SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/125 19. Wahlperiode 07.08.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner Kalinka (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Grundsicherung 1. Wie viele Menschen beziehen in Schleswig-Holstein Grundsicherung? Antwort: Nach der Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung haben zum Stichtag 31. Dezember 2016 in Schleswig-Holstein 39.305 Personen Leistungen der Grundsicherung bezogen. 2. Wie sind die Zahlen seit Einführung der Grundsicherung? Antwort: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde mit Inkrafttreten des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) zum 1. Januar 2003 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2005 ist die Grundsicherung eine Leistung der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Nach der Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung stellt sich die Entwicklung in dem Zeitraum 2003 bis 2015 wie folgt dar: Jahr Leistungsempfänger 2003 17.517 2004 21.121 2005 22.059 2006 26.266 2007 27.083 Drucksache 19/125 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2008 29.429 2009 29.999 2010 31.425 2011 33.177 2012 34.982 2013 37.016 2014 38.451 2015 39.366 2016 39.305 3. Wie ist der Familienstand der Bezieher von Grundsicherung? Antwort: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Der Familienstand der Leistungsberechtigten wird statistisch nicht erfasst. 4. Welche Einschätzung hat die Landesregierung zur Entwicklung der Grundsicherung in den nächsten 10 Jahren? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch in den nächsten zehn Jahren bei Personen mit geringen Renten und Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, wesentlich zur Sicherung des Lebensunterhalts beiträgt. Die Entwicklung der Grundsicherung im Alter wird von zahlreichen Faktoren bestimmt , wie beispielsweise der Entwicklung der Löhne und Renten, der Entwicklung der privaten Vorsorge oder der Wirksamkeit der Rahmenbedingungen bei Kindertagesbetreuung oder der Pflege Angehöriger, die Beschäftigung ermöglichen sollen. Über Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII ist im Kontext der individuellen Erwerbsbiografie, des Gesamteinkommens und des Haushaltskontextes einer Person zu entscheiden. Die Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsminderung ist darüber hinaus von individuellen persönlichen Lebensumständen abhängig. Eine belastbare Einschätzung der Entwicklung ist daher kaum möglich.