SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/122 19. Wahlperiode 2017-08-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Raudies (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Sondervermögen "MOIN.SH" 1. Welchen Bestand hatte das Sondervermögen zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs im Land Schleswig-Holstein am (Sondervermögen MOIN.SH) 30.06.2017? Antwort: Das Sondervermögen betrug 0,0 €. 2. Welche (weitere) Zuführung aus Regionalisierungsmitteln plant die Landesregierung im Haushaltsjahr 2017? Antwort: Zum Ende des Haushaltsjahres werden nach Maßgabe des § 23 Abs. 14 HG 2017 dem Sondervermögen maximal 20,0 Mio. € zugeführt – der genaue Betrag ist abhängig von der Höhe der tatsächlich nicht verausgabten Einnahmen. 3. Welche Mittel im Sondervermögen sind bereits verplant und für welchen Zweck? Antwort: Die Mittel sind derzeit noch nicht konkret verplant. Das Sondervermögen dient der Förderung von Mobilität und Innovation im Schienenpersonennahverkehr im Rahmen des jeweils gültigen Landesweiten Nahverkehrsplans. Drucksache 19/122 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 4. Welche Zuführungen aus Landesmitteln plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode? Antwort: Die Beratungen über Zuführungen aus Landesmitteln sind noch nicht abgeschlossen .