SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1377 19. Wahlperiode 2019-04-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms (SSW) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Antiziganistische Straftaten in Schleswig-Holstein Seit 2017 werden antiziganistische Straftaten bundesweit separat erfasst. Für das Jahr 2018 werden in der Statistik über politisch motivierte Kriminalität 63 Taten dem Unterbereich „Antiziganistisch“ zugeordnet. Das ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr mit 41 Taten. 1) Wie viele der erfassten Straftaten waren gegen Sinti und Roma in Schleswig- Holstein gerichtet? 2) Unter welche Art von Straftatbeständen fallen die Straftaten? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die nachfolgend bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 aufgeführten Daten basieren ausschließlich auf Erkenntnissen, die der für Staatsschutzdelikte zuständigen Abteilung im Landeskriminalamt in Zusammenhang mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität (KPMD PMK) bekannt geworden sind. Es handelt sich dabei um eine Eingangsstatistik, die erfahrungsgemäß weiteren Veränderungen unterliegt. Nachträglich für den Tatzeitraum gemeldete Delikte können die Zahlen ebenfalls verändern. Über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierter Kriminalität sind mit dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ und dem Unterthema „Antiziganistisch “ für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 keine und für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Taten bekannt geworden. Drucksache 19/1377 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 3) Ist auch in Schleswig-Holstein eine Steigerung der antiziganistischen Gewalt zu beobachten? Antwort: Die über das Landesdemokratiezentrum (LDZ) beim Landespräventionsrat Schleswig-Holstein tätigen zivilgesellschaftlichen Träger haben mitgeteilt, dass im Rahmen der Beratungsfälle der Betroffenenberatung in den Jahren 2017 und 2018 keine antiziganistische Tatmotivation geäußert worden ist und unter den im Monitoring registrierten Straftaten zudem keine antiziganistischen Vorfälle verzeichnet wurden. Ferner wurden in den Jahren 2017 und 2018 keine Betroffenen antiziganistischer Angriffe von der Betroffenenberatung betreut. Jedoch berichten im Vergleich zum Vorjahr, in dem kein antiziganistischer Vorfall verzeichnet wurde, die Regionalen Beratungsteams (RBT) für das Jahr 2018 von insgesamt vier Fällen mit antiziganistischem Fallhintergrund. Sowohl die in diesem Bereich polizeilich bekannt gewordenen Straftaten als auch die Ausführungen der über das Landesdemokratiezentrum eingebundenen zivilgesellschaftlichen Träger deuten auf vorhandene antiziganistische Gewalt hin, lassen jedoch aufgrund der geringen bekannten Fallzahlen derzeit keine belastbaren Aussagen über ihre Entwicklung zu. 4) Geht die Landesregierung von einer eventuell höheren Dunkelziffer an Straftaten gegen Sinti und Roma aus und steht sie diesbezüglich in Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein? Antwort: Valide Erkenntnisse zu Dunkelziffern im Themenfeld Antiziganismus liegen der Landesregierung nicht vor. Zwar führt das Landeskriminalamt seit März 2019 die Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Schleswig-Holstein aus den Jahren 2015 und 2017 fort und 2017 wurde im Rahmen eines Sondermoduls vertiefend nach vorurteilsmotivierter Kriminalität gefragt. Jedoch wurden Oberkategorien wie „Herkunft“, „religiöser Glaube“, „sexuelle Orientierung“ und „politische Orientierung“ erfragt und es erfolgte keine explizite Erhebung von antiziganistisch motivierten Straftaten . Die ab 2020 stattfindende bundesweite Dunkelfeldstudie, in die sich das LKA-SH einreihen wird, sieht ebenfalls keine explizite Erhebung von antiziganistisch motivierten Straftaten vor. Nach Einschätzungen der Betroffenenberatung ist jedoch mit einem großem Dunkelfeld zu rechnen, da die Inanspruchnahme des Beratungsangebots für die Betroffenen aufgrund von Multiproblemlagen mit großen Hürden verbunden sei. 01.01.2018 bis 31.12.2018 Fallnummer Straftat 1. § 185 StGB (Beleidigung) 2. § 130 StGB (Volksverhetzung) 3. § 241 StGB (Bedrohung) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1377 3 Der Landesverband Sinti und Roma ist langjähriger Netzwerkpartner des LDZ und so in ein breites Aktionsbündnis verschiedener Akteure integriert.