SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/133 19. Wahlperiode 01.09.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Nutzung des Pflegestellen-Förderprogramms in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem am 01.01.2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz wurde ein weiteres Pflegestellen-Förderprogramm des Bundes aufgelegt. Gesetzlich geregelt ist dieses im § 4 Abs. 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Das Förderprogramm ist auf drei Jahre angelegt und umfasst den Zeitraum 2016 bis 2018. In diesem Zeitraum können Krankenhäuser zusätzliches Pflegepersonal mit bis zu 90% der Personalkosten gefördert bekommen. Als Basis für die Ermittlung der zusätzlichen Stellen wurde der 01.01.2015 festgelegt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Krankenhäuser, die ihr Budget nach dem § 7 KHEntgG verhandeln. Hierunter fallen nicht die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser sowie Krankenhäuser, die als besondere Einrichtungen nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz geführt werden. Antragsberechtigte Krankenhäuser müssen weitere Bedingungen erfüllen, wie z .B. den Abschluss einer Vereinbarung zum Förderprogramm mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung. Eine Übersicht über das Pflegestellenförderprogramm findet sich im 1. Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegestellenförderprogramm1 vom 30.06.2017. 1 https://www.gkvspitzenver - band.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/pflegesonderprogramm/KH_Pflegest ellen-Foerderprogramm_Bericht_2016_2017_06_30.pdf Drucksache 19/133 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1. Wie viele und welche Krankenhäuser in Schleswig-Holstein nehmen bisher am zweiten Pflegestellen-Förderprogramm des Bundes teil? Antwort: Das Pflegestellen-Förderprogramm konnte erstmalig mit den Kostenträgern für das Krankenhausbudget 2016 verhandelt werden. Bisher haben von den grundsätzlich antragsberechtigten 47 Krankenhausträgern 44 ein Budget für das Jahr 2016 abgeschlossen. In 17 Fällen wurde eine Förderung vereinbart. In drei Fällen wurde vereinbart, dass entsprechende Regelungen im Budget 2017 getroffen werden sollen. Für das Jahr 2017 wurden bisher 17 Budgets abgeschlossen, davon wurde in 10 Budgets eine Förderung vereinbart. Hierunter waren fünf Krankenhausträger, die in 2016 noch keine Förderung vereinbart hatten. Eine Übersicht zu den einzelnen Krankenhäusern findet sich in Anlage 1. 2. Wie viele Stellen im Pflegebereich wurden durch das zweite Pflegestellen- Förderprogramm bisher in den einzelnen Krankenhäusern neu geschaffen, wie viele Stellen wurden aufgestockt (bitte aufgeschlüsselt nach Krankenhäusern)? Antwort: Der Landesregierung liegen derzeit noch keine Daten zu den neu geschaffenen Stellen vor. Das Gesetz schreibt vor, dass in den Jahren die der Förderung folgen, durch Testat des Wirtschaftsprüfers eine Feststellung über die tatsächlich geschaffenen Stellen vom Krankenhaus vorgelegt werden muss. Die Kostenträger sind dann verpflichtet, entsprechende Daten auf Ebene der Bundesländer in einem jährlichen Bericht zu veröffentlichen. Erst Mitte 2018 ist mit ersten Daten zu den tatsächlich besetzten Stellen zu rechnen. 3. Wie hoch ist die Fördersumme für Schleswig-Holstein im Rahmen des zweiten Pflegestellen-Förderprogramms? Antwort: Für das Pflegestellenförderprogramm stehen 0,15% der Krankenhausbudgets (Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 3 KHEntgG) zur Verfügung. Für 2016 wäre damit ein Volumen von 3,22 Mio. € maximal vereinbarungsfähig gewesen. Bisher wurden nach den Daten, die der Landesregierung mit Stichtag 30.08. vorliegen , 1,34 Mio. € vereinbart. Für das Jahr 2017 wurden bis zum 30. August Budgets mit einer Fördersumme von insgesamt 2,96 Mio. € vereinbart. Der maximale Förderbetrag steht noch nicht fest. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/133 3 Kliniken, die ihre Mittel in 2016 nicht oder nur teilweise ausgeschöpft haben, können diese Mittel zusätzlich in 2017 beantragen. Zur Ausschöpfung des Förderprogramms in 2016 und 2017 können noch keine abschließenden Aussagen gemacht werden, da noch nicht alle Budgets für 2016 und 2017 verhandelt worden sind. Drucksache 19/133 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Anlage 1 Anlage: Übersicht antragsberechtigte Krankenhausträger 2016 2017 Krankenhausname Budget vereinbart Pflegeförderprogramm vereinbart Budget vereinbart Pflegeförderprogramm vereinbart Flensburg Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus u. Margarethenklinik Kappeln ja ja nein Malteser-Krankenhaus St. Franziskus-Hospital 1 ja nein nein Kiel Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel u. Lübeck ja nein ja ja Städtisches Krankenhaus Kiel ja ja nein Park-Klinik 1 ja nein nein Helios Klinik Kiel ja nein nein Lubinus Clinicum u. St. Elisabeth Krhs. ja nein ja nein Klinik Flechsig ja nein nein nordBLICK Augenklinik Bellevue ja nein nein Schmerzklinik Kiel ja nein nein Lübeck Sana Kliniken Süd und Travemünde ja ja nein Marien-Krankenhaus Lübeck ja nein nein Krankenhaus Rotes Kreuz Lübeck - Geriatriezentrum ja nein ja nein Neumünster FEK - Friedrich-Ebert-Krankenhaus u. Klinik Dr. Lehmann ja ja ja ja Klinik Klosterstraße ja ja nein Dithmarschen Westküstenklinikum Brunsbüttel und Heide ja ja ja ja Herzogtum-Lauenburg DRK Krankenhaus Mölln-Ratzeburg ja nein ja nein Johanniter-Krankenhaus Geesthacht ja ja nein Vitanas Klinik für Geriatrie Geesthacht ja nein nein Klinik für Geriatrie Ratzeburg ja ja ja ja Nordfriesland Klinikum Nordfriesland Inselklinik Föhr-Amrum nein nein Klinikum Nordfriesland Festlandkliniken (Husum, Niebüll, Tönning) nein nein Asklepios Nordseeklinik Westerland/Sylt nein nein Klinik Dr. Winkler 1 ja nein nein Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/133 5 Ostholstein Sana Kliniken Ostholstein (Eutin, Oldenburg, Fehmarn) ja ja nein Schön Klinik Neustadt ja nein ja nein HELIOS Agnes Karll Krankenhaus ja ja nein St. Elisabeth Krankenhaus Eutin ja ja nein August-Bier-Klinik ja nein ja ja DRK-Krankenhaus Middelburg ja nein nein Pinneberg Paracelsus-Nordseeklinik Helgoland ja nein nein Sana Regio Kliniken (Elmshorn, Pinneberg, Wedel) ja ja nein Plön Klinik Preetz ja ja nein Norddeutsches Epilepsiezentrum für Kinder und Jugendliche ja ja nein Rendsburg-Eckernförde Imland Klinik Rendsburg u. Eckernförde1 ja nein nein HELIOS Ostseeklinik Damp ja nein ja nein Praxisklinik Kronshagen ja nein ja ja Schleswig-Flensburg HELIOS Klinikum Schleswig ja nein nein Segeberg AK Segeberg und Segeberger Kliniken ja nein ja ja Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg ja nein ja ja Medizinische Klinik Borstel ja nein nein Klinikum Bad Bramstedt ja nein ja nein Steinburg Klinikum Itzehoe ja ja ja ja Stormarn Asklepios Klinik Bad Oldesloe ja nein nein LungenClinic Großhansdorf ja ja ja ja Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift ja ja nein Park-Klinik Manhagen ja nein ja nein 1: In 2016 wurde bereits festgelegt, dass im folgenden Budget das Förderprogramm vereinbart werden soll.