SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/124 19. Wahlperiode 2017-08-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration DNA-Untersuchungen 1. Wie viele DNA-Untersuchungen wurden bislang in Schleswig-Holstein durchgeführt ? Antwort: Die Anzahl der Untersuchungsaufträge zu molekulargenetischen Untersuchungen an das Kriminaltechnische Institut (KTI) des Landeskriminalamtes, die entweder dort unmittelbar oder fremdvergeben bearbeitet wurden, ergibt sich für die einzelnen Jahre 2014-2016 aus nachstehender Tabelle. Hierbei ist zu beachten, dass die Werte infolge geringer Schwankungen bei der Datenfilterung überwiegend auf Zehnerwerte gerundet wurden. Ein Untersuchungsauftrag kann mit mehreren Spuren verbunden sein. Fremdvergebene Untersuchungsaufträge umfassen in der Regel zwei bis drei Spuren . Bei den im KTI bearbeiteten Untersuchungsaufträgen sind bei umfangreichen Kapitaldelikten Untersuchungsaufträge mit mehreren Hundert Spuren verbunden. Aufträge Gesamt (StPO §81e/f) Aufträge KTI/LKA 45 (StPO 81e/f) Aufträge Fremdvergabe (StPO 81e/f) Aufträge Fremdvergabe Personen StPO § 81g 2014 3.550 1.630 1.920 1.124 2015 4.060 1.630 2.430 1.076 2016 4.600 1.890 2.710 1.000 Drucksache 19/124 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Jedes Jahr wurden des Weiteren ca. 50 Untersuchungen telogener Haare in Fremdvergabe durch rechtmedizinische Institute durchgeführt und – je nach Konstellation durch das KTI oder in Fremdvergabe – bis zu zehn Untersuchungsaufträge auf Grundlage des § 183a LVwG bzw. des §159 StPO im Zusammenhang mit vermissten und/oder toten Personen. 2. Wie verteilen sich diese sich auf die einzelnen Jahre? Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wer war jeweils Auftraggeber? Antwort: Auftraggeber sind/waren zumeist die ermittelnden Polizeidienststellen, seltener die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte. 4. In wie vielen Fällen sind gerichtlich verwertbare Ermittlungsergebnisse auf DNA-Abgleiche zurückzuführen? Wie viele Verurteilungen werden auf DNA-Untersuchungen zurückgeführt? Antwort: Die Zahl der entsprechenden Fälle bzw. Verurteilungen lässt sich mit den bei den Staatsanwaltschaften vorhandenen Daten nicht ermitteln. Zwar werden Verfahren mit DNA-Bezug in dem Fachverfahren MESTA durch fünf verschiedene Verfahrensklassen gekennzeichnet. Jedoch ist über MESTA weder auszuwerten , in wie vielen Fällen gerichtlich verwertbare Ermittlungsergebnisse auf DNA-Abgleiche zurückzuführen sind, noch wie viele Verurteilungen auf die DNA-Untersuchungen zurückzuführen sind. Entsprechende Erkenntnisse ließen sich allenfalls im Wege einer händischen Auswertung aller einschlägigen Verfahrensakten für Schleswig-Holstein gewinnen (soweit diese noch vorhanden , also nach etwaigem Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist noch nicht vernichtet worden sind), was in der Beantwortungsfrist nicht leistbar ist. 5. Wie viele DNA-Untersuchungen sind derzeit vorgesehen, aber noch nicht durchgeführt? Antwort: Alle in 2016 beantragten Untersuchungen sind im DNA-Labor des KTI abgeschlossen ; von diesen müssen noch wenige von den Sachverständigen des KTI in Form von schriftlichen Gutachten endbearbeitet werden. Von den 2017 eingegangenen Untersuchungsaufträgen sind von den direkt im KTI bearbeiteten Aufträge noch etwa 250 nicht abgeschlossen, bei den fremdvergebenen Aufträgen sind noch etwa 270 nicht abgeschlossen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/124 3 6. Wie hoch ist - in etwa, geschätzt - der Zeit- und Personalaufwand, um eine DNA-Untersuchung durchführen zu können? Antwort: Eine seriöse Schätzung über die Dauer von DNA-Untersuchungen im Sinne eines allgemein gültigen Mittelwertes kann nicht abgegeben werden. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Untersuchungsaufwand und wird maßgeblich vom Asservatenkomplex und der Spurenlage beeinflusst. Analysefähiges DNA-Material kann somit bereits nach kurzer Zeit vorliegen oder aber erst nach Wochen. Die Komplexität von Sachverhalten, Asservaten/ Spuren, beeinflusst darüber hinaus den Umfang des zu fertigenden Gutachtens. Im KTI wird jeder Untersuchungsauftrag grundsätzlich einem Team zugeordnet . Ein Team besteht aus einem oder einer Sachverständigen und einem technischen Assistenten oder einer technischen Assistentin. Der Personaleinsatz kann sich bei Kapitaldelikten erhöhen. Daraus abgeleitet kann auch keine verbindliche Aussage zu Personalaufwänden getroffen werden. 7. Was ist notwendig, um einen Abgleich von DNA-Material mit der BKA- Datenbank vornehmen zu können? Antwort: Für einen Abgleich mit der DNA-Analyse-Datei (DAD) sind nur reine Spuren von nur einem Spurenleger oder die DNA-Ergebnisse eines erkennbaren Hauptspurenlegers einer Mischspur geeignet. Diese werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 81e StPO durch die Eingabestelle im KTI weiter geleitet. Zusätzlich werden DNA-Datensätze, die auf Grundlage des §81g StPO erstellt wurden, in die DAD eingestellt bzw. mit ihrem Bestand abgeglichen. 8. In welchen Bereichen ist in absehbarer Zeit (5 - 10 Jahre) "eine Verfeinerung" und Erweiterung der DNA-Möglichkeiten zu erwarten? Antwort: DNA-Phänotypisierung: derzeit wird geprüft, ob DNA-Informationen ausgewählter Merkmale wie z.B. die Haar- oder Augenfarbe in das Untersuchungsspektrum mit aufgenommen werden können und sollten. Sofern derartige Untersuchungen durchgeführt werden sollten, wären zunächst rechtliche Änderungen in der StPO erforderlich. Das Verfahren des next-generation-sequencing (NGS) wird in den nächsten Jahren zur Marktreife geführt werden. Durch diesen neuen methodischen Ansatz könn(t)en Spurenvermischungen besser aufgetrennt werden und wesentlich mehr Informationen aus nicht codierenden Bereichen erzielt werden.