SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/13533!# 19. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Nobis, AfD und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Beraterkosten im Zuge der Privatisierung der HSH-Nordbank Einleitung: Die Landesregierung berichtete in der 54. Sitzung des Landtags über die Kosten für das Land Schleswig-Holstein im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH- Nordbank AG. Insgesamt wurden in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt 168 Millionen Euro unmittelbar von der HSH Nordbank sowie 139 Millionen Euro von den Landesgesellschaften bzw. -anstalten ausgegeben. 1. Wie viele unterschiedliche Beratungsfirmen wurden insgesamt beauftragt? Antwort: Insgesamt wurden für den Gesamtzeitraum 2015 bis 2018 sechzehn unterschiedliche sogenannte Beratungsfirmen beauftragt. Unter diesen wurden hier Rechtsberatungen, Unternehmens-/Strategieberatungen, Privatisierungsberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Notare und Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten gefasst. Auftraggeber waren die hsh finanzfonds AöR, die HSH Beteiligungs Management GmbH, die hsh portfoliomanagement AöR und das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bei den ersten drei genannten Auftraggebern handelt es sich um gemeinsame Beteiligungen der Länder Schleswig- Holstein und Hamburg. Es ist zu berücksichtigen, dass Beratungsfirmen über die Jahre hinweg zum einen für mehrere der genannten Auftraggeber und zum anderen auch in unterschiedlichen Beratungsfunktionen tätig waren. Im Jahr 2015 wurden insgesamt sieben unterschiedliche der sogenannten Beratungsfirmen beauftragt, im Jahr 2016 dreizehn sowie in den Jahren 2017 und 2018 je vierzehn. Die Hamburg Commercial Bank (ehemals HSH Nordbank AG) verweist bzgl. der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage und dem Wunsch nach Detailinformationen zu den Beratungsfirmen und deren Konditionen auf das Betriebs-und Geschäftsgeheimnis (vgl. Schriftliche Kleine Anfrage in Hamburg, Drucksache 21/15770) sowie bzgl der Beraterkosten auf die öffentlich zugänglichen Informationen in ihren Geschäftsberichten. 2. Wie viele unterschiedliche Beratungsfirmen wurden je Gesellschaft beauftragt? Antwort: Die hsh finanzfonds AöR hat im Jahr 2015 sieben unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens-/ Strategieberatungen, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie drei Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten.1 Im Jahr 2016 hat die hsh finanzfonds AöR elf unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, vier Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Privatisierungsberatung, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, einen Notar sowie drei Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten. Im Jahr 2017 hat die hsh finanzfonds AöR neun unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Privatisierungsberatung, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie vier Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten. Im Jahr 2018 hat die hsh finanzfonds AöR zehn unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Privatisierungsberatung, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen Notar sowie vier Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten. Für den Gesamtzeitraum 2015 bis 2018 hat die hsh finanzfonds AöR dreizehn unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, vier Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Privatisierungsberatung, drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, einen Notar sowie vier Gesellschaften für Treuhandtätigkeiten. Die HSH Beteiligungs Management GmbH hat im Jahr 2015 keine Beratungsfirmen beauftragt. Sie hat im Jahr 2016 fünf unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens- /Strategieberatungen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Im Jahr 2017 hat die HSH Beteiligungs Management GmbH sechs unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon zwei Rechtsberatungen, zwei Unternehmens- /Strategieberatungen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Im Jahr 2018 hat die HSH Beteiligungs Management GmbH fünf unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon zwei Rechtsberatungen, eine Unternehmens- /Strategieberatung, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Für den 1 Hiervon war eine Beratungsfirma in unterschiedlichen Beratungsfunktionen tätig und wurde somit in der Aufgliederung doppelt gezählt, aber nicht in der Gesamtsumme. Dieses gilt im Folgenden auch in anderen Fällen. Gesamtzeitraum 2015 bis 2018 hat die HSH Beteiligungs Management GmbH sechs unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon zwei Rechtsberatungen, zwei Unternehmens-/ Strategieberatungen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Die hsh portfoliomanagement AöR hat im Jahr 2015 keine Beratungsfirmen beauftragt. Im Jahr 2016 hat die hsh portfoliomanagement AöR vier unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens- /Strategieberatungen sowie eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 2017 hat die hsh portfoliomanagement AöR vier unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, zwei Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Im Jahr 2018 hat die hsh portfoliomanagement AöR fünf unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, drei Unternehmens-/Strategieberatungen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einen Notar. Für den Gesamtzeitraum 2015 bis 2018 hat die hsh portfoliomanagement AöR sechs unterschiedliche Beratungsfirmen beauftragt, davon eine Rechtsberatung, drei Unternehmens- /Strategieberatungen, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einen Notar. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat in den Jahren 2017 und 2018 jeweils einen Notar beauftragt. 3. Zu welchen Konditionen wurden Beraterverträge geschlossen (Abrechnung nach Zeiteinheiten, Pauschalverträge, Vergütungsordnungen)? Antwort: Es wurden Pauschalverträge, Verträge mit einer Abrechnung nach Zeiteinheiten (Tages- oder Stundensätze) sowie eine Kombination aus beidem geschlossen. Die Abrechnung der Notare richtet sich nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG), nach denen Notare abrechnen. 4. Insoweit nach Zeiteinheiten abgerechnet wurde: Wie hoch war der Anteil der in Zeiteinheiten abgerechneten Honorare? a. Wie hoch war jeweils der niedrigste Satz je Zeiteinheit? b. Wie hoch war jeweils der höchste Satz je Zeiteinheit? c. Wie hoch war der durchschnittliche Satz je Zeiteinheit? Um Beantwortung sowohl für den Gesamtzeitraum als auch für die Einzeljahre 2015 bis 2018 und Aufgliederung nach Gesellschaften/Anstalten wird gebeten. Antwort: Hierbei handelt es sich mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse um vertrauliche Informationen.