SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Drucksache 19/1228 2019-02-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Haftbefehle bei Extremisten Vorbemerkung der Landesregierung: Auf Seiten der Justiz findet eine statistische Erfassung des politischen, religiösen oder weltanschaulichen Hintergrundes von Personen (Beschuldigten) nicht statt. Auch der Erlass und die Vollstreckung von Haftbefehlen werden durch die Justiz statistisch nicht erfasst. Ebenso führt die Landespolizei weder über die Anzahl der insgesamt von der Justiz übermittelten Haftbefehle noch über die Anzahl vollstreckter Haftbefehle eine Statistik. Der für den polizeilichen Staatsschutz zuständigen Abteilung des Landeskriminalamtes liegt jedoch eine spezifische Liste des Bundeskriminalamtes der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter vor. Anwendung findet hier das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK), innerhalb dessen nach Phänomenbereichen differenziert wird. Bei der Beantwortung der Fragen wird daher auf die Liste offener Haftbefehle PMK des BKA mit Stichtag vom 28.09.18 zurückgegriffen. Drucksache 19/1228 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 1. Gegen wie viele Personen mit Bezug zu Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug sind nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig-Holstein Haftbefehle im Zeitraum von 2010 bis 2018 vollstreckt worden? (bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Deliktes, das unter Politisch motivierte Kriminalität (PMK) fällt, vor? (bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMKBereich? (bitte pro Jahr aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) Antwort: Über die Anzahl der insgesamt vollstreckten Haftbefehle liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen sowie auf die Ausführungen in der Drucksache 19/469 verwiesen. 2. Gegen wie viele Personen mit Bezug zu Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug lagen nach Kenntnis der Landesregierung zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) in Schleswig-Holstein wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (bitte aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor? (bitte aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich? (bitte aufschlüsseln nach Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös motiviertem Extremismus und Extremismus mit Auslandsbezug) c) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf? Antwort: Zur Beantwortung der Fragen 2. a), 2. b) und 2. c) wird angenommen, dass sich diese Fragestellungen auf nicht vollstreckte Haftbefehle beziehen. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen sowie auf die Ausführungen in der Drucksache 19/469 verwiesen. Am 28.09.2018 waren zu 26 Personen aus Schleswig-Holstein, die zuvor wegen eines PMK-Delikts in Erscheinung getreten waren, insgesamt 28 Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben. Bei 18 dieser 26 Personen bezogen sich die zur Fahndung ausgeschriebenen Haftbefehle jedoch nicht auf PMK-Delikte, sondern wurden aus anderen Gründen erlassen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1228 Zu den übrigen acht Personen waren wegen politisch motivierter Straftaten Haftbefehle erlassen und zur Fahndung ausgeschrieben worden; diese acht Personen werden folgenden Phänomenbereichen zugeordnet: PMK - rechts -: 1 Person PMK - links -: 1 Person PMK - religiöse Ideologie -: 3 Personen PMK - ausländische Ideologie -: 1 Person PMK - nicht zuzuordnen -: 2 Personen Drei dieser acht Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf. Die 28 nicht vollstreckten Haftbefehle lassen sich wie folgt aufschlüsseln: PMK - rechts -: 8 Haftbefehle ohne Bezug zu PMK: 1x § 113 StGB, 1x § 243 StGB, 1x § 224 StGB, 1x § 242 StGB, 1x § 244 StGB, 2x § 263 StGB; mit Bezug zu PMK: 1x § 130 StGB PMK - links -: 3 Haftbefehle ohne Bezug zu PMK: 2x § 240 StGB mit Bezug zu PMK: 1x § 113 StGB PMK - religiöse Ideologie -: 7 Haftbefehle ohne Bezug zu PMK: 1x § 306 StGB, 1x § 253 StGB, 1x § 21 StVG, 1x § 62 AufenthG mit Bezug zu PMK: 1x § 89a StGB und 2x § 129b StGB PMK - ausländische Ideologie -: 1 Haftbefehl mit Bezug zu PMK: 1x § 86a StGB PMK - nicht zuzuordnen -: 9 Haftbefehle ohne Bezug zu PMK: 1x § 185 StGB, 1x § 223 StGB, 1x § 224 StGB, 2x § 242 StGB und 2x OWiG mit Bezug zu PMK: 2x OWiG 3. Wie viele der Fälle unter Nr. 1 und 2 werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet? (bitte pro Jahr differenzieren nach vollstreckten und nicht vollstreckten Haftbefehlen) Antwort: Die Antwort mit Bezug zur Frage Nr. 1 entfällt, da keine Daten vorliegen. Die unter Nr. 2 aufgeführten 28 mit Stichtag 29.08.2018 nicht vollstreckten Haftbefehle lassen sich wie folgt nach Priorität aufschlüsseln: Priorität I (Terrorismus): 3 - von diesen 3 auf Grundlage eines PMK-Deliktes: 3, alle 3 religiös motiviert (2x § 129b StGB, 1x § 89a StGB) - von diesen 3 auf Grundlage eines Gewaltdelikts aus dem PMK-Bereich: 0, kein Gewaltdelikt Drucksache 19/1228 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode - von diesen 3 hielten sich zum Stichtag alle drei gesuchten Personen mutmaßlich im Ausland auf Priorität II (Gewaltdelikte): 7 - von diesen 7 auf Grundlage eines PMK-Deliktes: 1 Fall aus dem Phänomenbereich PMK-Links (Widerstand) - von diesen 7 auf Grundlage eines Gewaltdelikts aus dem PMK-Bereich: 1 Fall aus dem Phänomenbereich PMK-Links (Widerstand) Zusatz: Es handelt sich um denselben Haftbefehl, der auf Grund eines zugrundeliegenden PMK-Gewaltdeliktes erlassen wurde und durch die Fragestellungen 2. a) und 2. b) jeweils als „zutreffend“ zu beantworten ist. - von diesen 7 hielt sich zum Stichtag 1 Person mutmaßlich im Ausland auf. Priorität III (Sonstige): 18 - von diesen 18 auf Grundlage eines PMK-Deliktes: 4 (1x PMK - ausländische Ideologie, §86a StGB); 1x PMK – rechts, Volksverhetzung); 2x PMK - nicht zuzuordnen, OWiG) - von diesen 18 auf Grundlage eines Gewaltdelikts aus dem PMK-Bereich: 0, kein Gewaltdelikt - von diesen 18 hielt sich zum Stichtag keine Person mutmaßlich im Ausland auf.