SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1266 19. Wahlperiode 2019-02-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Rückbau von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein Die „Schleswig-Holsteinische Landeszeitung“ berichtete am 10. September 2018 in dem Beitrag „Fundamente von Windkraftanlagen: Vergraben und vergessen?“ über Betonsockel, die trotz gegenteiliger Rechtslage im Erdreich verblieben, weil die Betreiber sich durch Einmalzahlungen an die Grundbesitzer ihrer Verpflichtung zur Entfernung entzögen, sodass eine „unterirdische Mülldeponie“ entstehe. 1. Wird die Landesregierung gegen die geschilderte rechtswidrige Praxis beim Abbau der Betonsockel von Windkraftanlagen vorgehen? Die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen für Windkraftanlagen sowie für die Überwachung von Auflagen (z.B. Rückbau) liegt beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) und den unteren Bauaufsichtsbehörden. Die Behörden ahnden erforderlichenfalls rechtswidrige Praktiken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. 2. Liegen der Landesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein abgebaut wurden, ohne die unterirdischen Teile der Betonsockel fachgerecht zu entsorgen? Nein. Drucksache 19/1266 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3. Wird die Landesregierung juristisch gegen solche Betreiber vorgehen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie beurteilt die Landesregierung das grundsätzliche Problem der Entsorgung außer Dienst gestellter Windkraftanlagen? Für den anstehenden Rückbau von WKA werden in den nächsten Jahren weitere Entsorgungskapazitäten benötigt. Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich , lassen sich 80 – 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile , die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen. Stahl und Kupfer werden für den Rohmaterialpreis weiterverkauft und für andere Konstruktionen wieder eingesetzt. Beton und Fundamentteile werden zerstückelt und zum Beispiel im Straßenbau als Aufschüttung verwendet. 5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen veraltete Windkraftanlagen zur Zweitverwertung ins Ausland verkauft worden sind? Nein.