SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1185 19. Wahlperiode 2019-02-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Claus Schaffer, AfD und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Verpflichtungserklärungen, Erstattungsbescheide, Höhe der Kosten und Datenübermittlung Personen, die auf Basis einer Aufnahmeanordnung des Landes nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sind Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Länder führen das AsylbLG als eigene Angelegenheit aus und tragen die hierdurch entstehenden Kosten (vgl. BT-Drs. 19/5984, Antwort auf Frage 79). In den Fällen, in denen von Dritten eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, sind die angefallenen Kosten jedoch vom Verpflichtungsgeber zurückzufordern. Hierbei kann es auch hinsichtlich der oft hohen Kosten zur Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren kommen. 1. Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Landesregierung die Erstattungsforderungen , die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen und die aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheids rechtskräftig nicht mehr durch den Bürgschaftsgeber zu begleichen sind? Antwort: Kenntnisse über die Höhe möglicher Erstattungsforderungen liegen der Landesregierung nicht vor. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 11. Oktober 1993 (GVOBl. Schl.-H. , S. 498), zuletzt geändert am 16.03.2015 (GVOBl. Schl.-H., S. 96), den Kreisen und kreisfreien Städten die Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen, Leistungen an die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigten Personen zu erbringen, die nicht oder nicht mehr Drucksache 19/1185 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 verpflichtet sind, in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende oder deren zugeordneten Unterkünften zu wohnen. Nach diesem Gesetz können die Kreise bestimmen, dass die aktuell 1106 kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden die den Kreisen nach diesem Ausführungsgesetz obliegenden Aufgaben durchführen und dabei im eigenen Namen oder im Namen des Kreises nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes entscheiden. Von dieser Regelung haben grundsätzlich alle Kreise Gebrauch gemacht (siehe auch Drucksache 19/1146). In welcher Höhe sich mögliche Erstattungsforderungen bei den kommunalen Leistungsträgern belaufen , ist der Landesregierung nicht bekannt. 2. An wie vielen Visaverfahren waren die Ausländerbehörden des Landes seit 2013 bis heute beteiligt und in wie vielen dieser Verfahren wurden durch die beteiligten Ausländerbehörden Verpflichtungserklärungen nach § 68 Absatz 1, § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes eingeholt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Statistiken vor, aus denen sich ergibt, an wie vielen Visaverfahren schleswig-holsteinische Ausländerbehörden beteiligt waren. 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Angaben nach § 29 Absatz 1 Nummer 10 AZRG für sämtliche im Rahmen einer Beteiligung am Visaverfahren nach Frage 16 durch die Ausländerbehörden des Landes eingeholten Verpflichtungserklärungen nach § 68 Absatz 1, § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung zur Übermittlung (nach AZRG bzw. AZRG- DV) von diesen an die für die Visadatei zuständige Registerbehörde übermittelt und damit in der Visadatei gespeichert wurden? Antwort: Nach Kenntnis der Landesregierung werden diese Eingaben nur von den Ausländerbehörden in die Visadatei eingestellt, wenn sie in den Fällen selbst den Aufenthaltstitel erteilen. In den Fällen der Landesaufnahmeanordnung prüfen die Ausländerbehörden die Bonität der Verpflichtungsgeber, belehren sie über den Umfang der Verpflichtungserklärung und bestätigen die Bonität auf dem Formular für Verpflichtungserklärungen. Das Original wird danach dem Verpflichtungsgeber ausgehändigt, der die Verpflichtungserklärung an die Person schickt, für die das Visum erteilt werden soll. Die Eintragungen in die Visadatei, einschließlich der Angaben zu der Verpflichtungserklärung, werden von der Botschaft eingestellt.