SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1182 19. Wahlperiode 2019-01-31 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias von Pein (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bundeswehr an Schulen - Teil 2 Vorbemerkung der Landesregierung: In § 4 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) ist festgelegt, dass die Schule den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern soll. Weiterhin gehört zum Bildungsauftrag der Schule die Erziehung des jungen Menschen zur freien Selbstbestimmung in Achtung Andersdenkender, zum politischen und sozialen Handeln und zur Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dies erfordert auch die kritische Auseinandersetzung mit unterschiedlichen oder sogar entgegengesetzten Auffassungen, wie z.B. von Friedensbewegungen und Bundeswehr. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit von unabhängiger, mehrere Perspektiven einnehmender politischer Bildung und dem Auftreten in Uniform ? Drucksache 19/1182 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die Sicherung der Ausgewogenheit des Unterrichts ist Aufgabe der Lehrkräfte. Zur Erreichung dieses Ziels können bei der Behandlung kontroverser Themen im politisch bildenden Unterricht gegenteilige Positionen durch die Lehrkräfte, durch Einbindung außerschulischer Akteure und eine Kombination dieser Möglichkeiten dargestellt und erörtert werden. Die Bundeswehr ist als verfassungsrechtlich verankerter Teil der Exekutive zu politischer Neutralität verpflichtet. Das Auftreten von Soldatinnen und Soldaten in ihrer Dienstkleidung ist üblich und - wie bei anderen Berufsgruppen - nicht zu beanstanden . 2. Wie viele Besuche von Bundeswehreinrichtungen fanden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 durch SchülerInnen statt? Wie viele SchülerInnen nahmen daran teil? Antwort: Der Besuch außerschulischer Lernorte wird von der amtlichen Schulstatistik nicht erfasst . 3. Werden Besuche von Bundeswehrangehörigen oder Besuche in Bundeswehreinrichtungen durch Lehrkräfte begleitet und mit der Klasse vorbereitet? Antwort: Unterrichtsveranstaltungen finden in der Verantwortung der Lehrkräfte statt. Das schließt die Vorbereitung und auch die Anwesenheit ein. 4. Gibt es eine Anwesenheitspflicht für SchülerInnen bei Veranstaltungen mit Bundeswehrangehörigen oder Truppenbesuchen? Antwort: Bei Unterrichtsveranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1182 3 5. Werden Eltern im Vorwege über die Besuche von Bundeswehrangehörigen oder Besuche von Bundeswehreinrichtungen informiert? Haben die Eltern ein Mitspracherecht, ob ihre Kinder den Veranstaltungen beiwohnen müssen? Antwort: Gemäß den Hinweisen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13.03.2011 für die Schulen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte /S/schulrecht/Downloads/Rechtsquellen/BundeswehrSchreibenSt.pdf;jsessionid =8DD96E03BA28323A059C65A20DC44646?__blob=publicationFile&v=2) sind Eltern vor Truppenbesuchen und Besuchen von Messeauftritten der Bundeswehr zu informieren. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen ist davon nicht berührt. 6. Unterstützt die Landesregierung die Bundeswehr finanziell bei der Durchführung ihrer Schulbesuche? Antwort: Nein.