SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1251 19. Wahlperiode 2019-02-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Partikelausstoß Heizkraftwerk Wedel Die Anwohnerinnen und Anwohner beklagen seit Juli 2016 massiven Partikelregen aus dem Heizkraftwerk Wedel. Der regionalen Presseberichterstattung ist zu entnehmen , dass dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (LLUR) ein Gutachten des Sachverständigen Michael Reichert (Firma Korro-Praevent) vom 08.01.2019 zu den Partikelemissionen, beauftragt von der Bürgerinitiative „Stopp! Kein Mega-Kraftwerk Wedel“, vorliegt. 1. Welche Handlungen ergeben sich aufgrund der Ergebnisse aus dem Gutachten für die Landesregierung? Das Gutachten, sowie die Ergänzung des Gutachtens vom 17.02.2019 werden derzeit durch das LLUR als zuständige Überwachungsbehörde geprüft. Die vorläufige Prüfung hat keine neuen Erkenntnisse ergeben, die die bisherige Einschätzung von LLUR und MELUND in Frage stellen. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Anwohner vor den ätzenden Partikeln und den daraus resultierenden Schäden zu schützen? Die im Sommer 2016 emittierten Partikel stellten aufgrund ihrer starken Haftwirkung eine erhebliche Belästigung der Nachbarschaft dar. Daher hat das LLUR im Dezember 2016 gegenüber der Betreiberin Minderungsmaßnahmen Drucksache 19/1251 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 angeordnet. Die daraufhin umgesetzten Maßnahmen haben nachweislich zu einer deutlichen Abnahme der Partikelhaftung geführt. Es ist zudem festzuhalten, dass die Partikel, die das Kraftwerk ausstößt, weder ätzende noch sonst gefährliche Eigenschaften besitzen. Die auf Veranlassung des LLUR und der Betreiberin in Auftrag gegebenen Untersuchungen belegen ausnahmslos, dass die Partikelemissionen des Kraftwerks Wedel: - nicht zu einer Überschreitung der gesetzlich zulässigen Grenzwerte /Immissionswerte für den Eintrag von Schadstoffen in die Luft und in den Boden führen; - nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führen; - nicht zu einer Schädigung von Autolacken, Holz- und Glasflächen führen. 3. In dem Gutachten heißt es, es „[ … ] ist davon auszugehen, dass die Rauchgasentschwefelungsanlage und die Filteranlagen nicht die vorgesehenen Funktionen erfüllen und somit Flugasche und hohe Schwefelanteile emittiert werden.“ Erfüllen nach Kenntnis der Landesregierung die Rauchgas- Entschwefelungsanlagen und die Filter, gemäß gesetzlicher Bestimmung, ihre Funktion? Wenn nein, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen ? Wenn ja, wie lässt es sich erklären, dass Flugasche aus dem Schornstein emittiert wird? Wie erklärt sich außerdem der hohe Anteil an Schwefel? Die Rauchgasbehandlungsanlagen erfüllen ihre Funktion, wie die kontinuierliche Überwachung der Abgasemissionen belegt. Der Schwefelabscheidegrad betrug im Jahr 2018 im Mittel 94% und lag damit deutlich über dem gesetzlich geforderten Wert von mindestens 85%. Der Schwefelgehalt der untersuchten Proben lässt sich damit erklären, dass die emittierten Kraftwerkspartikel nicht ausschließlich aus Flugasche bestehen , sondern teilweise aus Gips und Kalkhydrat. So können anhaftende Gipskristalle den Gehalt an Schwefelverbindungen erhöhen. Dessen ungeachtet erlaubt die vorgenommene Untersuchungsmethode (REM/ EDX-Analyse) keine Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit der Rauchgasbehandlungsanlagen . Ein vollständiges Abstellen der Partikelemissionen wird technisch bei einer Anlage dieses Alters nicht möglich sein. Die Betreiberin unterliegt jedoch dem Minimierungsgebot und muss die Einhaltung des Standes der Technik jederzeit gewährleisten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1251 3 4. Wie wird die Emission des Partikelregens in der Umgebung aktuell überwacht ? Auf ausdrücklichen Wunsch der örtlichen Bürgerinitiative wurden die Staubniederschläge im Umfeld des Kraftwerks über einen Zeitraum von 12 Monaten durch eine unabhängige Messstelle ermittelt und beurteilt. Diese Messungen belegen, dass die gesetzlich zulässigen Immissionswerte für Staubniederschlag und die Schadstoffdeposition sicher eingehalten werden. Die Abgasemissionen des Kraftwerks werden weiterhin durch kontinuierliche Messungen überwacht. 5. Welche Untersuchungen hat das LLUR an geschädigten Pkws durch anerkannte Gutachter vornehmen lassen? Das LLUR hat keinen Grund, an den Aussagen des TÜV-Gutachtens vom 24.10.2017 zu zweifeln. Es stellt nachvollziehbar fest, dass Verschmutzungen durch Kraftwerkspartikel sich mit handelsüblichen Reinigungsmitteln entfernen ließen. Nach Einschätzung des LLUR weisen die Kraftwerkspartikel keine materialschädigende Wirkung auf. 6. Welche Verursacher wurden ermittelt? Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass andere, in der näheren Umgebung befindliche Anlagen für die beanstandeten Schäden infrage kommen. Insofern sind weiterführende Ermittlungen entbehrlich.