SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1280 19. Wahlperiode 2019-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Redmann (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Unterstützung der schleswig-holsteinischen Schafwirtschaft durch die Landesregierung Trotz der hohen Bedeutung der Schafbeweidung für die Sicherheit der See- und Flussdeiche müssen schafhaltende Betriebe für die durch sie beweideten Deichabschnitte Pachtzahlungen an das Land Schleswig-Holstein leisten. 1. Warum verlangt das Land Schleswig-Holstein für die Beweidung von See- und Flussdeichen von den betroffenen Betrieben nach wie vor Pachtzahlungen? 2. Warum erhalten die schleswig-holsteinischen Deichschäfer für die von ihnen geleisteten wichtigen Dienstleistungen nicht wie die Betreiber sogenannter Landschaftspflegeherden vom Land eine angemessene Vergütung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Schleswig-Holstein werden rund 6.000 ha im Eigentum des Landes stehende Vorland- und Deichflächen mit Schafen beweidet. Diese Flächen verteilen sich auf rund 250 Pächter mit Flächengrößen zwischen 6 ha und 180 ha. Der Pachtzins beläuft sich pro Jahr auf durchschnittlich 70 € pro ha Deichfläche und 35 € pro ha Vorlandfläche. Insgesamt erzielt das Land hierdurch rund 200.000 € Pachteinnahmen pro Jahr. Drucksache 19/1280 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Die durch den Regiebetrieb des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) zu erbringenden Herrichtungsleistungen für die Ersteinzäunung und den Wasseranschluss der Weideflächen sowie die Unterhaltungskosten für Sodenarbeiten, Pflanzenschutz - und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen dieser Flächen belaufen sich auf jährlich rund 1 Mio. €. Daher ist trotz der unumstrittenen Bedeutung der Dienstleistung der Schäfer die Zahlung eines vergleichsweise sehr geringen Pachtzinses gerechtfertigt. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Pachtvertrages einschließlich der Zahlung eines Pachtzinses grundlegende Voraussetzung für die Gewährung landwirtschaftlicher EU-Prämien an die Pächter der Vorland- und Deichflächen . Im Sinne eines funktionierenden Küstenschutzes hat sich dieses Vorgehen bewährt. 3. Plant die Landesregierung, die schleswig-holsteinischen Deichschäfereien von bislang erhobenen Pachtzahlungen zu befreien und diesen eine angemessene Beweidungsvergütung zu zahlen, um u.a. den betroffenen Schäfereien mittelbar einen weiteren Ausgleich für die möglichen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Wiederbesiedlung des Landes durch den Wolf zu gewähren ? Das Land gewährt bereits heute den Deichschäfern aufgrund von Gänsefraß einen schadensabhängigen Pachtnachlass. Weitere Nachlässe oder auch eine Beweidungsvergütung können allenfalls dann in Erwägung gezogen werden , wenn den durch die Schäfer erbrachten Dienstleistungen für die Allgemeinheit keine hinreichenden wirtschaftlichen Erträge der Schäfereibetriebe gegenüberstehen. 4. Wie hoch müsste nach Ansicht der Landesregierung eine vom Land finanzierte Beweidungsvergütung sein, damit für Deichschäfer nicht nur die Sommerbeweidung auf den Deichen, sondern auch die Winterbeweidung auf teils weit entfernten und vielfach klein strukturierten Grünlandflächen inklusive dem bei Wolfsanwesenheit notwendigen wiederholten Auf- und Abbau von geeigneten Herdenschutzmaßnahmen wirtschaftlich tragfähig ist? Eine mögliche Beweidungsvergütung könnte sich an den Kosten einer alternativen mechanischen Pflege der Deiche abzüglich der dann ersparten Aufwendungen des Landes (u. a. Ersteinzäunung, Wasseranschluss) orientieren. Eine Kalkulation hierzu liegt nicht vor. Die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen für die Schäfereibetriebe sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1280 3 Eine Aufwandsvergütung für die Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zaunaufbau und -unterhaltung kann den Deichschäfern nicht gewährt werden, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Schäfereien darstellen würde, die diese Leistung derzeit ebenfalls zu erbringen haben. 5. Wie können nach Ansicht der Landesregierung Schafe auf den landeseigenen Deichen vor Wolfsübergriffen angemessen geschützt werden? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung und wie stehen diese im Verhältnis zu den von Bundeseinrichtungen vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen? Derzeit liegen noch keine praktikablen Lösungen zum Herdenschutz auf den Landesschutzdeichen und im Vorland vor. Daher sind diese Bereiche aus den Wolfspräventionsgebieten zunächst ausgenommen. Hier werden Ausgleichszahlungen bei Rissvorfällen auch ohne Herdenschutz gewährt. In einem gemeinsamen Schreiben vom 27.2.2019 haben die Umweltminister aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen der Europäischen Kommission insbesondere die Problematik des Herdenschutzes an Deichen und Vorland dargelegt und werden ein gemeinsames Gespräch zur Erörterung von Lösungsmöglichkeiten mit der Europäischen Kommission vereinbaren. Die Einschätzung der von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten „Hinweise zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf“, dass die Zäunung auch an Deichen möglich und zumutbar ist, wird derzeit aufgrund des oben genannten Sachverhalts vom Land nicht geteilt.