SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1226 2019-02-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Rückkehrbeihilfe für Ausreisepflichtige Wie viele Ausreisepflichtige haben in Schleswig-Holstein in 2016, 2017 und 2018 Rückkehrbeihilfe bekommen? Bitte aufschlüsseln nach minderjährigen und volljährigen Personen. Antwort: Es wird nicht differenziert, ob die freiwillig ausgereisten Personen ausreisepflichtig waren oder ob sie trotz eines bestehenden Aufenthaltsrechtes ausgereist sind. Im Jahr 2016 sind 1.984 Personen aus Schleswig-Holstein freiwillig ausgereist, davon 1.206 mit Unterstützung durch das Programm REAG/GARP. Im Jahr 2017 sind 1.629 Personen freiwillig ausgereist, davon 638 unterstützt durch REAG/GARP. Im Jahr 2018 erfolgten 517 freiwillige Ausreisen, davon 204 mit dem humanitären Förderprogramm REAG/GARP. Das Alter der Personen, die eine Rückkehrbeihilfe erhalten, wird statistisch nicht erhoben. Wie hoch war die Gesamtsumme der Rückkehrbeihilfe in Schleswig-Holstein in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Antwort: Schleswig-Holstein beteiligt sich an verschiedenen länderübergreifenden und lan- Drucksache 19/1226 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode deseigenen Projekten zur Förderung der nachhaltigen Rückkehr und Reintegration ausreisepflichtiger oder ausreisewilliger Ausländerinnen und Ausländer. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden folgende Ausgaben im Bereich der Förderung der freiwilligen Rückkehr getätigt: Jahr 2016 2017 2018 Ausgaben 513.129,38 € 369.104,75 € 432.016,03 € Alleine für das Programm REAG/GARP wurden folgende Summen ausgegeben: Jahr 2016 2017 2018 Ausgaben 513.129,38 € 327.780,03 € 199.890,89 € Wie hoch war die durchschnittliche Summe, die in Schleswig-Holstein pro minderjährigen Ausreisepflichtigen und pro volljährigen Ausreisepflichtigen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgezahlt wurde? Antwort: Die durchschnittliche Summe pro Ausreisepflichtigen kann nicht ermittelt werden, da nicht erfasst wird, ob die freiwillig ausgereisten Personen ausreisepflichtig waren (s.o.). 2