SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1318 19. Wahlperiode 2019-03-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jette Waldinger Thiering (SSW) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Heimunterbringung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in Schleswig -Holstein 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche wurden 2016, 2017 und 2018 in stationären Einrichtungen in Schleswig-Holstein untergebracht? Bitte regional aufschlüsseln. Antwort: Über die Auswahl und Eignung einer Einrichtung für die Unterbringung der bzw. des Betroffenen entscheidet das entsendende Jugendamt in eigener Zuständigkeit als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen sind gemäß § 47 Satz 2 SGB VIII, § 3 Abs. 2 und Abs. 3 Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung (KJVO) verpflichtet, einmal jährlich die Zahl der belegten Plätze zu melden . Stichtag für das Jahr 2018 war der 1. Dezember 2018. Nach bisheriger Auswertung der vorliegenden Meldungen 2018 (Stand 8. März 2019) waren zum Stichtag 1. Dezember 2018 in Heimen, familienanalogen Wohnformen (faW) und sonstigen betreuten Wohnformen (s.b.W.) 6.621Plätze belegt. 4.136 der untergebrachten Kinder und Jugendlichen stammten aus Schleswig-Holstein. Im Um- Drucksache 19/1318 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 kehrschluss hatten 2.485 Kinder und Jugendliche ihren Wohnsitz außerhalb Schleswig -Holsteins. Angaben über das Alter der in Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen liegen nicht vor. Das Landesjugendamt verarbeitet jeweils die Daten der Stichtagsmeldungen des vorangegangenen Jahres elektronisch. Für Daten aus 2016 und 2017 kann jeweils zu Anfang September des Folgejahres zurückgegriffen werden. Daraus ergeben sich folgende Zahlen: Belegte Plätze (Heim, faW, s.b.W.) Kinder und Jugendliche aus SH Stichtagsmeldungen 2018 (Verarbeitungsstand zum 08.03.2019) 6.621 4.136 Stichtagsmeldungen 2017 (Verarbeitungsstand zum 03.09.2018) 6.570 4.159 Stichtagsmeldungen 2016 (Verarbeitungsstand zum 01.09.2017) 7.888 4.569 Eine Abfrage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund des Erlasses zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen im Oktober 2018 hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein 2.792 schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Einrichtungen untergebracht sind, deren regionale Verteilung der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist. Grundlage sind die Meldungen der Erziehungshilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein an die Schulämter . Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen lt. Meldung durch die Erziehungshilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein an die Schulämter für das Schuljahr 2018/19 Dithmarschen 346 Herzogtum-Lauenburg 29 Nordfriesland 223 Ostholstein 72 Pinneberg 136 Plön 111 Rendsburg-Eckernförde 534 Schleswig-Flensburg 724 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ #N!# 3 Segeberg 176 Steinburg 110 Stormarn 73 Flensburg 46 Kiel 84 Lübeck 53 Neumünster 75 Gesamt 2.792 Für die Jahre 2016 und 2017 liegen keine statistischen Daten vor. 2. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit melderechtlichem Hauptwohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein wurden in diesen Jahren in Schleswig -Holstein untergebracht? Bitte aufschlüsseln nach Ort der Unterbringung. Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 1. Das Landesjugendamt ist als erlaubniserteilende Behörde im Rahmen der §§ 45 ff. SGB VIII in einzelne Jugendhilfemaßnahmen nicht eingebunden . Insofern liegen keine Daten darüber vor, wo Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht werden. Über die Meldungen gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 KJVO liegen keine statistisch aufbereiteten Daten zu dem jeweiligen Ort der Unterbringung vor. 3. Wie viele der in Schleswig-Holstein untergebrachten Kinder und Jugendlichen konnten ohne sogenannte schulvorbereitende Maßnahmen direkt weiter beschult werden? Bitte nach Alter, Schulart und Schulträger aufschlüsseln. Antwort: In welchem Umfang Kinder und Jugendliche ohne sogenannte schulvorbereitende Maßnahmen direkt weiter beschult werden, wird mit der Amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. Drucksache 19/1318 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 4. Wie lange dauerten die schulvorbereitenden Maßnahmen, wenn sie durchgeführt wurden? Antwort: Schulvorbereitende Maßnahmen der Erziehungshilfeeinrichtungen sind an die individuellen Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler angepasst. Sie können erfahrungsgemäß acht Wochen bis zwölf Monate andauern. 5. In welcher Weise wurden die Jugendämter des ersten Wohnsitzes und Schleswig -Holsteins, die Schulaufsicht und die stationären Einrichtungen in die sogenannten schulvorbereitenden Maßnahmen eingebunden? Antwort: Das Verfahren ist im Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 20. Oktober 2017 - III 22 zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen geregelt. Die Erziehungshilfeeinrichtungen zeigen gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 KJVO den zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden unverzüglich an, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher im schulpflichtigen Alter in der Einrichtung aufgenommen wird. Die Kreisfachberaterinnen und -berater für schulische Erziehungshilfe und die Förderzentren werden beratend und unterstützend einbezogen. Auf diese Weise wird eine schnellstmögliche Regelbeschulung der Kinder und Jugendlichen ggf. auch mit schulvorbereitenden Maßnahmen sichergestellt.