SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1351 19. Wahlperiode 2019-04-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl, AfD und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Berufsberater in Gymnasien Vorbemerkung des Fragestellers: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will vom kommenden Schuljahr an mehr als 950 zusätzliche Berufsberater in Schulen schicken. Laut Detlef Scheele sollen sie vor allem in den Oberstufen der Gymnasien verstärkt in Richtung Ausbildung beraten und damit den Blick auf das Berufswahlspektrum erweitern. Vorbemerkung der Landesregierung: Berufliche Orientierung (Berufs- und Studienorientierung) findet in Schulen auf der Grundlage von § 4 Abs. 4 Schulgesetz (SchulG) statt: „Es gehört zum Auftrag der Schule, die jungen Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung zu befähigen." Die berufliche Orientierung dient damit dem Auftrag der Schule gem. § 4 Absatz 1 SchulG: „Der Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung , seinen Fähigkeiten und seiner Neigung entsprechende Förderung und Ausbildung […]". Drucksache 19/1351 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1) Wie gewichtet die Landesregierung das Verhältnis zwischen Studienberatung und Ausbildungsberatung in der Sekundarstufe II der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ? Antwort: Da die berufliche Orientierung an Schulen der Entwicklung der Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler dient, sind die Möglichkeiten beruflicher Ausbildung und akademischer Bildungswege gleichermaßen Bestandteil des Unterrichts. Dies entspricht auch der „Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017), in der es im Abschnitt „Grundsätze" heißt: "Die berufliche Ausbildung mit ihren Verdienst- und Karriereperspektiven soll als gleichwertig zu einem Studium verstanden werden." 2) Beabsichtigt die Landesregierung an diesem Projekt der Bundesagentur teilzunehmen ? Falls nein, warum nicht? Falls ja, in welchen Klassenstufen und nach welchen Kriterien sollen die Berufsberater eingesetzt werden? Antwort: Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist ein Regelangebot der Beruflichen Orientierung, das die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien sowohl in der Sekundarstufe I wie der Sekundarstufe II freiwillig und kostenfrei bei Bedarf nutzen. Grundlage für die Einbindung der BA ist § 4 Absatz 4 SchulG: „[Die Schule] arbeitet hierzu mit den nach dem Zweiten und Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II und III) zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Arbeitsförderung zusammen und wirkt darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Beratung und Betreuung für die Vermittlung in Ausbildungsverhältnisse oder Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen." Auf dieser Grundlage hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Regionaldirektion Nord der BA im Jahr 2014 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Rehabilitationsberatung getroffen, die u.a. vorsieht, dass Beratungsfachkräfte der BA an den Schulen monatlich Sprechstunden für individuelle Beratung anbieten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1351 3 Die „Lebensbegleitende Berufsberatung" soll nach den Planungen der BA ab dem Jahr 2019 die Angebote der Berufsberatung intensivieren. Die Angebote beginnen weiterhin in der Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 und setzen sich in der Sekundarstufe II fort. Die BA sieht vor, dass die Berufsberatung mehr Beratungskapazitäten als bisher vor Ort in den Schulen anbietet. Außerdem sollen die vorhandenen Online-Angebote ausgeweitet, die Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulträgern, Kammern und anderen Partner verstärkt sowie mehr Angebote für Eltern geschaffen werden. Die Lebensbegleitende Berufsberatung und damit die Intensivierung der Berufsberatung beginnt zum Schuljahr 2019/20 in den allgemein bildenden Schulen, setzt sich zum Schuljahr 2020/21 in den berufsbildenden Schulen/Regionalen Berufsbildungszentren und ab Sommer 2021 in den Hochschulen fort. Das von der Landesregierung geplante Landeskonzept zur beruflichen Orientierung, das zurzeit erarbeitet wird, wird das erweiterte Beratungsangebot der BA berücksichtigen .