SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1338 19. Wahlperiode 22.03.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf Personalkosten und Tarifbindung in der stationären Pflege in Schleswig-Holstein Drucksache 19/1338 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Vorbemerkung der Fragestellerin Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde § 84 SGB XI zum 01.01.2015 dahingehend geändert, dass bei Vereinbarungen über die Pflegesätze zwischen Pflegeheimbetreiber und Sozialhilfeträgern die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen an die Beschäftigten sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden durften. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz wurde die Vorschrift auch auf Pflegeheime zum 01.01.2017 erweitert, die keiner Tarifbindung unterliegen. Hier werden seitdem auch Vergütungen in Höhe vergleichbarer Tarifverträge anerkannt. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Ausgaben für stationäre Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein seit 2014 entwickelt? Antwort: Statistiken der Pflegekassen, u. a. zu den Leistungsausgaben, werden vierteljährlich von den Pflegekassen erstellt. Die Statistiken werden insbesondere von den bundesunmittelbaren Pflegekassen (z. B. Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen , Innungskrankenkassen) nicht länderbezogen aufbereitet, so dass keine Landeszahlen zur Verfügung stehen. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit auch keine landesunmittelbaren Pflegekassen mehr, d. h. Pflegekassen, über die das Land Schleswig-Holstein die Aufsicht führt. Entsprechende Daten einzelner Pflegekassen in Schleswig-Holstein liegen daher ebenfalls nicht vor. Daten zu den Leistungsausgaben gibt es nur als Bundesstatistik. Nach den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben sich die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung für stationäre Leistungen seit 2014 wie folgt entwickelt: Jahr/ in Mrd. Euro Leistungsausgaben 2014 2015 2016 2017 Tages-/Nachtpflege 0,31 0,41 0,52 0,68 Kurzzeitpflege 0,43 0,50 0,57 0,60 Vollstationäre Pflege 10,26 10,74 10,91 13,00 Vollstationäre Pflege in Behindertenheimen 0,27 0,28 0,29 0,40 Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen 0,63 1,03 1,23 1,31 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1338 3 2. Welcher Anteil der Ausgaben entfiel jeweils auf Personalkosten? Antwort: In der Statistik der Pflegekassen werden lediglich die Leistungsausgaben für die jeweiligen Leistungsbereiche erfasst. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil der Leistungsausgaben der Pflegekassen auf Personalkosten entfällt. 3. Welcher Anteil des Anstiegs der Personalkosten erklärt sich jeweils aus den in der Vorbemerkung genannten Änderungen des § 84 SGB XI? Welcher aus anderen Gründen? Antwort: Die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesätze) werden zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen und örtliche Träger der Sozialhilfe) individuell verhandelt und vereinbart. Das Land ist an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil des Personalkostenanstiegs sich aus den Änderungen des § 84 SGB XI durch die Pflegestärkungsgesetze erklärt und welcher aus anderen Gründen. 4. Welche Auswirkungen hatten die Pflegestärkungsgesetze nach Erkenntnissen der Landesregierung auf das Lohn- und Gehaltsniveau in stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein? Antwort: Der Landesregierung liegen keine systematischen Untersuchungen über die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf das Lohn- und Gehaltsniveau in stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein vor. Der Anstieg des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege , der zum überwiegenden Teil die Personalkosten für die pflegebedingten Aufwendungen widerspiegelt, lässt aber durchaus den Schluss zu, dass sich das Lohn- und Gehaltsniveau erhöht hat.