SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/138 19. Wahlperiode 15.09.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Baasch (SPD) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen ab 2018 Vorbemerkung des Fragestellers: Der Erlass zur Förderung von Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet. 1. Wird der Erlass zur Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen über das Jahr 2017 hinaus verlängert? Wenn ja, wann soll ein neuer Erlass veröffentlicht werden? Wenn nein, warum wird die Förderung der Qualitätsentwicklung nicht weitergeführt? Antwort: Auch für das Jahr 2018 ist ein Erlass zur Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Dieser soll noch 2017 veröffentlicht werden. 2. Soll es Veränderungen bei der Förderung von Qualitätsmanagement und der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen ab 2018 geben? Wenn ja, welche? Antwort: Vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts durch den Haushaltsgesetzgeber und vorbehaltlich der Anhörungsergebnisse der kommunalen Landesverbände wird sich die Förderung im Jahr 2018 weder dem Grund nach noch finanziell ändern. Allerdings beabsichtigt die Landesregierung, bis 2020 eine Neuregelung der Kita- Gesetzgebung und der Kita-Finanzierung auf den Weg zu bringen, die auch eine Drucksache 19/138 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Überarbeitung der Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen beinhalten wird. 3. Welche Fördersumme soll für die Qualitätsentwicklung ab 2018 zur Verfügung stehen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.