SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1325 19. Wahlperiode 19-03-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Metzner und Thomas Hölck (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Einhaltung von sozialen Standards und Nachhaltigkeitskriterien in Beschaffungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragesteller: Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es: „Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land werden wir auf die Einhaltung von sozialen Standards und Nachhaltigkeitskriterien achten, ohne dabei die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Verwaltungen mit Bürokratie zu überlasten. Die Beschaffungsrichtlinie des Landes werden wir entsprechend weiter entwickeln.“ 1. Ist angesichts des neuen Vergabegesetzes Schleswig-Holsteins kurzfristig eine Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) geplant? Wenn ja, wann und worin werden die wesentlichen Änderungen bestehen ? Antwort: Ja. Es ist geplant, unmittelbar nach Inkrafttreten des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) am 1. April 2019 eine geänderte SHVgVO neu zu erlassen. Die Wertgrenzen für erleichterte Vergaben werden fortgeführt und partiell erweitert. Die durch das VGSH eingeführte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird in wenigen Punkten geändert. Zum Beispiel wird die ausschließliche elektronische Vergabe bis auf weiteres nicht für alle Vergabestellen vorgeschrieben. Direktvergaben von freiberuflichen Leistungen werden vereinfacht. Für Bauaufträge wird die neue VOB/A 2019 eingeführt, die insbesondere auch Erleichterungen für Bauleistungen zu Wohnzwecken beinhaltet. Neu eingeführt wird eine Vorabinformationspflicht, die einer frühzeitigen Benachrichtigung der nicht erfolgreichen Bieter dient. Drucksache 19/1325 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. In welcher konkreten Form werden sich die Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen sowie die Beschaffung von fair gehandelten Waren in einer geänderten SHVgVO abbilden? Antwort: Das VGSH ermöglicht aufgrund der Kann-Regelung in § 2 Absatz 1 sowohl die Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen als auch die Forderung von fair gehandelten Waren. Einer weiteren Regelung in der SHVgVO bedarf es deshalb nicht. 3. Wird die Landesregierung Änderungen an der Landesbeschaffungsordnung Schleswig-Holstein unter Punkt 9. „Verantwortungsvolle Beschaffung“ vornehmen ? Wenn ja, worin werden die wesentlichen Änderungen bestehen? Antwort: Aufgrund des neuen VGSH und der neu zu erlassenden SHVgVO wird zumindest eine redaktionelle Überarbeitung der Landesbeschaffungsordnung erforderlich . Änderungen der Landesbeschaffungsordnung werden auf der Grundlage des Koalitionsvertrages in der Landesregierung abgestimmt werden. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen. 4. Wird es bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch das Land verbindliche Vorgaben zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen geben? (Bislang in der Landesbeschaffungsordnung unter Punkt 9.2. geregelt.) Antwort: Es wird auf die Antwort zu Ziffer 3 verwiesen.