SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/120 19. Wahlperiode 2017-08-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Förderung von kommunalen Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung Vorbemerkung der Fragestellerin In der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.07.2017 legte Staatssekretärin Herbst dar, dass die Förderrichtlinie für die Förderung von kommunalen Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung (Haushaltstitel 0402-00-883 04) noch nicht vorliege. In der Ausgabe des Flensburger Tageblattes vom 21.07.2017 wird der Abgeordnete Rasmus Andresen mit der Aussage zitiert, die Flensarena in Flensburg passe „perfekt zu den Förderkriterien des Landes“ 1. Hat das Innenministerium die Förderrichtlinie inzwischen fertig gestellt? Wenn ja, wann wurde die Richtlinie veröffentlicht und warum liegt sie dem Finanzausschuss noch nicht vor? Wenn nein, wann wird sie vorliegen? Antwort: Nein, die Richtlinie befindet sich noch in der ressortinternen Abstimmung. Danach wird – vor einer Veröffentlichung im Amtsblatt Schleswig-Holstein - die vorgeschriebene Ressortanhörung durchgeführt. Drucksache 19/120 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien werden Sportstätten gemäß der Förderrichtlinie gefördert werden? Antwort: Da sich die Förderrichtlinie noch in der Abstimmung befindet, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wird eine Förderung einer Modernisierung und Erweiterung der Flensarena nach diesen Kriterien möglich sein? Antwort: Da sich die Förderrichtlinie noch in der Abstimmung befindet, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Abgeordneten Andresen, dass die Flensarena zu den Förderkriterien des Landes passe? Antwort: Da die Förderrichtlinie noch nicht vorliegt, kann die Landesregierung die Aussage nicht bewerten.