SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1183 19. Wahlperiode 2019-02-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kosten der Ausbildung der Heilerziehungspflege 1. Wie viele Schulen mit der Ausbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege gibt es in Schleswig-Holstein (bitte mit Namen aufführen)? Antwort: Es gibt derzeit an sechs Schulen Klassen der Fachschule in der Fachrichtung Heilerziehungspflege : • Berufsbildungszentrum Schleswig • Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster • Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum • Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg • Fachschule Nord für anthroposophische Heilerziehungspflege in Kiel • Gisa-Feuerberg-Schule, Lübeck in Trägerschaft der Vorwerker Diakonie. 2. Wie viele der Schulen erheben ein Schulgeld für die Ausbildung in der Heilerziehungspflege ? Drucksache 19/1183 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Zwei; dabei handelt es sich um Schulen in freier Trägerschaft: Die Fachschule Nord für anthroposophische Heilerziehungspflege in Kiel und die Gisa-Feuerberg-Schule in Lübeck. 3. Wie hoch fällt das Schulgeld an diesen Schulen aus? Antwort: An der Fachschule Nord für anthroposophische Heilerziehungspflege in Kiel wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 150 € je Schülerin und Schüler erhoben. An der Gisa-Feuerberg-Schule, Lübeck in Trägerschaft der Vorwerker Diakonie wird in den ersten beiden Ausbildungsjahren ein Schulgeld in Höhe von 150 € monatlich und im dritten Ausbildungsjahr in Höhe von 250 € monatlich je Schülerin und Schüler erhoben. Ab Sommer 2019 wird an der Gisa-Feuerberg-Schule kein Schulgeld mehr erhoben. 4. Beabsichtigt die Landesregierung nach der Schulgeldbefreiung in den Gesundheitsfachberufen auch die Schülerinnen und Schüler der Heilerziehungspflege von der Zahlung eines Schulgeldes zu befreien? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Eine Befreiung der Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Schulgeldes an den beiden Schulen in privater Trägerschaft ist durch die Landesregierung nicht beabsichtigt . Anders als bei den in die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Jugend, Familie und Senioren fallenden Gesundheitsberufen besteht die Möglichkeit, eine der vier öffentlichen Schulen zu besuchen, an denen kein Schulgeld erhoben wird.