SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1225 2019-02-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Kosten und Belegung einer Abschiebehaftanstalt Welche Kosten wird eine Abschiebehaftanstalt jährlich verursachen? (Bitte aufschlüsseln nach Personalkosten, Sachkosten, Heizung/Strom, Beschulung von Kindern und Jugendlichen, Kosten der Beratung von Untergebrachten, Freizeitangebote und weiteren relevanten Kostenfaktoren.) Antwort: Die Landesregierung bereitet gegenwärtig die Errichtung einer Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt vor. Zu den jährlich entstehenden Kosten der Einrichtung sind zurzeit keine belastbaren Angaben möglich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Vertragsverhandlungen noch nicht zum Abschluss gebracht und Vergabeverfahren noch nicht submittiert wurden. Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich am 08.03.2018 im Rahmen eines Letters of Intent darauf verständigt, dass die notwendigen Kosten der Einrichtung (laufende Kosten sowie Planungs- und Investitionskosten) anteilig zu jeweils einem Drittel getragen werden sollen. Wie viele Personen sind in Schleswig-Holstein ausreisepflichtig? Antwort: Zum 31.12.2018 waren in Schleswig-Holstein laut Ausländerzentralregister 8.636 Personen ausreisepflichtig, davon verfügten 6.971 Personen über eine Duldung. Drucksache 19/1225 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Wie viele der ausreisepflichtigen Personen befinden sich in Erstaufnahmeeinrichtungen/Landesunterkünften, Sammelunterkünften und Einzelunterkünften? Antwort: In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Neumünster und Boostedt (einschließlich der diesen zugeordneten Gemeinschaftsunterkünften und der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Boostedt) befanden sich am 07.02.2019 1.281 ausreisepflichtige Personen, davon waren 711 vollziehbar ausreisepflichtig. Von diesen wiederum waren 54 in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige untergebracht. Die Landesregierung erhebt keine Daten zur Unterbringung in kommunalen Sammelunterkünften und Einzelunterkünften. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesen ist der Landesregierung daher nicht bekannt. Wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen sollen derzeit in einer Abschiebehaftanstalt untergebracht werden? Antwort: Abschiebungshaft ist das letzte Mittel zur Sicherung der Abschiebung. Ihre Anordnung hängt maßgeblich von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wie viele der ausreisepflichtigen Personen in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand von den zuständigen Ausländerbehörden in einer Abschiebungshafteinrichtung untergebracht werden sollen, ist insoweit Bestandteil einer Vielzahl unterschiedlicher laufender Verwaltungsverfahren, die stetigen Veränderungen unterworfen sind. Insgesamt hat sich der Bedarf an einer Abschiebungshafteinrichtung allerdings bestätigt. Die geplante Abschiebungshafteinrichtung des Landes in Glückstadt soll insgesamt 60 Unterbringungsplätze haben. Davon sollen jeweils 20 Plätze den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gegen Kostenübernahme zur Verfügung gestellt werden. 2