SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1200 19. Wahlperiode 2019-02-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Verankerung des Bewusstseins für nachhaltige Entwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Nachhaltige Entwicklung ist die Grundlage für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und unseres Wohlstandes. Die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in Bildungseinrichtungen ist eine Grundlage dafür, dass das Bewusstsein für eine nachhaltige Entwicklung in der Bevölkerung wachgehalten wird. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in den schleswig-holsteinischen Landtag einen entsprechenden Antrag eingebracht „Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung“. 1. Wie stark sind Nachhaltigkeitsaspekte in schulischen Bildungseinrichtungen verankert? Verständnis für Natur und Umwelt und die Bereitschaft, an der Erhaltung der Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen mitzuwirken, gehören zu den grundsätzlichen Bildungszielen aller Schulen (§ 4 Schulgesetz). Zudem ist das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Fachanforderungen der einschlägigen Fächer verankert (Naturwissenschaften, Weltkunde, Geographie, Wirtschaft/Politik, Heimat-, Welt und Sachunterricht sowie Chemie und Biologie). Darüber hinaus unterstützt das Land Schleswig-Holstein das Engagement der schulischen Akteure im gesamten Spektrum der nachhaltigen Entwicklung, um die Drucksache 19/1200 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Verankerung von BNE als Querschnittsthema in den Schulen zu gewährleisten. So gibt es in allen Kreisen und kreisfreien Städten Kreisfachberatungen für Umwelterziehung /BNE, die konkret und regionalisiert schulische Aktivitäten anregen, unterstützen und vernetzen. Im Rahmen der Initiative Zukunftsschulen SH werden Schulen zertifiziert und erhalten eine finanzielle Förderung, für die im Haushalt jährlich 22.000 Euro vorgesehen ist, sowie individuell auf sie zugeschnittene Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verankerung von BNE. 2. Wie stark sind Nachhaltigkeitsaspekte in außerschulischen Bildungseinrichtungen verankert? Im außerschulischen Bildungsbereich sind 46 Akteure, wie zum Beispiel kommunale Einrichtungen, Museen, Naturschutzverbände und Vereine, als außerschulische BNE-Lernorte zertifiziert. Davon wurden fünf Lernorte mit der höchsten Zertifizierungsstufe eines BNE-Zentrums ausgezeichnet. Eine Übersicht über die zertifizierten Einrichtungen findet sich unter http://www.nun-zertifizierung.de/schleswig-holstein. Die Zertifizierung erfolgt nach einem in Schleswig-Holstein erarbeiteten und 2013 im Rahmen der „Norddeutsch und Nachhaltig“ Partnerschaft (NUN) auch auf Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ausgeweiteten Verfahren. 3. Welche Projekte und Angebote zur Bildung für nachhaltige Entwicklung bestehen in Schleswig-Holstein? Eine zentrale Erfassung der vielfältigen Projekte und Angebote für BNE in Schleswig-Holstein erfolgt nicht. Das Jahresprogramm des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) bietet einen guten Überblick über die Breite des Angebots, welches mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern entwickelt und umgesetzt wird. Über das Jahresprogramm des BNUR hinaus führen diese auch weitere BNE-Aktivitäten durch. Ein übergreifendes Projekt stellt beispielsweise die auf Kindertagesstätten ausgerichtete Bildungsinitiative „KITA21 – Die Klimaretter“ dar, die sich ausgehend von Südholstein in Zusammenarbeit mit der Umweltstiftung „Save Our Future“ (S.O.F.) derzeit im gesamten Bundesland ausbreitet. Ein weiteres Beispiel sind die „AQUA-AGENTEN“, ein für Grundschulen entwickeltes Bildungskonzept, das in Zusammenarbeit mit der Michael Otto-Stiftung umgesetzt wird. Auch das von Bund und Ländern finanzierte „Eine-Welt-Promotorenprogramm“ leistet landesweit einen wichtigen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1200 3 a) Welche Gruppen, Vereine, Kreise und Kommunen o.ä. sind hieran beteiligt? Angesichts der Vielfalt der Akteure ist auch hier keine abschließende Darstellung möglich. Beteiligt sind zum Beispiel viele Kooperationspartner des BNUR, wie beispielsweise die im Kuratorium des BNUR vertretenen Institutionen und Verbände sowie deren Untergliederungen. In den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen sind darüber hinaus beispielsweise die Abfallwirtschaftsbetriebe aktive Partner, im Kreis Pinneberg der Abwasserzweckverband und im Kreis Segeberg der Wege-Zweckverband. Die Gemeinde Hetlingen wurde für die beispielhafte Implementierung von BNE in die Bildungslandschaft als einzige Kommune Norddeutschlands im Rahmen des Weltaktionsprogramms von der UNESCO ausgezeichnet. b) Wie finanzieren diese ggf. die genannten Projekte? c) Profitieren diese ggf. von finanziellen Förderungen durch den Bund oder durch das Land (z.B. Weltaktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung), falls ja, in welchen Höhen? Die Fragen 3. b) und c) werden gemeinsam beantwortet. Die Projekte finanzieren sich aus unterschiedlichen Quellen, wie zum Beispiel über „BINGO! – Die Umweltlotterie“ oder Stiftungen. Auch die ELER-geförderten AktivRegionen tragen teilweise zur Finanzierung von Projekten mit BNE-Relevanz bei. Die Höhe dieser Projektförderungen lässt sich mangels zentraler Erfassung nicht beziffern. Das Eine-Welt-Promotorenprogramm wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert (2019: Bund: 204 T€, Land: 136 T€). Das Weltaktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung ist ein inhaltlich-strategisches Programm und stellt grundsätzlich keine finanziellen Mittel zur Verfügung.