinsätze eingebunden ist, sind die damit verbundenen Gefahren offensichtlich.