SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1224 19-02-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung plant die Errichtung eines Instituts für Berufliche Bildung in Schleswig-Holstein (SHIBB). 1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Antwort: Der Zeitplan zur Gründung und Inbetriebnahme eines SHIBB gestaltet sich folgendermaßen: Das SHIBB wird am 1. Januar 2021 errichtet sein; bis dahin werden die schul-, verwaltungs-, dienst- und mitbestimmungsrechtlichen Voraussetzungen für seine Errichtung geschaffen. Während des 4. Quartals 2020 wird für seine Unterbringung eine Liegenschaft bereitgestellt. In einer Phase, die bis August 2021 abgeschlossen sein wird, sollen Aufgaben und Personal in das SHIBB überführt werden. Drucksache 19/1224 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2. In welcher Weise will die Landesregierung die sogenannten „grünen Berufe“ und die sogenannten „weißen Berufe“ in dieses Institut einbeziehen? Antwort: Die Zuständigkeit für die sogenannten “grünen Berufe“ liegt für den schulischen Teil der dualen Berufsausbildung (Berufsschule) derzeit im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (MBWK). Dieser Teil wird, wie auch die derzeit im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) angesiedelte Zuständigkeit für die Berufliche Weiterbildung in landwirtschaftlichen Berufen an staatlichen Berufsbildenden Schulen (Fachschulen), mit Gründung des SHIBB dorthin überführt werden. Für die betriebliche Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, ist die Landwirtschaftskammer zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (§ 71 Absatz 3 BBiG). Die Fach- und Rechtsaufsicht über die Landwirtschaftskammer wird aus juristischen Gründen weiterhin durch das MELUND als zuständigem Fachministerium ausgeübt werden. Für den Bereich der Gestaltung der betrieblichen Ausbildung wird es im SHIBB eine Organisationseinheit als Ansprechpartner für die zuständigen Stellen geben. Für die Ausbildung der nichtakademischen sog. „weißen Berufe“ ist bislang das Landesamt für soziale Dienste zuständig. Es ist geplant, diese Aufgaben aus dem Landesamt herauszulösen und als eigene Einheit in das SHIBB zu überführen. Das MSGJFS soll weiterhin die Fach- und Rechtsaufsicht ausüben. Gleichzeitig wird das MSGJFS als oberste Landesbehörde für Grundsatzfragen zuständig bleiben und u.a. auch den Prozess der Reform der Pflegeberufe begleiten. Die Kammern der Heilberufe bleiben zuständige Stellen nach § 71 Absatz 6 BBiG. 2