SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1199 19. Wahlperiode 2019-02-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schule und Leistungssport 1. Welche „Eliteschulen des Sports“, „Partnerschulen des Leistungssports“ und „Kooperationsschulen Talentförderung im Sport“ gibt es in Schleswig-Holstein und welche Schulen streben an, einen solchen Status zu erreichen? Antwort: Eliteschulen des Sports Keine Partnerschulen des Leistungssports Zwei; die Lauenburgische Gelehrtenschule (Gymnasium ) und die Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe Kiel-Friedrichsort Kooperationsschule Talentförderung im Sport Die „Kooperationsschulen Talentförderung im Sport“ werden vom Landessportverband in eigener Verantwortung benannt. Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Welche Schulen streben an, einen solchen Status zu erreichen? Die Landesregierung erhebt hierüber keine Daten. Die Landesregierung wird prüfen, an welchen weiteren Standorten ggf. Interesse besteht und inwieweit unter den gegebenen oder zukünftig zu schaffenden Rahmenbedingungen weitere Standorte realisierbar wären. 2. Mit welchen Sportvereinen und -verbänden arbeiten die unter Punkt 1 genannten Schulen zusammen und welche Sportarten und wie viele Sportler in welchen Altersklassen werden an diesen Standorten besonders gefördert? Antwort: Sportvereine und -verbände Sportarten Anzahl der Sportlerinnen und Sportler nach Klassenstufen 5. K la ss e 6. K la ss e 7. K la ss e 8. K la ss e 9. K la ss e 10 . K la ss e 11 . K la ss e 12 . K la ss e 13 . K la ss e Lauenburgische Gelehrtenschule Ratzeburger Ruderclub, Ruderverband Schleswig -Holstein (RVSH), Landessportverband, Deutscher Ruderverband Rudern 95* 0 0 0 0 0 1 1 0 Gemeinschaftsschule Kiel-Friedrichsort THW Kiel, Kieler MTV, SV Friedrichsort, Holstein Kiel, Landessportverband , Deutscher Segler -Verband Segeln, Handball 0 0 0 0 0 3 6 5 5 * Der gesamte 5. Jahrgang wird im Rudern ausgebildet. In den Folgejahren werden viele dieser Kinder im Ratzeburger Ruderclub weiter gefördert. 3. Welche inhaltlichen Anforderungen müssen „Eliteschulen des Sports“, „Partnerschulen des Leistungssports“ und „Kooperationsschulen Talentförderung im Sport“ erfüllen, um diese Bezeichnungen führen zu dürfen? Antwort: Die inhaltlichen Anforderungen für die „Eliteschulen des Sports“ ergeben sich aus den Qualitätskriterien für das Prädikat „Eliteschule des Sports“, Herausgeber: Deutscher Olympischer Sport Bund - Bereich Leistungssport, Frankfurt am Main 2010, (siehe http://www.ospbayern.de/cms/upload/thumbs/bilder/OSP_Bayern/Eliteschulen /Qualitaetskriterien_DOSB.pdf). Die inhaltlichen Anforderungen für die „Partnerschulen des Leistungssports“ ergeben sich aus den „Eckwerten für die Partnerschulen des Leistungssports in Schleswig- Holstein“ (siehe Abschnitt I. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte /S/sport/Downloads/eckwertePartnerschulen.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1199 Die inhaltlichen Anforderungen für die „Kooperationsschulen Talentförderung im Sport“ ergeben sich aus dem Eckwertepapier für eine „Kooperationsschule für Talentförderung im Sport“ (siehe Abschnitt I. https://www.lsv-sh.de/fileadmin/Content /LSV-PDF_und_Word-Dokumente/2._Sportwelten_und_Projekte/Leistungssport /Kooperationsschulen_Talentfoerderung/Eckwertepapier_Kooperationsschule _Talentfoerderung.pdf). 4. Welche Anforderungen müssen Schülerinnen und Schüler erfüllen, um „Eliteschulen des Sports“, „Partnerschulen des Leistungssports“ oder „Kooperationsschulen Talentförderung im Sport“ besuchen zu können? Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 3).