SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/134 19. Wahlperiode 01.09.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birte Pauls (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Branchencheck der Landesregierung im Bereich der Pflege Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Medieninformation der Landesregierung vom 18. Juli 2017 wird im Arbeitspaket der Landesregierung für die ersten 100 Tage die Durchführung eines Branchenchecks im Bereich der Pflege angekündigt. 1. Was genau soll dieser „Branchencheck“ analysieren? Was ist der Unterschied zum letzten und aktuellen Landespflegebericht von November 2015? Antwort: Der Branchencheck in der (Alten-)Pflege dient der Identifizierung von Unterscheidungsmerkmalen von Einrichtungen mit hoher und niedriger Personalfluktuation mit dem Ziel einer zukünftigen Verbesserung der Rahmenbedingungen. Ziel ist es, zunächst Erfolgskriterien von Einrichtungen, die bei Gewinnung und Erhaltung ihres Fachkräftebestandes erfolgreich sind, zu identifizieren und weiterführende Erkenntnisse über branchenspezifische Problemfelder bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung zu ermitteln, aus denen Folgemaßnahmen abgeleitet werden können. Der Branchencheck ist als individuelles Instrument zu verstehen, das an den Bedürfnissen und Wünschen der Vertreter der jeweiligen Branche ausgerichtet und in enger Abstimmung mit diesen durchgeführt wird. Der Unterschied zum Landespflegebericht besteht darin, dass der Landespflegebericht mit dem Ziel erstellt wurde, auf der Grundlage der Pflegestatistik eine umfassende Datengrundlage zu Pflegebedarf, Inanspruchnahme von Leistungen, Versorgungsangeboten und personeller Ausstattung in Einrichtungen und Diens- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/134 2 ten in Schleswig-Holstein zu schaffen sowie die Entwicklung in diesen Bereichen darzustellen. 2. Wie soll dieser „Branchencheck“ umgesetzt werden? Wer soll zur Analyse der Fachkräftesituation befragt werden? Antwort: Der Branchencheck in der (Alten-)Pflege wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit , Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) und dem Kompetenzzentrum Fachkräfteentwicklung und Weiterbildung (KoFW) unter wissenschaftlicher Leitung der Fachhochschule Kiel durchgeführt. Auf der Grundlage der Umfrageergebnisse sollen mit allen in der Pflege beteiligten Akteuren im Landespflegeausschuss konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt und umgesetzt werden. Die Befragung wird sich an alle Einrichtungsleitungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein richten. 3. Welche Daten soll dieser „Branchencheck“ beinhalten? Antwort: Die Ausgestaltung der konkreten Fragestellung befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess . 4. Ist dieser „Branchencheck“ schon auf dem Weg gebracht worden? Wenn ja, wie? Antwort: Der Branchencheck in der (Alten-)Pflege wurde im Rahmen einer Zukunftskonferenz des Landespflegeausschusses mit Beteiligung des MWVATT, des KoFW und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit verabredet und eine Arbeitsgruppe beauftragt, die weiteren Umsetzungsschritte zu begleiten. Siehe auch Antwort zur Frage 3. 5. Welche finanziellen Mittel sind für den „Branchencheck“ eingeplant? Antwort: Der Branchencheck wird als einzelne Maßnahme in erster Linie durch Personaleinsatz der Experten im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung Schleswig-Holstein (KoFW) und aus laufenden Projektmitteln finanziert. Das KoFW ist ein aus EFRE-Mitteln gefördertes Projekt im Landesprogramm Wirtschaft des MWVATT und zentrale Schnittstelle im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH). Als zentraler Partner der FI.SH unterstützt und begleitet das MWVATT die Maßnahmen des Branchenchecks. Die Träger im KoFW- Verbund sind die Gesellschaft für Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik – Institut der Unternehmensverbände Nord – e.V. in Kooperation mit dem ver.di-Forum Nord und Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V. als sozialpartnerschaftliche Bil- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/134 3 dungsträger sowie das Forschungs-und Entwicklungszentrum der FH-Kiel und oncampus (FH Lübeck) als wissenschaftliche Institutionen. 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass durch den Aufbau der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und der Registrierung aller Pflegefachkräfte in Schleswig- Holstein eine genaue Datengrundlage zur Fachkräftesituation entsteht? Wenn ja, will die Landesregierung im Rahmen des Branchenchecks mit der Pflegeberufekammer zusammenarbeiten und die Daten der Pflegeberufekammer nutzen ? Antwort: Die Pflegeberufekammer befindet sich noch im Aufbau durch den Errichtungsausschuss . Die ersten Kammerwahlen finden im März 2018 statt, die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung wird dann bis Anfang Juni erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Zusammenarbeit mit der Pflegeberufekammer Schleswig- Holstein möglich.