SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1204 2019-02-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Stefan Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Tierheimförderung in Schleswig-Holstein 2018 Vorbemerkung der Fragesteller Nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) gibt es Zuwendungen zur Unterstützung der Leistungen des ehrenamtlichen Tierschutzes, insbesondere Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen. Zuwendungen für den Betrieb von Tierheimen wurden zum Haushalt 2018 eingeführt. Mit dem Haushalt 2019 wurden die Zuwendungen von 100.000 Euro auf 200.000 Euro und Zuschüsse von Investitionen in Tierheimen von 250.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht. 1. Welche Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes“ wurden 2018 in welcher Höhe gestellt? Im Haushaltsjahr 2018 wurden 21 Anträge nach der oben genannten Richtlinie gestellt; das Gesamtvolumen der Anträge belief sich auf 360.521,04 €. Neun Anträge dienten der Erhaltung der Funktionalität von Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen (bspw. Erneuerung von Zaunanlagen, Kauf von Ausstattungsgegenständen), elf Anträge waren für die Erweiterung und den Aus- bzw. Umbau vorgesehen und ein Antrag zur Übernahme von Betriebskosten. Drucksache 19/1204 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2. Welche Maßnahmen zur Errichtung von Neubauten für Tierheime wurden 2018 in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten. Keine. 2. Welche Maßnahmen zur Erweiterung von Tierheimen wurden 2018 in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten. Es wurden drei Maßnahmen zur Erweiterung von Tierheimen in 2018 gefördert. Die Anträge kamen jeweils aus dem Kreis Segeberg (in Höhe von 11.172,79 €, Bau von 2 Massiv-Holzhäusern mit entsprechenden Fundamenten für einen Quarantänebereich für Kleintiere und Lagerstätte für Futter und Tierartikel), dem Kreis Steinburg (in Höhe von 23.188,04 €, Neubau eines Kleintierhauses mit integrierter Unterbringungsmöglichkeit für Freigängerkatzen) sowie der Landeshauptstadt Kiel (in Höhe von 25.000,00 €, Bau einer Wildtierstation mit Lagerräumen). 3. Welche Maßnahmen zum Umbau von Tierheimen wurden 2018 in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten auflisten. Es wurde eine Maßnahme zum Umbau eines Tierheimes in 2018 gefördert. Dieser Antrag kam aus dem Kreis Nordfriesland (in Höhe von 23.209,34 €, Sanierung des Katzenhauses mit den dazugehörigen Freiausläufen). 5. Welche Anträge waren im Sinne der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes“ nicht oder nicht in voller Höhe förderungsfähig und was waren die Ablehnungsgründe? Von insgesamt 21 Anträgen waren vier Anträge nicht zuwendungsfähig und wurden somit abgelehnt. Die Gründe hierfür waren die Beantragung zur Übernahme von Betriebskosten (explizit in der Richtlinie ausgeschlossen) und / oder fehlende Unterlagen (trotz mehrmaliger Erinnerungen schriftlich / telefonisch) i. V. m. einem Zeitplan, welcher sich weit über das Haushaltsjahr 2018 erstreckt hätte (der Abschluss der Maßnahme muss im gleichen Haushaltsjahr erfolgen). Es handelte sich um folgende Investitionsvorhaben: Übernahme von Betriebskosten Volierenanlage inkl. Schutzhütte für exotische Fundtiere sowie beschlagnahmte Exoten Bau eines untergliederten Hundeauslaufs zur Gruppenhaltung von Hunden Optimierung der Einzäunung des Tierheims 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1204 13 Anträge waren nicht in voller Höhe zuwendungsfähig. Die Gründe hierfür lagen in der Beantragung der Übernahme der Gesamtkosten (gemäß Richtlinie ist eine Zuwendung von max. 75% der Gesamtkosten und höchstens 25.000 € möglich). Sieben Vereine haben sich entschieden, ihre Anträge vorzeitig zurückzuziehen und / oder diese ggf. im Haushaltsjahr 2019 erneut zu stellen. Es handelte sich um folgende Investitionsvorhaben: Erstellung eines Auslaufes für Katzen Reparatur des Daches eines Hundehauses mit Ausbau am Hundehaus, Bau eines Katzendorfes mit Anlage von Fütterungsstellen inkl. Umzäunung, Bau einer Hundequarantäne mit Verlegung von Strom und Wasser / Abwasser Abriss und Entsorgung eines vorhandenen, verfallenen Hauses mit anschließendem Aufbau von 3 Kleintierhäusern Ausstattung von Tieraufnahmecontainern Errichtung einer Holzhütte zwecks Unterbringung von Gerätschaften, Lebendfallen, Käfigen, Kratzbäumen, Transportboxen etc. Bau von 2 Massiv-Holzhäusern mit entsprechenden Fundamenten für einen Quarantänebereich für Kleintiere und Lagerstätte für Futter und Tierartikel Erneuerung einer Zaunanlage für einen Hundeauslauf Erweiterung des bestehenden Katzenhospizes und Erneuerung der alten Maschendrahtumzäunung im Teilbereich aus sicherheitsrelevanten Anforderungen Waschmaschine, Trockner und Staubsauger Erneuerung des Inventars der Quarantäne-, Krankenstation und des Spülküchen-, Futterküchenbereichs Sanierung des Katzenhauses mit den dazugehörigen Freiausläufen Neubau eines Kleintierhauses mit integrierter Unterbringungsmöglichkeit für Freigängerkatzen Sanierung / Neubau der Kleinkläranlage auf dem Gelände des Tierheimes 6. Gibt es hinsichtlich von Tierheimen Anträge für Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, die noch in der Bearbeitung sind, und wenn ja, welche sind dies und welche werden voraussichtlich wann genehmigt? Es liegen derzeit keine weiteren Anträge vor. 3