SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/132 19. Wahlperiode 2017-08-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rasmus Andresen, Lasse Petersdotter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Einsatz der Landespolizei beim G20 Gipfel in Hamburg I Vorbemerkung der Fragesteller: Der G20 Gipfel in Hamburg war eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen für unseren Staat in den letzten Jahrzehnten. Die Ereignisse in Hamburg direkt vor und während der Gipfeltage beschäftigen Zivilgesellschaft, Medien, Sicherheitsbehörden und Politik gleichermaßen. Um Informationen besser abschichten zu können und sie verifiziert zu bekommen , wollen die Fragesteller einen parlamentarischen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschehnisse liefern. 1. Wie viele Polizeikräfte der Landespolizei waren während des G20 Gipfels in Hamburg im Einsatz (bitte aufschlüsseln in eingeplante sowie nachgeorderte Einsatzkräfte)? Antwort: 1.787 Polizeibeamtinnen und –beamte der Landespolizei waren in Hamburg eingesetzt . Davon gehörten 223 Polizeibeamtinnen und -beamte zu den nachalarmierten Einsatzkräften. 2. Wie viele der schleswig-holsteinischen Polizeikräfte und Rettungskräfte wurden beim Einsatz in Verbindung mit dem G20 Gipfel verletzt (bitte neben der Anzahl auch die Form der Verletzung aufführen)? Wie viele der verletzten PolizistInnen waren nach der Verletzung Dienstunfähig? Antwort: Im Einsatz verletzt wurden 27 Polizeibeamtinnen und –beamte, 19 davon durch Bewurf mit Steinen, diversen Gegenständen sowie Pyrotechnik. Die gesundheitlichen Drucksache 19/132 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Folgen waren körperliche Schmerzen, Knalltraumata sowie Kreislaufprobleme. Die Verletzungen führten bei sieben Polizeibeamtinnen und -beamten zu temporärer Dienstunfähigkeit. 3. Wie viele der DemonstrantInnen und unbeteiligte Dritte wurden nach Kenntnis der Landesregierung durch Aktivitäten Rund um den G20 Gipfel verletzt? Antwort: Die Verantwortung für den Gesamteinsatz zum G20-Gipfel lag bei der Polizei Hamburg . Der Landesregierung Schleswig-Holstein liegen deshalb dazu keine validen Erkenntnisse vor. 4. Wie hoch sind die Sachschäden bei der schleswig-holsteinischen Landespolizei, die durch den Einsatz beim G20 Gipfel entstanden sind? Antwort: Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen entstand an Einsatzfahrzeugen der Landespolizei ein Sachschaden in Höhe von ca. 90.000 Euro, die Schäden an Ausrüstung und Ausstattung beliefen sich auf ca. 1.000 Euro. 5. In welchen Bereichen wurden die schleswig-holsteinischen Polizeikräfte während des G20 Gipfels eingesetzt (bitte um detaillierte Angabe)? Bei welchen Demonstrationen wurden schleswig-holsteinische Polizeikräfte eingesetzt? Wie wurden die nachgeorderten Polizeikräfte eingesetzt? Antwort: Die Einsatzkräfte der Landespolizei wurden vornehmlich in den Abschnitten Raumschutz , Streckenschutz, kriminalpolizeiliche Maßnahmen, Versorgung, Öffentlichkeitsarbeit , Verkehrslenkung, Wasser und Intervention eingesetzt. Die 1.Einsatzhundertschaft wurde u.a. bei der „Welcome to Hell“-Demonstration eingesetzt , ferner bei allen Brennpunktlagen im Einsatzraum. Die am 08.07.2017 nachgeforderten Kräfte wurden im Abschnitt Gegenveranstaltung bei Demonstrations- und Veranstaltungslagen an der Reeperbahn sowie zum Schutz des Polizeikommissariats 16 im Schanzenviertel eingesetzt. 6. Wie wurden die eingesetzten schleswig-holsteinischen Polizeikräfte auf den Einsatz beim G20 Gipfel vorbereitet? Wie wurden die nachgeorderten Einsatzkräfte auf ihren Einsatz vorbereitet? Antwort: Der Einsatz bei Demonstrationslagen ist für alle Einsatzkräfte der Landespolizei Bestandteil der zielgruppenorientierten Aus- und Fortbildung. 6.a Welche Maßnahmen wurden getroffen um auch die psychische Belastung und eventuelle Traumata aufzufangen? Antwort: In der Landespolizei Schleswig-Holstein ist ein leistungsstarkes Betreuungs- und Debriefingsystem etabliert, welches Stressmanagement und Einsatzverarbeitung als einen Aspekt einer professionellen Polizeikultur versteht. Durch besonders ausgebildete Betreuer werden Nachbereitung, Seelsorge und bei Bedarf ärztliche Unterstützung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/132 3 unter Federführung des psychologischen Dienstes der Landespolizei zur Verfügung gestellt.