SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1382 19. Wahlperiode 2019-04-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Flemming Meyer, SSW und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bau von Wohnheimen für Studierende Vorbemerkung des Fragestellers: Die Wohnraumsituation für Studierende in Schleswig-Holstein ist nach wie vor angespannt , während die Studierendenzahlen stetig steigen. Das Studentenwerk SH hat daher mehr staatliche Unterstützung für den Neubau von Studierendenwohnheimen gefordert (z.B. PM vom 19.09.2018). Vorbemerkung der Landesregierung: In Schleswig-Holstein nimmt das Studentenwerk Schleswig-Holstein den Sozialauftrag für das Land wahr und errichtet neue Wohnheime. Der satzungsgemäße Sozialauftrag beinhaltet: • die wirtschaftliche und soziale Förderung der Studierenden, • die Bereitstellung und Unterhaltung wirtschaftlicher und sozialer Einrichtungen zur Betreuung der Studierenden, • die psychologische und soziale Beratung und Betreuung der Studierenden, • die Förderung der kulturellen Interessen der Studierenden und Betreibung dafür erforderlicher Einrichtungen und • die Beratung ausländischer Studierender. Drucksache 19/1382 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 1) Wie sind die 20 Wohnheime des Studentenwerks mit etwa 3.200 Plätzen des Studentenwerks SH in Kiel, Lübeck, Flensburg, Heide und Wedel verteilt? Antwort: Die 20 Wohnheime des Studentenwerks SH verteilen sich wie folgt auf die Städte Kiel, Lübeck, Flensburg, Heide und Wedel: Stadt Wohnheime und Plätze Kiel 9 Wohnheime mit 1.934 Plätzen Lübeck 4 Wohnheime mit 549 Plätzen Flensburg 5 Wohnheime mit 475 Plätzen Heide 1 Wohnheim mit 111 Plätzen Wedel 1 Wohnheim mit 72 Plätzen 2) Welche Fördermaßnahmen unternimmt das Land Schleswig-Holstein derzeit für den Bau von Wohnraum für Studierende? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein fördert den Ausbau der Planungskapazitäten des Studentenwerks in den Jahren 2018-2022 mit einer Summe von 500.000 € jährlich. Zudem wird der Neubau eines Integrationshauses in Flensburg mit einer Gesamtsumme von 2.850.000 € in den Jahren 2017-2020 gefördert. 3) Was unternimmt die Landesregierung für die Bereitstellung von geeigneten Grundstücken für den Neubau von Wohnheimen für Studierende, insbesondere in Kiel, Flensburg und Lübeck? Antwort: Die Landesregierung stellt entbehrliche Grundstücke gemäß § 16 Abs. 7 Haushaltsgesetz 2019 vergünstigt zur Verfügung und fördert beim Neubau von Wohnheimen zusätzlich auch Infrastrukturmaßnahmen. Die Wohnheimträger können nach Ziffer 4.3 der Wohnraumförderungsrichtlinie (WoFöRL) des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration zinsgünstige Baudarlehen bei der Investitionsbank Schleswig- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1382 3 Holstein im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung beantragen. Unter der Federführung des Innenministeriums erhalten Investoren ein Darlehen in Höhe von 75% bzw. 85% der angemessenen Gesamtkosten des Bauvorhabens. 4) Sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten für die Schaffung studentischen Wohnraums, etwa bei der Umwidmung von Wohnraum oder der Nutzung leerstehender Liegenschaften? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein sieht in der Nutzung von leerstehenden Liegenschaften und bei der Umwidmung von Wohnraum grundsätzlich die Möglichkeit für die Schaffung von studentischem Wohnraum, sofern die Liegenschaften die Standards für den sozialen Wohnungsbau bzw. dem studentischen Wohnen erfüllen. 5) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Situation der privat geführten Wohnheime in Schleswig-Holstein? (Höhe der Mieten, zur Verfügung stehende Plätze) Antwort: Die Landesregierung hat Kenntnis über die folgenden privaten Wohnheimträger: Privater Wohnheimträger Stadt Wohnheime, Plätze, Mieten Hermann-Ehlers-Stiftung Kiel 1 Wohnheim, 85 Plätze, 214-325 € Evangelische Studentenheime Kiel 3 Wohnheime, 119 Plätze, 145-245 € Ferdinand-Tönnies-Stiftung Kiel 1 Wohnheim, 35 Plätze, 215 € Deutsch-Nordische Burse Kiel 1 Wohnheim, 87 Plätze, 179-323 € Unidorm Kiel 2 Wohnheime, 100 Plätze, 300-500 € Die Gemeinnützige Lübeck 1 Wohnheim, 32 Plätze, 120-340 € Prelios Immobilien GmbH Lübeck 2 Wohnheime, 28 Plätze, 100-330 €