SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/136 19. Wahlperiode 15.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Förderung der pädagogischen Fachberatung in der Kindertagesbetreuung ab 2018 Vorbemerkung des Fragestellers: Der Erlass zur Förderung von pädagogischer Fachberatung in der Kindertagesbetreuung ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. 1. Wird der Erlass zur Förderung der pädagogischen Fachberatung über das Jahr 2017 hinaus verlängert? Wenn ja, wann soll ein neuer Erlass veröffentlicht werden? Wenn nein, warum wird die pädagogische Fachberatung nicht weitergeführt? Antwort: Auch für das Jahr 2018 ist ein Erlass zur Förderung der pädagogischen Fachberatung vorgesehen. Dieser soll noch 2017 veröffentlicht werden. 2. Soll es Veränderungen bei der Förderung von pädagogischer Fachberatung in der Kindertagesbetreuung ab 2018 geben? Wenn ja, welche? Antwort: Vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts durch den Haushaltsgesetzgeber und vorbehaltlich der Anhörungsergebnisse der kommunalen Landesverbände wird sich die Förderung weder dem Grund nach noch finanziell ändern. Drucksache 19/136 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Allerdings beabsichtigt die Landesregierung, bis 2020 eine Neuregelung der Kita- Gesetzgebung und der Kita-Finanzierung auf den Weg zu bringen, die auch eine Überarbeitung der Förderung der pädagogischen Fachberatung beinhalten wird. 3. Welche Fördersumme soll für die pädagogische Fachberatung ab 2018 zur Verfügung stehen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.