SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1282 19. Wahlperiode 2019-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Redmann (SPD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Bedeutung der schleswig-holsteinischen Schafwirtschaft für die Deichsicherheit Vor dem Hintergrund der Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf wird immer wieder die Beweidung der schleswig-holsteinischen See- und Flussdeiche durch Schafe problematisiert. Insbesondere die Bedeutung der Schafbeweidung für die Deichsicherheit wird hervorgehoben. 1. Wie viele Schafe und schafhaltende Betriebe übernehmen heute essentielle Aufgaben im Küstenschutz (bitte tabellarisch aufgegliedert nach Seedeichen und Flussdeichen). Da nur die Landesschutzdeiche und deren Vorländer im Eigentum des Landes stehen, liegen auch nur zu diesen nähere Informationen vor. An den Landesschutzdeichen sind Pachtverträge mit 250 Betrieben auf einer Fläche von ca. 6.000 ha geschlossen worden. Dies entspricht einem Flächenanteil von rund 97 Prozent der Gesamtfläche der Landesschutzdeiche. Die von diesen Betrieben gehaltene Anzahl an Schafen beläuft sich auf rund 160.000 Tiere. Die Mittel- und Flussdeiche stehen im Eigentum der Wasser- und Bodenverbände und werden auch von diesen verpachtet. Zu diesen Deichen liegen dem Land keine Informationen zur Anzahl der Pachtverträge sowie der Anzahl der Betriebe vor. Neben der Schafbeweidung erfolgt an den im Eigentum der Wasser- und Bodenverbände stehenden Mittel- und Flussdeichen teilweise eine Beweidung mit Jungvieh. Drucksache 19/1282 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Werden ausnahmslos alle See- und Flussdeiche Schleswig-Holsteins aus Gründen der Deichsicherheit beweidet? Da nur die Landesschutzdeiche im Eigentum des Landes stehen, liegen auch nur zu diesen nähere Informationen vor. Im Interesse der touristischen Nutzung wird in einigen Bereichen auf eine Beweidung verzichtet. Die mit Aspaltabdeckungen versehenen Deiche, so der Eiderdamm, werden gleichfalls nicht beweidet. Wenn nein, a. welche Deichabschnitte werden nicht durch Schafe beweidet (tabellarische Übersicht)? Die touristisch genutzten Bereiche vordringlich im Bereich gemeindlicher Badestellen an den Landesschutzdeichen sowie die mit Asphaltabdeckungen versehenen Deiche sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet : Touristische Nutzung Kreis/Stadt Ort Fläche (ha) Ostholstein Dahme, Kellenhusen, Grömitz 11,5 Kiel Friedrichsort 12,5 Steinburg / Pinneberg Brokdorf, Kollmar, Seestermühe 0,6 Dithmarschen Brunsbüttel, Friedrichskoog, Elpersbüttel , Nordermeldorf, Warwerort, Büsum, Büsumer Deichhausen, Westerdeichstrich 54,3 Nordfriesland Rödenäs, Emmelsbüll-Horsbüll, Simonsberg , Tetenbüll, Vollerwiek, Dagebüll , Utersum / Föhr, Beltringharder Koog / Nordstrand 25,2 Summe 104,1 Asphaltdeich Kreis/Stadt Ort Nordfriesland St. Peter, Eiderdamm, Mövenbergdeich / List 69 Gesamt 173,1 Dies betrifft wie dargestellt meist kleinere Flächen. Insgesamt sind rund 3 Prozent der Landesschutzdeiche nicht durch Schafe beweidet. b. durch welche Verfahren wird an diesen Deichabschnitten die Deichsicherheit gewährleistet? Und welche Gründe gibt es dafür, dass diese die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1282 3 Deichsicherheit gewährenden Verfahren nicht auch an anderen Deichabschnitten zur Anwendung kommen? In den von den Gemeinden touristisch genutzten Bereichen werden die Gemeinden durch geschlossene Nutzungsverträge verpflichtet, die Grasnarbe zu pflegen. Dieses geschieht unter anderem durch regelmäßiges Umsetzen von Strandkörben zur Vermeidung der Schädigung der Grasnarbe , durch Mähen überständigen Grases, durch Bekämpfung tierischer und pflanzlicher Schädlinge und Freihaltung der genutzten Flächen von Abfällen. Die Beweidung mit Schafen ersetzt allerdings nicht komplett die staatliche Deichunterhaltungsnotwendigkeit im Sinne eines ausreichenden Küstenschutzes . Der Regiebetrieb des LKN.SH leistet zusätzlich erheblichen Unterhaltungsaufwand zum Beispiel nach sturmflutbedingten Schäden am Deichkörper. 3. Mit welchen Maßnahmen schützen nach Kenntnis der Landesregierung andere Bundesländer – insbesondere Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern – ihre See- und Flussdeiche? Die Länder Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verfolgen gleichfalls das Ziel, die mit Kleiabdeckungen versehenen „grünen“ Deiche vorrangig von Schafen beweiden zu lassen. In Folge der teilweise sehr unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse des Umfeldes unter anderem im städtischen Bereich von Hamburg sowie der insbesondere in Niedersachsen bei den Wasser- und Bodenverbänden liegenden Zuständigkeit für die Hauptdeichlinie ergeben sich unterschiedliche technische Ausgestaltungen der Schutzanlagen. So bestehen die Schutzanlagen im innerstädtischen Bereich von Hamburg nahezu ausschließlich aus konstruktiven Bauwerken. In Niedersachsen wird die Außenböschung der Hauptdeiche häufig bis zum Bemessungswasserstand befestigt. Als zu beweidende Flächen verbleiben dann lediglich der Bereich der Krone und der Binnenböschung.