SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1212 2019-02-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kai Dolgner (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Geheimhaltung eines von Beamten des LKA Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des LKA Schleswig-Holstein im Jahr 2012 erstellten Berichtes über Vorwürfe gegen Polizeiführer im Zusammenhang mit Ermittlungen zum „Subway“Fall durch das Innenministerium (2. Anfrage/ Teil 1 – Lagerort) Vorbemerkung des Fragestellers: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Unterzeichners vom 20.09.2018 (Drs. 19/925) führte die Landesregierung folgendes aus: „Mit der Übergabe der Amtsgeschäfte im April 2013 übergab der Amtsleiter seinem Nachfolger den Bericht unter Hinweis auf den Lagerort des dazugehörenden Vorgangs. Später bis zum Aktenvorlagebegehren des Innen- und Rechtsausschusses des SchleswigHolsteinischen Landtages vom 21. Juni 2017 war der Bericht mit dem Vorgang in einem Kellerraum in einem verschlossenen Aktenschrank der Personalstelle des Landeskriminalamtes verwahrt.“ Drucksache 19/1212 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 1. Ist es zutreffend, dass der Lagerort des Berichtes zum Zeitpunkt der Übergabe der Amtsgeschäfte auf den Nachfolger des Amtsleiters im April 2013 nicht identisch mit dem späteren Lagerort im Aktenschrank der Personalstelle des LKA ist? Wenn ja: a. Wo wurde der Bericht im Zeitraum zwischen der Übergabe an den Nachfolger des Amtsleiters im April 2013 und der späteren Einlagerung im Aktenschrank der Personalstelle des LKA verwahrt und welche Personen hatten in diesem Zeitraum Zugang hierzu? b. Welche Geheimschutzmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum zum Schutz des Berichtes vor unberechtigter Einsichtnahme ergriffen? c. Ab welchem konkreten Zeitpunkt wurde der Bericht in dem verschlossenen Aktenschrank der Personalstelle des Landeskriminalamtes verwahrt? d. Wer ordnete dieses an und welche Geheimschutzmaßnahmen wurden in diesem Zeitraum zum Schutz des Berichtes vor unberechtigter Einsichtnahme ergriffen? Antwort zu a) bis d): Es wird davon ausgegangen, dass mit dem aufgeführten Bericht der „Abschlussbericht des LKA Mecklenburg-Vorpommern“ gemeint ist. Dieser befand sich in dem Ordner mit der Bezeichnung „Leitakte“. Der Ordner befand sich bei der Übergabe der Amtsgeschäfte im April 2013 bereits im Kellerraum in einem verschlossenen Aktenschrank der Personalstelle LKA. Der konkrete Einlagerungszeitpunkt wurde nicht festgehalten. Im Rahmen des Aktenvorlagebegehrens des Innen– und Rechtsausschusses vom 21.06.2017 wurden im Juni 2017 im Auftrage der Amtsleitung die vorhandenen Unterlagen beigezogen. Der Schlüssel für den Aktenschrank befand sich in Obhut der Leiterin der Personalstelle. Unabhängig davon hat im Rahmen der Übergabe der Amtsgeschäfte im April 2013 der Amtsleiter seinem Nachfolger einen kopierten Schlussbericht übergeben. Der Schlussbericht wurde durch den damaligen Amtsleiter auf Seite 1 handschriftlich als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Mit der Befassung der Unterlagen im Rahmen des Aktenvorlagebegehrens des Innen- und Rechtsausschusses wurden die Unterlagen gemäß Richtlinien über den Umgang mit „VSVertraulich“ eingestuften Dokumenten in der Abteilung 3 zur „VS-Vertraulich“ gerechten Verwahrung überführt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1212 2. Wo befand sich der Kellerraum mit dem Schrank der Personalstelle des LKA? Antwort: Der Kellerraum mit dem Schrank befindet sich im Gebäudekomplex, in dem auch die Personalstelle untergebracht ist (Eichhof, Hs. 11-13). 3. Wer hatte Zugang zu diesem Schrank? Antwort: Der Schlüssel befand sich in der Obhut der Leiterin der Personalstelle. 4. Wie wurde der Zugang zu diesem Schrank protokolliert? Antwort: Der Zugang zu diesem Schrank wurde nicht protokolliert.