SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1380 19. Wahlperiode 08.04.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennys Bornhöft (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Entwicklungen der Impfungen in Schleswig-Holstein Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Vorbemerkung des Fragestellers: Impfungen können Leben retten. Umso wichtiger ist, dass sich die Gesellschaft mit der Thematik auseinandersetzt. Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Institut gibt hierzu regelmäßig eine aktualisierte Impfempfehlung heraus, die im Internet abgerufen werden kann. Ich frage daher die Landesregierung, wie die derzeitige Impfsituation in Schleswig- Holstein aussieht. Bei der Bewertung dieser Frage, bitte ich die Landesregierung auf folgende Punkte besonders einzugehen: 1. Wie haben sich die Krankheitsfälle, in Bezug auf die durch das Robert Koch- Institut herausgegebenen Impfempfehlungen in den letzten 10 Jahren entwickelt ? Antwort: Zu den Daten für die impfpräventablen meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) siehe Anlage. 2. Wie haben sich die Masernerkrankungen und Masernbehandlungszahlen seit 2015 entwickelt? Antwort: Der Maßstab für das Ziel der Masern-Elimination ist die Inzidenz der Erkrankung , d.h. die Erkrankungshäufigkeit gemessen an der Einwohnerzahl. Ziel ist es, gemäß WHO-Definition der Elimination, eine Inzidenz < 1 Fall je 1.000.000 Einwohner/innen zu erreichen. Eine Einflussgröße ist die Durchimpfungsrate der Bevölkerung. Für einen vollständigen Impfschutz ist eine zweimalige Impfung (MMR-Impfung) erforderlich. Die erste Impfung bei Kindern soll im Alter von 11-14 Monaten erfolgen. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Alter von 15 Monaten für die 1. Impfdosis zu erreichen. Die zweite Impfung folgt im Alter von 15-23 Monaten. Ziel ist es, eine Impfquote von 95% bei Kindern im Einschulungsalter für die 2. Impfung zu erreichen und diese aufrechtzuerhalten. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1380 3 Maserninzidenz: Erkrankungen je 100.000 Einwohner/innen Die Maserninzidenz schwankte in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,14 und 1,45 Erkrankungen/ 100.000 Einwohner. Hinter diesen Schwankungen standen Masern-Zirkulationen bei Ausbruchsgeschehen mit bis zu 40 Beteiligten . Eine Unterbrechung der Masern-Zirkulation kann nur erreicht werden, wenn weniger als ein Fall von Masern/ 1.000.000 Einwohner auftritt. Für Schleswig-Holstein entspricht dies drei Masernerkrankungen pro Jahr. Dieses Ziel wurde in Schleswig-Holstein bisher – i.d.R. durch Weiterverbreitung importierter Masernfälle – nicht erreicht. Im Rahmen der Ausbruchsgeschehen war eine besondere Betroffenheit der jungen Erwachsenen zu verzeichnen. In der Kindheit nicht-geimpfte junge Erwachsene sind aufgrund der Impflücken infektionsgefährdet und werden selbst zu einer Infektionsquelle. Dies ist insbesondere für junge Säuglinge (< 12 Monaten ) gefährlich, da diese einerseits noch nicht selbst geimpft werden können und andererseits ein höheres Risiko für schwere Erkrankungsverläufe und Folgeschäden haben. Um die Zielgruppe der jungen Erwachsenen besser zu erreichen , finden im Rahmen der Impfkampagne Schleswig-Holstein aufsuchende Impfangebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und berufsbildenden Schulen statt. Zudem wird das Ziel der Verbesserung des Impfschutzes von medizinischem Personal konsequent verfolgt. 3. Welche Formen von Impfungen gibt es? Wir bitten die Landesregierung dazustellen , wie sich die Darreichungsformen in den letzten 10 Jahren verändert haben? Antwort: Impfungen werden überwiegend als i.m.(intramuskuläre)-Injektion verabreicht. Zu den Ausnahmen gehören Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 - die Rotavirus-Impfung für Kinder, die als Schluckimpfung (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. - ein Grippeimpfstoff für Kinder, der nasal (Lebendimpfstoff) verabreicht wird. Die Impfung gegen Rotaviren wurde 2013 eingeführt. Der nasale Grippeimpfstoff ist seit 2014 verfügbar. Die Impfung gegen Poliomyelitis was bis 1998 eine Schluckimpfung (Lebendimpfstoff ). Sie erfolgt seit 20 Jahren mit einem inaktivierten Polioimpfstoff (i.m.-Injektion), bei dem kein Risiko einer vakzineassoziierten Poliomyelitis besteht . Es gibt Totimpfstoffe und Lebendimpfstoffe: Totimpfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, die nur abgetötete Krankheitserreger oder Bestandteile von Erregern enthalten, die sich nicht mehr vermehren können . Diese werden vom Körper als fremd erkannt und regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, ohne das die jeweilige Krankheit ausbricht . Zu den Totimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Diphtherie, Hepatitis, Grippe, Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus. Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsfähiger Krankheitserreger , die so abgeschwächt wurden, dass sie die Erkrankung selbst nicht auslösen . Zu den Lebendimpfstoffen gehören z.B. Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Detaillierte Informationen zu zugelassenen Impfstoffen sind unter www.pei.de > Impfstoffe verfügbar. 4. Wie viele und welche Impfungen wurden ab 2015 in Schleswig-Holstein verimpft ? Lässt sich anhand der Daten der letzten 5 Jahre eine Altersstruktur ableiten ? Wenn ja, wie sieht diese aus? Antwort: Impfquoten Impfquote: 1. Impfung, MMR-Impfung Schleswig-Holstein Kinder der Altersgruppe 15 Monate ermittelt auf der Basis von KV-Abrechnungsziffern , veröffentlicht unter www.vacmap.de. Erfasst sind Impfungen bei niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV aus folgenden Geburtsjahren Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1380 5 Kontinuierlicher Anstieg der Impfquote im Alter von 15 Monaten. Andere Daten zur Impfquote in der Altersgruppe 15 Monate sind nicht verfügbar . Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Impfquote: 2. Impfung, MMR-Impfung Schleswig-Holstein Kinder bei Einschulung, veröffentlicht unter www.rki.de > Impfen > Impfquoten Daten aus Einschulungsuntersuchung der folgenden Jahre: Es erfolgte ein Anstieg der Impfquoten bei Einschulung, ab 2014 kommt es zur Stagnation auf hohem Niveau.Andere Daten zur Impfquote im Einschulungsalter sind nicht verfügbar. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. Die im Jahr 2004 eingerichtete KV-Impfsurveillance (KV – Kassenärztliche Vereinigung ) ist eine Säule des Impfquoten-Monitorings auf Bundesebene. Die KV-Impfsurveillance wird vom RKI koordiniert und liefert in Kooperation mit den 17 KVen Impfdaten zu Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2004, Details finden sich unter www.vacmap.de. Drucksache 19/1380 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 6 Die Masern-Impfquoten bei Kindern im Alter von 15 Monaten sind kontinuierlich angestiegen. Die Zielmarke von 95% für die 1. Impfung in dieser Altersgruppe wurde jedoch noch nicht erreicht. Ein Grund hierfür ist, dass die Impfungen bei Kindern zum Teil nicht zu dem empfohlenen Zeitpunkt stattfinden, sondern später erfolgen. Gründe für das nicht-zeitgerechte Impfen in dieser Altersgruppe sind u.a. falsche Kontraindikationen bei banalen Infekten. Zu der Thematik der falschen Kontraindikationen gibt es eindeutige Aussagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim RKI, die von der Fachöffentlichkeit zu beachten sind. Die Datengrundlage (KV-Abrechnungsziffern niedergelassener Ärzte) beinhaltet eine Limitation, da ausschließlich GKV-Daten genutzt werden, vergleichbare Daten der PKV liegen nicht vor. Bis zur Einschulung erfolgt eine Vervollständigung des Impfschutzes durch die 2. Impfung. In dieser Altersgruppe wird die Zielmarke von 95% Durchimpfungsrate noch knapp verfehlt. Seit dem Jahr 2001 werden auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Daten zum Impfstatus der Bevölkerung in allen Bundesländern regelmäßig für die Schulanfänger erhoben und an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Damit bilden die Schuleingangsuntersuchungen die einzige gesetzlich festgelegte systematische Quelle zur dauerhaften Erhebung bundesweiter Impfdaten. Die Datengrundlage (Impfpässe der einzuschulenden Kinder) beinhaltet auch hier eine Limitation, da ausschließlich vorgelegte Impfdokumente/ Impfpässe in die Auswertung einbezogen werden, nicht-vorgelegte Impfpässe werden nicht gewertet. Der anhand der Impfdokumente ermittelte Impfstatus bei Kindern zeigt über die letzten zehn Jahre einen deutlichen Anstieg bei der zweiten Masernimpfung. Dieser wurde u.a. erreicht durch eine höhere Verbindlichkeit bei den Kinder- Vorsorgeuntersuchungen. Die Durchimpfungsrate stagniert auf einem hohen Niveau. Das Erreichen der 95%-Zielmarke in dieser Altersgruppe steht kurz bevor und ist bei Nutzung der Impfangebote der Kinder- und Jugendärzte möglich . Daten zu allen im Kindesalter empfohlenen Impfungen, die im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen erhoben werden, sind öffentlich zugänglich unter www.rki.de > Impfen > Impfquoten. Daten zur Impfung bei anderen Altersgruppen liegen der Landesregierung nicht vor und müssten bei der GKV, PKV und KVSH erfragt werden. Dies kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nicht im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage erfolgen. Impf-präventable, meldepflichtige Infektionskrankheiten in Schleswig-Holstein 2. April 2019 Prof. Dr. Helmut Fickenscher, Landesmeldestelle Schleswig-Holstein nach dem IfSG im Institut für Infektionsmedizin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und des Universitätsklinikums Schleswig- Holstein Quellen, u.a. - STIKO-Empfehlungen, Stand 2018 - IfSG-Meldedaten 2018 für Schleswig-Holstein und für Deutschland, Stand März 2019 - Impfquoten-Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2016, Stand 2018 - RKI-Ratgeber für einzelne Infektionskrankheiten Kapitel 1. Cholera 2. Diphtherie 3. Frühsommer-Meningoenzephalitis 4. Gelbfieber 5. Grippe, Influenza 6. Haemophilus influenzae, invasive Erkrankungen 7. Hepatitis A 8. Hepatitis B 9. Hepatitis D 10. Keuchhusten, Pertussis 11. Masern 12. Meningokokken-Meningitis und -Sepsis 13. Mumps 14. Poliomyelitis 15. Röteln 16. Rotavirus-Enteritis 17. Tetanus 18. Tollwut, Rabies 19. Typhus abdominalis 20. Windpocken und Zoster  1   1. Cholera Krankheit schwere, lebensbedrohliche Durchfallerkrankung, besonders in tropischen, Ressourcen-schwachen Ländern und bei schlechter Trinkwasserqualität Erreger Vibrio cholerae O1, O139, Gram-negatives Bakterium, Salz-liebend/halophil, besonders im Brackwasser und in stark verunreinigtem Wasser, Durchfallerkrankung nur bei Bildung des Cholera-Toxins, hohe Infektionsdosis notwendig Inkubationszeit wenige h bis 5 d Diagnostik Kultur aus flüssigem Stuhl, TCBS-Agar Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 27 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 D 2 0 1 3 0 1 2 0 0 6 4 0 1 1 3 1 2 0 Therapie Flüssigkeits-Ersatz wesentlich; ggf. Therapie mit Ciprofloxacin, Cotrimoxazol, Doxycyclin, Azithromycin Prophylaxe Lebensmittel-, Trinkwasser- und Körperhygiene Impfstoff Schluckimpfstoff (Dukoral) mit abgetöteten Cholera-Vibrionen. Grundimmunisierung bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von 1 bis 6 Wochen Impfindikationen Reise-Indikation: nur bei Aufenthalten in Infektionsgebieten, unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen Impfquoten keine Erfassung, selten Bewertung Risiko sehr gering, während einer Reise an Cholera zu erkranken; keine Gefährdung in Schleswig-Holstein, Übertragung bei hohen Hygienestandards und optimaler Trinkwasserversorgung unwahrscheinlich; 2017/2018 schwere Epidemie im Jemen, März 2019 Ausbruch in Mozambique; Vibrio cholerae an der Ostseeküste v.a. im Brackwasser bei > 20°C z.B. in der Schlei gelegentlich nachweisbar, aber ohne Toxin-Bildung; dann ähnlich wie bei Vibrio vulnificus oder parahaemolyticus Wundinfektionen und Sepsis möglich nach Bad in der Ostsee mit offenen Wunden und bei Immunsuppression oder Diabetes.  2   2. Diphtherie Krankheit Tonsillen-/Rachen-Diphtherie, Krupp, Caesarenhals; Hautdiphtherie (v.a. C. ulcerans); Wunddiphtherie; Lähmungen, Atemlähmung, Herzrhythmus-Störungen ; Letalität 5-10% Erreger Corynebacterium diphtheriae, Biotypen gravis, intermedius, mitis, belfanti, nur bei Menschen; ggf. auch C. ulcerans (verschiedene Tierspezies) oder C. pseudotuberculosis (Schafe, Ziegen: Lymphadenitis caseosa) fakultativ anaerobe, unbewegliche, keulenförmige, Gram-positive Stäbchen; Diphtherie-Toxin-produzierende (toxigene) Stämme, phagenkodiertes Toxin; Infektion erfolgt typischerweise in Endemie-Gebieten Inkubationszeit 2-5 d, bis zu 10 d Diagnostik Nachweis des Toxin-Gens durch PCR und des Toxins im Elek-Ouchterlony-Test Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 103 Meldungen, in SH 1 Fall 2018 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 D 0 1 0 1 1 0 2 0 4 8 4 9 4 8 14 11 10 26 Therapie stationäre Therapie mit Antitoxin vom Pferd wesentlich, Antitoxin derzeit schwer erhältlich; Penicillin oder Erythromycin zur Erreger-Elimination über 14 d; nach 2-4 d Antibiotikatherapie nicht mehr infektiös Prophylaxe, PEP Postexpositionsprophylaxe: einmalige Dosis Benzyl-Penicillin i.m. oder Erythromycin oral über 7 d, oder auch Azithromycin oder Clarithromycin Impfstoffe Diphtherie-Toxoid Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Auffrischimpfungen im Lebensjahr 5-6 und 9-16; Auffrischimpfung für Erwachsene : einmalig als Tdap- oder ggf. als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung, dann Td alle 10 Jahre Ungeimpfte oder bei fehlendem Impfnachweis: 2 Impfungen im Abstand von 4-8 Wochen und 3. Impfung nach 6-12 Monaten. Impfindikationen Standard- und Auffrischimpfung: bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder wenn letzte Impfung > 10 Jahre zurückliegt. Impfquoten D 94,5%, SH 93,8% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung In den letzten Jahren Häufung von Meldungen in Deutschland besonders bei Obdachlosen. Wegen Mangels and Antitoxin ist die Antitoxin-Therapie häufig nicht möglich. Deutliches Risiko für nicht geimpfte Personen bei Kontakt mit Endemie-Gebiet. Hohe Impfquote weiterhin absolut notwendig, auch in Schleswig -Holstein.  3   3. Frühsommer-Meningoenzephalitis Krankheit Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME; tick-borne encephalitis, TBE; Paresen, Enzephalitis, Meningitis, Radikulitis; Verlauf bei Kindern leichter als bei Erwachsenen (nur Meningitis, keine Enzephalitis); Saisonalität April bis November Erreger FSME-Virus, ein Flavivirus, übertragen durch Hausbock/Ixodes ricinus; Zoonose Inkubationszeit 7-14 d (bis 21 d), erste Krankheitsphase unspezifisch, zweite Phase mit spezifischen neurologischen Symptomen Diagnostik IgM-, IgG-Antikörper aus Serum; Untersuchung von Zecken i.d.R. sinnlos Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 6.069, in SH insgesamt 15 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 1 1 3 1 0 0 0 2 0 1 1 1 0 1 2 1 D 25 5 23 9 27 7 27 5 43 2 54 6 23 9 28 9 31 3 26 0 42 4 19 5 42 0 26 3 21 9 35 3 48 6 58 4 Therapie symptomatisch; Hyperimmunglobulin nicht mehr empfohlen Prophylaxe Expositionsprophylaxe: Repellentien, Kleidung, rasches Entfernen von Zecken Impfstoff inaktivierter Totimpfstoff, 3 Grund- und dann alle 3-5 Jahre Auffrisch-Impfungen; Impfung soll vor der Saison aufgebaut sein; Infektion kurz nach der Impfung kann schwer verlaufen; Impfung von Kindern < 3 Jahre vermeiden (häufig Fieber) Impfindikationen Indikations-Impfung für Personen, die in Risiko-Gebieten exponiert sind; Berufliche Indikation für Laborpersonal und Beschäftigte in Forst und Landwirtschaft Reise-Indikation; Zecken-Exposition in FSME-Risikogebieten Impfquoten Bayern 33,9%, Baden-Württemberg 21,6%, aber nicht in Schleswig-Holstein (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Infektionsgefährdung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen (dort nur Landkreis Emsland); Tschechien, Österreich, Baltikum, Bornholm; aber nicht in Schleswig-Holstein  4   4. Gelbfieber Krankheit Gelbfieber Erreger Gelbfieber-Virus, ein Flavivirus, Übertragung durch Stechmücken (Aedes) Inkubationszeit 3-6 d Diagnostik IgM-, IgG-Antikörper Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 3 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 D 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 Therapie symptomatisch Prophylaxe Expositionsprophylaxe, Moskitonetz, Repellentien Impfstoff Lebendimpfstoff 17D; WHO-Gelbfieber-Impfstellen; einmalige Impfung, Zertifikat ist lebenslang gültig Impfindikationen Reise-Indikation: vor Aufenthalt in Gelbfieber-Endemiegebiete im tropischen Afrika und Südamerika; ggf. Voraussetzung zur Einreise oder zum Transit; Berufliche Indikation bei Tätigkeiten mit Kontakt mit Gelbfieber-Virus Impfquoten keine Erfassung, selten Bewertung Tropen, zuletzt besonders in Angola und Brasilien; keine Gefährdung in Schleswig -Holstein  5   5. Grippe, Influenza Krankheit Virusgrippe, Influenza Erreger Influenza-A-Viren, v.a. H1N1, N3N2; Influenza-B-Viren, v.a. Victoria- und Yamagata -Linien; ggf. auch neue, pandemische oder Stämme der aviären Influenza Inkubationszeit 1-2 d Diagnostik RT-PCR aus Nasen-/Rachen-Abstrich gegenüber Antigentest zu bevorzugen, Antikörper-Teste in der Akutsituation nicht nützlich Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 893.490, in SH insg. 22.526 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 72 54 33 2 70 36 4 17 4 38 7 24 2 3.7 97 99 83 3 79 1.5 58 93 1.4 82 1.6 36 2.4 38 8.8 16 D 2.4 93 2.5 77 8.4 90 3.4 96 12 .73 7 3.8 05 18 .90 6 14 .85 7 17 5.6 61 3.4 71 43 .76 7 11 .57 5 70 .21 4 7.5 11 77 .80 4 65 .85 2 96 .00 0 27 4.2 74 Therapie bei Risikopatienten Neuraminidase-Inhibitoren Prophylaxe Händehygiene, Kontakte meiden; Neuraminidase-Inhibitoren bei Kontakt-Personen zur Prophylaxe nosokomialer Infektionen Impfstoff inaktivierter, quadrivalenter Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination (A: H1N1, H3N2; B: Victoria, Yamagata). Kinder/Jugendliche von 2-17 Jahren können ersatzweise mit attenuiertem Lebendimpfstoff geimpft werden. Impfindikationen In Schleswig-Holstein besteht eine allgemeine Impfempfehlung für die gesamte Bevölkerung. Jährliche Impfung im Herbst empfohlen. Standardimpfung für Personen ≥ 60. Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon. Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens; mit angeborener oder erworbener Immundefizienz mit Restfunktion bzw. Immunsuppression; HIV-Infektion; in Alters- oder Pflegeheimen. Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Berufliche Indikation: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, Personen, die als Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können; Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln. Reiseindikation: für Reisende ab 60 generell empfehlenswert, für andere Reisende nach Risikoabwägung sinnvoll. Epidemische Indikation: Wenn eine schwere Epidemie droht und der Impfstoff die neue Variante enthält. Impfquoten keine umfassende Erfassung, ca. 20-30%, steigende Tendenz Bewertung hoch relevante, epidemisch auftretende Krankheit. Steigerung der jährlichen Impfquoten wesentlich, besonders bei Krankenhauspersonal.      6   6. Haemophilus influenzae, invasive Erkrankungen Krankheiten Sepsis, Meningitis (invasive Infektionsformen), Pneumonie, Epiglottitis, Myositis Erreger Haemophilus influenzae, bekapselt (a-f) oder nicht bekapselt Inkubationszeit 2-5 d Diagnostik kulturelle Anzucht aus Atemwegs-Materialien Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht nur für invasive Infektionen, die aus Blut oder Liquor nachgewiesen wurden Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 5.424, in SH insgesamt 166 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 3 1 4 5 3 3 8 7 0 6 7 13 12 18 19 30 27 D 77 55 77 68 70 12 1 93 15 2 18 6 21 1 27 4 32 5 41 8 46 1 54 6 62 7 81 1 85 2 Therapie Ceftriaxon, Cefotaxim, Cefuroxim ggf. auch Ampicillin/Clavulansäure, Azithromycin , Clarithromycin, Fluorchinolone. Prophylaxe bei Kontakt: Chemoprophylaxe durch Rifampicin Impfstoff Haemophilus influenzae Typ b, Kapselpoysaccharid (Hib) Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Nachholimpfung: einmalige Hib-Impfung (Act-Hib®) mit 1-4 Jahren; ab 5 Jahren Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen Impfindikationen Indikationsimpfung: Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellanämie). Impfquoten D 92,6%, SH 91,8% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Impfung im Kindesalter wesentlich zur Vermeidung schwerer, invasiver Erkrankungen .  7   7. Hepatitis A Krankheit Hepatitis A Erreger Hepatitis-A-Virus Inkubationszeit 25-30 (15-50) d Diagnostik HAV IgM aus Serum; HAV-RNA aus Stuhl und/oder Plasma Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 20.248, in SH insgesamt 564 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 77 44 48 38 39 35 31 21 27 17 17 20 16 21 30 23 22 38 D 2.2 76 1.4 81 1.3 70 1.9 41 1.2 19 1.2 31 93 9 1.0 75 92 8 79 1 83 3 83 2 77 9 68 2 85 7 73 7 1.2 34 1.0 43 Therapie symptomatisch Prophylaxe Hände- und Lebensmittel-Hygiene, Postexpositionsprophylaxe mit monovalentem HAV-Impfstoff Impfstoff Totimpfstoff: inaktiviertes Hepatitis-A-Virus, als monovalenter Impfstoff oder in Kombination mit der Hepatitis B Grundimmunisierung mit monovalentem Hepatitis-A-Impfstoff mit zwei Dosen im Abstand von 6-12 Monaten. Grundimmunisierung mit Kombinationsimpfstoff mit 3 Impfstoffdosen im Abstand 0, 1 und 6 Monaten. Impfindikationen Personen mit erhöhtem sexuellen Expositionsrisiko; z.B. MSM; Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z.B. i.v.-Drogen-Konsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber; BewohnerInnen von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbare Einrichtungen. Berufliche Indikation: erhöhtes berufliches Expositionsrisiko, inkl. Auszubildende , PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko in folgenden Bereichen: Gesundheitsdienst, Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen; Personen mit Abwasserkontakt, z.B. in Kanalisationseinrichtungen und Klärwerken Beschäftigte; Tätigkeit in Kindertagesstätten , Kinderheimen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheimen u. a. Reiseindikation: Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Inzidenz Impfquoten keine umfassende Erfassung Bewertung in Deutschland selten, im Jahr 2018 besonders als Lebensmittelinfektion durch kontaminierte, gefrorene Erdbeeren  8   8. Hepatitis B Krankheit Hepatitis B, akute Hepatitis B, Zirrhose, Leberzellkarzinom Erreger Hepatitis-B-Virus, hoch ansteckend bei parenteralen Kontakten Inkubationszeit 60-120 (45-180) d Diagnostik HBs-Antigen, anti-HBc, HBV-Viruslast Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 28.154, in SH insgesamt 747 Meldungen, seit 2015 nur aufgrund von Laborbefunden, ohne klinische Kriterien 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 49 33 31 32 27 34 27 25 21 21 24 13 12 16 52 87 10 5 13 8 D 2.3 01 1.4 24 1.3 14 1.2 75 1.2 38 1.1 89 1.0 05 82 3 75 4 77 0 80 7 67 6 69 3 75 6 2.0 26 3.0 40 3.5 55 4.5 08 Therapie primär PEG-IFN-alpha; ansonsten nukleosidische und nukleotidische Polymerase -Inhibitoren Prophylaxe Latex-Produkte zur Prävention der sexuellen Übertragung, sichere Nadeln und Instrumente zur Prävention der Nadelstichverletzung Impfstoff in Hefezellen rekombinant hergestelltes HBs-Antigen, häufig mit HAV Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Bei Personen, die in der Kindheit gegen Hepatitis B geimpft wurden, sollte eine HB-Auffrischimpfung durchgeführt werden, wenn für diese Person ein neu aufgetretenes Hepatitis-B-Risiko besteht (z.B. Aufnahme einer Beschäftigung im Gesundheitsdienst). Anschließend soll eine serologische Kontrolle 4-8 Wochen nach der Impfung erfolgen. Impfindikationen Personen, bei denen wegen einer Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer vorbestehenden Erkrankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis B zu erwarten ist, z.B. HIV-Positive, HCV-Positive, DialysepatientInnen. Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i.v.-Drogenkonsumierende, Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene , ggf. PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen. Berufliche Indikation: Personen mit erhöhtem beruflichen Expositionsrisiko, einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige mit vergleichbarem Expositionsrisiko, z. B. Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Labor- und Reinigungspersonal, Sanitäts- und Rettungsdienst , betriebliche ErsthelferInnen, PolizistInnen, Personal von Einrichtungen , in denen eine erhöhte Prävalenz von Hepatitis-B-Infizierten zu erwarten ist (z. B. Gefängnisse, Asylbewerberheime, Behinderteneinrichtungen). Reiseindikation nach individueller Gefährdungsbeurteilung Impfquoten D 87,3%, SH 87,6% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung konsequente Impfung im Kindesalter wichtig; hohes Potential zur weitgehenden Elimination in Deutschland; relevant für Prävention von Leberkrebs  9   9. Hepatitis D Krankheit Hepatitis D Erreger Hepatitis-D-Virus, Delta-Agens, Delta-Virus; inkomplettes Virus, benötigt HBs- Antigen des HBV. Das Auftreten einer HDV-Superinfektion eines HBV-Trägers führt zu einer schwer verlaufenden Hepatitis. Die HDV-Überinfektion nimmt bei über 90% der Infizierten einen chronischen Verlauf. Sie führt zu einer erhöhten Inzidenz für Leberzirrhose und zu früherem Auftreten von Leberzellkarzinomen. Inkubationszeit schlecht definiert Diagnostik HDV-Antikörper aus Serum, HDV-RNA aus Plasma im Referenzlabor in Gießen Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 346, in SH insgesamt 16 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 1 0 0 0 2 2 1 0 0 0 1 1 0 0 0 2 5 1 D 8 12 10 7 15 21 9 8 7 10 17 18 31 17 22 36 39 59 Therapie PEG-IFN teilweise wirksam Prophylaxe Gegen HBV immune Personen können durch HDV nicht infiziert werden. Impfstoff s. Hepatitis B Impfindikationen s. Hepatitis B Impfquoten identisch wie für HBV: D 87,3%, SH 87,6% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung sehr seltene Erkrankung, die durch konsequente HBV-Impfung eliminiert werden kann.  10   10. Keuchhusten, Pertussis Krankheit Keuchhusten, Pertussis Erreger Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis, non-Fermenter, Gram-negatives Bakterium Inkubationszeit 9-10 (6-20) d Diagnostik DNA-PCR für B. pertussis und parapertussis; Antikörper-Serologie kann aussagekräftig sein, wenn im Stadium convulsivum keine Bordetellen-DNA mehr nachweisbar sind. Kulturelle Anzucht möglich. Geimpfte können Träger des Erregers sein. Meldepflicht seit 2013 namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2013-2018 insgesamt 75.501, in SH insgesamt 1.672 Meldungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 118 191 191 325 440 407 D 10.493 12.340 9.086 13.812 16.854 12.915 Therapie Makrolide: Azithromycin, Erythromycin, Clarithromycin; oder Trimethoprim-Sulfomethoxazol Prophylaxe Chemoprophylaxe mit Makroliden Impfstoff Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Die Impfung soll frühestmöglich begonnen werden , d.h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats und konsequent fortgeführt werden. Impfindikationen Standard- und Auffrischimpfung: Auffrischimpfungen sind mit 5-6 Jahren und 9- 16 Jahren empfohlen. Ab 5-6 Jahren Impfstoffe mit reduziertem Pertussis- Antigengehalt (ap statt aP). Für Erwachsene soll die erste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap verabreicht werden, ggf. als Tdap-IPV. Speziell vor Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob ein adäquater Immunschutz (< 10 Jahre) gegen Pertussis für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende des Neugeborenen besteht. Indikationsimpfung: Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen folgende Personen eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten : Frauen im gebärfähigen Alter, enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes. Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. Berufliche Indikation: Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Impfquoten D 94,2%, SH 93,7% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Einerseits hoch relevante Erkrankung, welche durch frühzeitige Impfung mit hoher Impfquote eingegrenzt werden kann. Andererseits Tendenz zur Überdiagnostik und zur Überinterpretation leichten Hustens. Geimpfte können mit Bordetellen besiedelt sein und diese auch weitergeben.  11   11. Masern Krankheit Masern, ggf. mit Enzephalitis oder subakuter sklerosierender Panenzephalitis Erreger Masernvirus, hohe Kontagiosität, hohe Manifestationsrate Inkubationszeit 13-14 (7-21) d Diagnostik Masern-IgM aus Serum; RNA-PCR aus Atemwegssekret und Urin, Typisierung im Referenzlabor am Robert Koch-Institut wesentlich Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 25.762, in SH insgesamt 588 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 23 1 43 25 5 6 69 14 7 23 20 28 2 11 3 41 41 4 11 5 D 6.0 39 4.6 56 77 7 12 3 78 1 2.3 08 56 6 91 5 57 2 78 0 1.6 08 16 5 1.7 68 44 2 2.4 65 32 5 92 9 54 3 Therapie symptomatisch Prophylaxe Postexpositions-Impfung Impfstoff Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung gegen Masern soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Die 1. MMR-Impfung bereits ab 9 Monaten erfolgen: bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita); nach Kontakt zu Masernkranken. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR- Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs gegeben werden. Nach Kontakt zu Masernkranken soll die passive Immunisierung bis 6 d nach Exposition bei kontraindizierter aktiver Impfung für ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko, z. B. für Säuglinge < 6 Monaten, immundefiziente PatientInnen und empfängliche Schwangere erfolgen/erwogen werden. Die MMR-Impfung wird auch für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus , ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen, besonders im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten bzw. Immunsupprimierten oder in Gemeinschaftseinrichtungen (einmalig MMR). Impfindikationen Standardimpfungen: 2x MMR/V-Impfstoff. Bei Erstimpfung mit 6-8 Monaten sollen die 2. und 3. MMR/V-Impfung mit 11-14 und 15-23 Monaten erfolgen. Nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung: Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Indikationsimpfung: Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita): Säuglinge ab 9 Monaten. Berufliche Indikation: Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung immungeschwächter Personen oder in Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung. Impfquoten D 97,1%/92,2%, SH 96,8%/93,6% (1./2.; Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Höchst relevante Infektionskrankheit mit gefährlichen Komplikationen; hohe Impfquote notwendig. In Schleswig-Holstein besteht offenbar keine endemische Zirkulation mehr; aber aktuelle Meldungen zeigen, dass die Gefahr gefährlicher Ausbrüche weiter besteht.  12   12. Meningokokken-Meningitis und -Sepsis Krankheit Meningokokken-Meningitis und -Sepsis Erreger Neisseria meningitidis, Meningokokken Inkubationszeit 3-4 (2-10) d Diagnostik Blutkulturen, Liquorkulturen, ggf. DNA-PCR Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 8.412, in SH insgesamt 278 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 32 24 17 15 15 17 17 14 24 9 14 10 24 15 6 7 8 10 D 78 3 73 6 77 5 60 1 62 9 55 5 44 1 45 3 49 7 38 7 36 9 35 4 34 5 27 8 28 8 33 9 28 7 29 5 Therapie Penicillin G, Cefotaxim, Ceftriaxon Prophylaxe Basishygiene; Chemoprophylaxe durch Rifampicin Impfstoff Meningokokken C: Die Impfung mit einer Impfstoffdosis eines konjugierten Meningokokken -C-Impfstoffs ist für alle Kinder möglichst früh im 2. Lebensjahr empfohlen . Eine fehlende Impfung soll bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Meningokokken ACWY: Bei bestimmten Indikationen ist eine Meningokokken- Impfung gegen die Serogruppen ACWY empfohlen. Die 4-valenten ACWY-Konjugatimpfstoffe sind in Deutschland ab dem Alter von 6 Wochen (Nimenrix®) bzw. ab dem Alter von 2 Jahren (Menveo®) zugelassen. In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Meningokokken der Serogruppe B zugelassen: Bexsero® ab 2 Monaten und Trumenba® ab 10 Jahren. Eine generelle Impfempfehlung liegt noch nicht vor. Allerdings wird für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten zusätzlich zu einer Impfung gegen die Serogruppen A, C, W und Y auch eine Impfung gegen MenB empfohlen. Impfindikationen Indiziert für gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression mit Restfunktion, insbesondere: Komplement -/Properdindefizienz, Eculizumab-Therapie (C5-Mab), Hypogammaglobulinämie , anatomischer oder funktioneller Asplenie (z. B. Sichelzellanämie): 4- valenter ACWY-Konjugat-Impfstoff und MenB-Impfstoff. Indikation bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden. Berufliche Indikationen: Gefährdetes Laborpersonal. Reiseindikationen: Reisende in Länder mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B. Entwicklungshelfer Innen, KatastrophenhelferInnen, medizinisches Personal, bei Langzeitaufenthalt ); vor Pilgerreise nach Mekka. Impfung mit 4-valentem ACWY-Konjugat- Impfstoff; SchülerInnen/Studierende vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für SchülerInnen/Studierende. Da höchste Risiko haben Personen mit terminalen Komplementdefekten sowie Properdindefizienz. Das Erkrankungsrisiko für Personen mit Asplenie ist ca. 20- bis 30-fach erhöht. Das Risiko für Personen mit anderen Immundefekten, z. B. HIV-Infizierte oder Personen mit Hypogammaglobulinämie, liegt niedriger. Impfquoten MenC: D 89,4%, SH 90,1% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Die Meningokokkenimpfungen sind wesentlich, die akute Gefährdung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.  13   13. Mumps Krankheit Mumps, epidemische Parotitis, Ziegenpeter Erreger Mumspvirus Inkubationszeit 16-18 (12-25) d Diagnostik Mumps-IgM aus Serum, Bestätigung durch RNA-PCR; ggf. im Referenzlabor Meldepflicht seit 2013 namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2013-2018 insgesamt 4.037, in SH insgesamt 175 Meldungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 23 34 38 29 21 30 D 571 835 703 741 653 534 Therapie symptomatisch Prophylaxe Impfung Impfstoff Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung gegen Mumps soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Ein monovalenter Mumps-Impfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Eine zweite Impfung sollte mit einem Abstand von ≥ 4 Wochen erfolgen, spätestens jedoch bis zum Ende des 2. Lebensjahres, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Eine bereits bestehende Immunität gegen einen oder zwei der enthaltenen Erreger des Impfstoffes stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar. Impfindikationen Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind: einmalige Impfung mit einem MMR- Impfstoff. Impfquoten D 96,8%/92,7%, SH 96,6%/93,7% (1./2.; Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Da die Wirksamkeit der MMR-Impfung für die Mumps am wenigsten beständig ist, kommt der möglichst hohen Impfquote auch hier eine besondere Beutung zu.  14   14. Poliomyelitis Krankheit Poliomyelitis, Kinderlähmung Erreger Polioviren 1-3; aktuell nur noch Poliovirus Typ 1 endemisch in Afghanistan und Pakistan. Das Wildpoliovirus Typ 2 ist seit 1999 ausgerottet und Typ3 wurde seit mehreren Jahren nicht mehr nachgewiesen. Inkubationszeit 3-35 d Diagnostik RT-PCR; Neutralisationstest zum Nachweis schützender Antikörper Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 keine Meldung, auch nicht in Schleswig-Holstein Therapie symptomatisch Prophylaxe Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff Inaktivierte Polioviren 1-3 (IPV) Impfindikationen Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Standard- und Auffrischimpfung: Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung. Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung. Auffrischimpfung nach 10 Jahren. Im Alter von 9-16 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung mit einem IPV-enthaltenden Impfstoff enthält, empfohlen. Eine mit OPV begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert. Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischimpfung erhalten haben oder die als Erwachsene grundimmunisiert wurden und eine Auffrischimpfung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert. Eine Impfung ist indiziert für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko und für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Infektionsrisiko. Berufliche Indikation: Personal der oben genannten Einrichtungen; medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann; Personal in Laboren mit Infektionsrisiko. Impfquoten D 93,9%, SH 93,1% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Solange Poliovirus Typ 1 nicht ausgerottet ist, bleibt die Gefährdung auch in Europa bestehen.  15   15. Röteln Krankheit Röteln, Rubella; milde Symptomatik; seltene Röteln-Embryopathie Erreger Rötelnvirus, ein Togavirus Inkubationszeit 14-21 d Diagnostik Rötelnvirus IgM aus Serum, Bestätigung durch RNA-PCR im Referenzlabor Meldepflicht seit 2013 namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2013-2018 insgesamt 184, in SH insgesamt 3 Meldungen; ein Fall konnataler Röteln in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 4 3 2 2 0 2 D 58 40 21 30 19 16 Therapie symptomatisch Prophylaxe nur Impfung Impfstoff Trivalenter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln. Die Impfung gegen Röteln soll mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, in der Regel bei 11-14 Monaten. Zweite Impfung nach ≥ 4 Wochen, spätestens Ende des 2. Lebensjahrs, damit frühestmöglicher Impfschutz erzielt wird. Die 1. MMR-Impfung bereits ab 9 Monaten erfolgen: bevorstehende Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita); nach Kontakt zu Masernkranken. Sofern die Erstimpfung im Alter von 9-10 Monaten erfolgte, muss die 2. MMR- Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahrs gegeben werden. Ein monovalenter Röteln-Impfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. Eine bereits bestehende Immunität gegen einen oder zwei der enthaltenen Erreger des Impfstoffes stellt keine Kontraindikation für die Impfung dar. Ziel der Impfempfehlung ist in erster Linie die Verhinderung von Röteln-Embryopathien sowie die Elimination der Röteln in Deutschland. Impfindikationen Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter. Zweimalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter. Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff. Berufliche Indikation: ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen. Impfquoten D 96,8%/92,7%, SH 96,5%/93,7% (1./2. Dosis; Schuleingangsunters. 2016) Bewertung Die besonders hohen MMR-Impfquoten sind zur Elimination der Röteln essenziell.  16   16. Rotavirus-Enteritis Krankheit Rotavirus-Enteritis bei Säuglingen und Kleinkindern Erreger Rotavirus Inkubationszeit 1-3 d Diagnostik Antigennachweis aus Stuhl, ggf. auch RNA-PCR Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 851.172, in SH insg. 19.971 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 1.0 58 85 7 81 4 65 8 99 4 1.2 55 1.0 83 2.4 25 1.2 20 1.4 70 1.4 14 1.1 23 1.4 08 86 3 76 4 71 7 1.0 79 76 9 D 47 .65 7 52 .39 1 46 .16 2 37 .84 9 54 .34 0 67 .09 2 59 .40 9 77 .56 6 62 .22 3 54 .05 2 54 .46 4 39 .35 6 48 .31 2 32 .47 0 33 .22 4 22 .72 2 38 .27 9 23 .60 4 Therapie symptomatisch Prophylaxe Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff Bei der Rotaviren-Impfung handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Je nach verwendetem Impfstoff werden ab dem Alter von 6 Wochen 2 (Rotarix®) bzw. 3 Impfstoffdosen (RotaTeq®) in einem Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht. Ein möglicherweise geringfügig erhöhtes Risiko für Darminvaginationen besteht (ca. 1-2 Fälle pro 100.000 geimpfte Kinder ) innerhalb der 1. Woche nach der 1. Impfung, das mit dem Alter des zu impfenden Säuglings zunimmt. Daher soll die Impfserie frühzeitig, spätestens bis zum Alter von 12 Wochen begonnen und vorzugsweise bis zum Alter von 16 Wochen (Rotarix®) bzw. von 20-22 Wochen (RotaTeq®) abgeschlossen werden. Impfindikationen alle Säuglinge Impfquoten SH 15,7%, TH 48,0% (2 Impfdosen), Schuleingangsuntersuchungen 2016 Bewertung Die Impfquote bei den Säuglingen sollte gesteigert werden.  17   17. Tetanus Krankheit Tetanus, Wundstarrkrampf Erreger Clostridioides tetani (Clostridium tetani), Tetanus-Toxin Inkubationszeit 3 d bis 3 Wochen Diagnostik diagnostischer Tierversuch (Mäuse) Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 3 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 D 0 0 1 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Therapie Antitoxin Prophylaxe Wundhygiene und konsequente Simultanimpfung bei Verletzungen Impfstoff Tetanus-Toxoid, vor allem in Kombinationsimpfstoffen; monovalent als Tetanol ®, passive Immunisierung durch Tetagam® Impfindikationen Grundimmunisierung: 4 Dosen im Lebensmonat 2, 3, 4 und 11-14 meist zunächst als Sechsfach-Impfstoff (Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polio, Haemophilus influenzae b, Hepatitis B). Standard- und Auffrischimpfung: Alle Personen bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung > 10 Jahre zurückliegt. Erwachsene sollen die nächste fällige Tetanus-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten , bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, die Indikation für eine Pertussis-Impfung zu überprüfen und gegebenenfalls einen Kombinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen, z.B. Tdap-IPV. Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt, Auffrischimpfungen in 10-jährigem Intervall. Impfquoten D 94,8%, SH 93,9% (Schuleingangsuntersuchung 2016) Bewertung Die sehr hohe Impfquote ist notwendig, Tetanus-Erkrankungen auszuschließen.  18   18. Tollwut Krankheit Tollwut, Rabies, Lyssa: Enzephalitis, immer tödlich Erreger Tollwut-Virus, Rabies-Virus Inkubationszeit 3-8 Wochen, abhängig vom axonalen Transport und der Distanz zum Gehirn Diagnostik im Konsiliarlabor im Universitätsklinikum Essen Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 5 Meldungen, nicht in Schleswig-Holstein 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 D 0 0 0 1 3 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Therapie Postexpositionsprophylaxe Prophylaxe Postexpositionsprophylaxe Impfstoff Die präexpositionelle Grundimmunisierung erfolgt je nach Hersteller durch eine 3-malige intramuskuläre Impfung nach dem Schema 0-7-21 d (Rabipur®) bzw. 0-7-28 d (Tollwut-Impfstoff HDC®). Für einen längerfristigen Impfschutz mit HDC® ist eine Impfung 1 Jahr nach der 1. Impfstoffdosis notwendig. Impfindikationen Berufliche Indikation: TierärztInnen, JägerInnen, Forstpersonal u.a. Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut; Personen mit Kontakt zu Fledermäusen; Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren. Reiseindikation: Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z.B. durch streunende Hunde) Impfquoten keine Erfassung, selten Bewertung Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Deutschland zählt zu den Ländern mit den häufigsten Fledermaus-Tollwutfällen. Diese Viren können auch auf den Menschen übertragen werden. Außerdem stellt der illegale Import von Haustieren (Hunde und Katzen) aus Endemie-Gebieten weiterhin ein Risiko dar.  19   19. Typhus abdominalis Krankheit Typhus abdominalis Erreger Salmonella Typhi Inkubationszeit 8-14 (3-30) d Diagnostik Bakteriologische Kultur aus Stuhl oder ggf. Blutkultur Meldepflicht seit Einführung des IfSG (2001) namentliche, klinische und Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2001-2018 insgesamt 1.244, in SH insgesamt 35 Meldungen 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 SH 5 2 0 2 1 4 1 3 3 2 1 0 3 0 2 0 2 4 D 89 59 66 82 80 75 59 69 65 71 59 58 90 58 68 60 78 58 Therapie Ciprofloxacin (nur für Erwachsene) oder Ceftriaxon über 2 Wochen; ggf. auch Chloramphenicol, Cotrimoxazol, Amoxicillin Prophylaxe Hände- und Lebensmittelhygiene Impfstoff Oraler Lebendimpfstoff: dreimal als magensaftresistente Kapsel im 2-d-Abstand ; gut verträglich, ca. 60% Schutz für mindestens ein Jahr. Auffrischimpfung nach drei Jahren. Parenteraler Impfstoff aus hochgereinigtem Vi-Antigen: gut verträglich, nach einmaliger Gabe ca. 60% geschützt für drei Jahre Impfindikationen Reiseindikation: bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen. Impfquoten keine Erfassung, selten Bewertung vor allem Reiseinfektion, mit geringem Risiko einer Epidemie für Schleswig-Holstein .  20   20. Windpocken und Zoster Krankheit Windpocken/Varizellen bei der Erstinfektion; Gürtelrose/Zoster bei der Reaktivierung ; postzosterische Neuralgie als Folgeerkrankung nach dem Zoster Erreger Varicella-Zoster-Virus, bei Windpocken aerogen übertragbar, hohe Kontagiosität, hohe Manifestationsrate Inkubationszeit 14-16 (8-21) d, nach passiver Immunisierung bis 28 d Diagnostik IgM-Antikörper, VZV-DNA-PCR Meldepflicht seit 2013 namentliche Labor-Meldepflicht Epidemiologie Deutschland 2003-2018 insgesamt 122.412, in SH insgesamt 3.224 Meldungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SH 189 464 594 610 734 633 D 9.670 22.283 22.744 25.045 22.218 20.452 Therapie Aciclovir, Valaciclovir Prophylaxe postexpositionelle Varizellen-Impfung innerhalb von 5 d nach Exposition oder innerhalb von 3 d nach Beginn des Exanthems beim Indexfall Impfstoff Zweimalige Impfung: Die 1. Dosis der Impfung gegen Varizellen (V) wird in der Regel bei 11-14 Monaten verabreicht, entweder simultan mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen danach. Für die 1. Impfung gegen Varizellen und Masern, Mumps, Röteln sollte die simultane Gabe an verschiedenen Körperstellen bevorzugt werden. Die 2. Impfung gegen Varizellen sollte im Alter von 15-23 Monaten verabreicht werden und kann mit MMRV erfolgen. Bei allen ungeimpften Kindern und Jugendlichen ohne Varizellen-Anamnese sollte die Varizellen-Impfung mit 2 Impfstoffdosen nachgeholt werden. Der Mindestabstand zwischen den Varizellen- bzw. MMRV-Impfungen beträgt 4-6 Wochen. Kinder und Jugendliche, die bisher nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, sollen eine 2. Impfung bekommen. Impfindikationen Seronegative Frauen mit Kinderwunsch; seronegative PatientInnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation; empfängliche Personen mit schwerer Neurodermitis Berufliche Indikation: Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter. Der adjuvantierte Subunit-Totimpfstoff Shingrix® ist seit März 2018 zur Verhinderung des Zoster und der postzosterischen Neuralgie für Personen ab 50 Jahren zugelassen. Neu als Standardimpfung für Personen ab 60 und als Indikationsimpfung für Personen mit einer schweren Grundkrankheit ab 50 empfohlen. Der attenuierte Zoster-Lebendimpfstoff Zostavax® ist seit 2006 ist zur Verhinderung eines Zoster oder einer postzosterischen Neuralgie für Personen ab 50 Jahren zugelassen und seit 2013 in Deutschland verfügbar, wird aber derzeit nicht als Standardimpfung empfohlen. Impfquoten D 87,8%/84,3%, SH 91,9%/89,0% (1./2. Dosis; Schuleingangsunters. 2016) Bewertung Die Windpocken sind eine hoch ansteckende und hoch relevante Infektionskrankheit . Impfquoten noch zu niedrig; dennoch stark rückläufige Erkrankungshäufigkeit , die in den Meldezahlen aber noch nicht deutlich wird (Meldepflicht erst ab 2013).