SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1222 2019-02-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Evaluation des Denkmalschutzgesetzes Vorbemerkung des Fragestellers: Am 26. Januar 2019 kündigte die Bildungsministerin im Rahmen einer Veranstaltung zur Zukunft der Oberstufe eine Evaluation des Denkmalschutzgesetzes an. 1. In welchem Rahmen (durch wen und in welchem Zeitraum) erfolgt diese Evaluation? Antwort: Um ein Evaluationsergebnis zu generieren, das den größtmöglichen Nutzen und bei allen vom Denkmalschutzgesetz (DSchG) Betroffenen ein hohes Maß an Akzeptanz erzeugt, muss die Evaluation insbesondere ergebnisoffen und objektiv durchgeführt werden. Sie soll deshalb durch einen externen Gutachter erfolgen und ist für 2020 geplant. Bereits im zweiten Quartal 2019 wird der vorgesehene begleitende Beirat seine Tätigkeit aufnehmen und eine Leistungsbeschreibung erarbeiten. Der Beirat wird aus fachkundigen Mitgliedern verschiedener Bereiche bestehen. Die Ausschreibung für das Gutachten wird in der zweiten Jahreshälfte 2019 durchgeführt. Die Vergabe des Auftrages ist im ersten Quartal 2020 vorgesehen. Drucksache 19/1222 2. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Welche Erwartungen und Ziele verbindet die Landesregierung mit dieser Evaluation? Antwort: Ziel der geplanten Evaluation ist, zu ermitteln in welchen Teilen sich das DSchG in der Praxis bewährt und die mit dem Gesetz verfolgten Zwecke (Schutz, Erhaltung und Pflege der kulturellen Lebensgrundlagen) damit rechtssicher, effizient und verhältnismäßig erfüllt werden. Spiegelbildlich dazu soll die Evaluation aufzeigen, in welchen Teilen es hinsichtlich einer rechtssicheren, effizienten und verhältnismäßigen Zweckerreichung Probleme oder Möglichkeiten gibt, die durch Änderungen oder Präzisierungen des DSchG, durch Änderungen von Verwaltungsabläufen oder andere Maßnahmen behoben bzw. erschlossen werden könnten. 3. Plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes? Wenn ja, mit welchen Schwerpunkten? Antwort: In Abhängigkeit der Evaluationsergebnisse besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der Evaluation und vor dem Ende der Legislaturperiode noch eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Da das Evaluationsverfahren ergebnisoffen ist, können eventuelle Schwerpunkte hierzu noch nicht benannt werden. 2