SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Serpil Midyatli (SPD) und Antwort Gleichstellung Drucksache 19/1279 28.02.2019 der Landesregierung — Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Umsetzung der zusätzlichen Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein 1 . Wie werden die 30 zusätzlichen Frauenhausplätze für 2019 und 2020 in Schleswig -Holstein verteilt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Frauenhäusern und Platzanzahl) Antwort: Die Standortkommunen der Frauenhäuser sind nach dem Beschluss über den Haushalt 2019 gebeten worden, einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der Sofortp ätze bis zum 1. Februar 2019 einzureichen. Da die eingegangenen Anträge jedoch die Anzahl der zur Verfügung gestellten Sofortp ätze überstiegen haben, ist eine Entscheidung über die Verteilung gemäß der mit den kommunalen Landesverbänden geschlossenen Vereinbarung zu treffen und wird derzeit abgestimmt. 2. Welche Anträge auf die zusätzlichen Frauenhausplätze lagen oder liegen der Landesregierung vor? Antwort: Autonome Frauenhäuser (abgestimmter Antrag über 30 Plätze für die Autonomen): Kiel: 11 Plätze Preetz: 5 Plätze Schwarzenbek: 11 Plätze Stormarn: 1 Plätze Flensburg: 2 Plätze Zusätzliche Anträge: Frauenhaus Lübeck (trägergebunden - AWO) auf 7 Plätze Frauenhaus Norderstedt (trägergebunden - Diakonie) auf 3 Plätze Drucksache 19/1279 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Frauenhaus Lübeck (autonom) auf 13 Plätze (oder stufenweise Finanzierung von erst 7 Plätzen und anschließend weiteren 6 Plätzen) 3. Wie ist der Umsetzungstand bei der Einrichtung einer Koordinierungsstelle bzw. Geschäftsstelle für alle Frauenhäuser in Schleswig-Holstein? Antwort: Im Jahr 2018 konnte im Zusammenwirken mit den Frauenhäusern kein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der gemeinsamen Koordinierungsstelle entwickelt werden. Für das Jahr 2019 wird derzeit geprüft, ob die bereitgestellten Mittel teilweise für eine Moderation eingesetzt werden können, sodass zeitnah ein Modell entwickelt werden kann, welches sowohl die Interessen aller Frauenhäuser als auch die des Landes abdeckt . Mit Schreiben vom 21.02.2019 hat das Frauenhaus Itzehoe im Auftrag der beiden Landesarbeitsgemeinschaften einen Umsetzungsvorschlag eingereicht. Dieser wird derzeit im Fachreferat geprüft. 2