SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1261 19. Wahlperiode 2019-02-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Einbeziehung der Kreisnaturschutzbeauftragten in die Landschaftsrahmenplanung Nach § 44 Landesnaturschutzgesetz sind bei den unteren Naturschutzbehörden Kreisbeauftragte für Naturschutz zu bestellen und ein Beirat für Naturschutz zu bilden . Die Kreisbeauftragten und die Beiräte haben die unteren Naturschutzbehörden in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten . Zu diesem Zweck sind sie rechtzeitig zu unterrichten. Sie sind in allen Fällen zu beteiligen, in denen auch Naturschutzvereinigungen beteiligt werden. Vorbemerkung der Landesregierung: § 44 LNatSchG regelt, dass bei den unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte die Kreisbeauftragten für Naturschutz (KNB) zu bestellen und Beiräte für den Naturschutz zu bilden sind. Die im Weiteren bestimmten Aufgaben und Informations- bzw. Beteiligungspflichten beziehen sich dabei auf den Zuständigkeitsbereich der unteren Naturschutzbehörden. Direkte Beteiligungspflichten des Landes ergeben sich diesen Gremien gegenüber nicht. 1. Sind die Kreisnaturschutzbeauftragten und die Beiträte in die aktuelle Landesrahmenplanung der Landesregierung einbezogen und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Ein direkter Einbezug der KNB und der Beiräte für Naturschutz seitens des Drucksache 19/1261 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 MELUND in die Landschaftsrahmenplanung erfolgte aus den in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Gründen nicht. Da die Entwürfe der Landschaftsrahmenpläne I bis III in enger Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden der Kreise erarbeitet wurden, hatten diese die Möglichkeit, ihrer Informations- bzw. Beteiligungspflicht den KNB und den Beiräten gegenüber ausreichend und umfänglich nachzukommen. Darüber hinaus ist durch die Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt, dass die KNB sowie die Beiräte ihre Stellungnahme dem MELUND auch direkt übermitteln können. 2. Hat es Informationsveranstaltungen zu den Entwürfen der Landesrahmenpläne für die unteren Naturschutzbehörden und die Naturschutzbeauftragten gegeben und wenn ja, wann und wo? Im Zuge der Planerstellung fanden diverse Infoveranstaltungen für die unteren Naturschutzbehörden sowohl im Arbeitskreis Naturschutz des Landkreistages als auch im MELUND unter anderem am 25.03.2014, 19.02.2015 sowie am 12.07.2016 statt. Darüber hinaus gab es themenbezogen einen laufenden fachlichen Austausch sowie eine frühzeitige Vorstellung der Entwürfe im Rahmen einer Veranstaltung des Landesnaturschutzbeauftragten (LNB) mit den KNB am 27.11.2017 im LLUR. Vor Einleitung des formellen Beteiligungsverfahrens wurden an folgenden Orten Informationsveranstaltungen unter anderem für die unteren Naturschutzbehörden durchgeführt: Planungsraum I: Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und kreisfreie Stadt Flensburg 27.08.2018 in der Kreisverwaltung in Schleswig, 31.08.2018 in der Kreisverwaltung in Husum. Planungsraum II: Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie kreisfreie Städte Kiel und Neumünster 03.09.2018 in der Kreisverwaltung in Plön, 05.09.2018 in der Kreisverwaltung in Rendsburg. Planungsraum III: Kreise Steinburg, Dithmarschen, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Hztm. Lauenburg, Ostholstein sowie Hansestadt Lübeck 07.09.2019 in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, 10.09.2019 im Dienstleistungszentrum Elmshorn, 12.09.2018 in der Kreisverwaltung in Itzehoe, 13.09.2018 in der Kreisverwaltung in Eutin.