SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/137 19. Wahlperiode 15.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Förderung von Familienzentren in Schleswig-Holstein ab 2018 Vorbemerkung des Fragestellers: Der Erlass zur Förderung von Familienzentren sowie die ergänzenden Förderbestimmungen zum Erlass sind bis zum 31. Dezember 2017 befristet. Im Koalitionsvertrag steht: „Der Ansatz der Familienzentren hat sich bewährt. Deshalb wollen wir diesen Bereich schon mit dem Haushalt 2018 ausbauen und für mehr Planungssicherheit sorgen“. 1. Wann ist mit einem neuen Erlass zur Förderung von Familienzentren zu rechnen? Antwort: Auch für das Jahr 2018 ist ein Erlass zur Förderung von Familienzentren vorgesehen . Dieser soll noch 2017 veröffentlicht werden. 2. Soll es Veränderungen bei der Förderung von Familienzentren ab 2018 geben? Wenn ja, welche? Antwort: Mit den bisherigen Mitteln war es möglich, mindestens 100 Familienzentren mit jeweils 25.000 € pro Jahr zu fördern. Die Landesregierung plant vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts und vorbehaltlich der Anhörungsergebnisse der kommunalen Landesverbände für 2018 eine Erhöhung der Mittel für die Familienzentren . Dabei soll nach regionalen Bedürfnissen entschieden werden können, ob Drucksache 19/137 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 die Mittel für bestehende Einrichtungen genutzt werden oder eine Ausweitung angestrebt wird. 3. Wie viele Familienzentren sollen ab 2018 mit welcher Summe gefördert werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welche Fördersumme soll für die Familienzentren ab 2018 insgesamt zur Verfügung stehen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.