SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1396 19. Wahlperiode 2019-04-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Entnahme des Problemwolfs GW924m Am 29.3. verlängerte das LLUR die Entnahmegenehmigung für den Wolf GW924m. Bis dahin war es nicht gelungen, das als Problemwolf identifizierte Tier zu schießen, obwohl es laut Aussage von Minister Jan Philipp Albrecht bekannt ist, wo es sich aufhält . Laut Bericht der Landeszeitung vom 28.3. soll es im Kreis Pinneberg von Experten des Ministeriums gesichtet worden sein. 1. Aus welchen Gründen ist bisher kein Abschuss des Problemwolfes erfolgt, obwohl bekannt ist, wo er sich aufhält? Die autorisierten Experten arbeiten intensiv an der Entnahme des Wolfes GW924m. Dadurch wurden und werden immer wieder Hinweise zu dessen Aufenthaltsort gewonnen. Diese Hinweise liefern jedoch keine exakten Ortsangaben, sondern lassen nur eine ungefähre Eingrenzung des Aufenthaltsortes zu. Bislang hat sich innerhalb dieser eingegrenzten Räume noch keine Gelegenheit zur Entnahme des Tieres ergeben. 2. Wie verläuft bei Sichtung des Problemwolfs die Informationskette zwischen Ministerium und Jagdberechtigten für den Abschuss? Die Informationsflüsse zwischen allen Beteiligten sind umfassend geregelt. Drucksache 19/1396 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Der Schutz der zur Entnahme autorisierten Personen erlaubt keine vertiefte Darstellung dieser Informationskette. 3. Wie werden Jagdpächter bzw. Revierinhaber über die Anwesenheit jagdberechtigter Personen in ihren Revieren informiert? Die mit der Entnahme Beauftragten üben im Rahmen der Wahrnehmung der Entnahmegenehmigung für GW924m formell keine Jagd aus. Dennoch werden, soweit erforderlich, die betroffenen Jagdpächter bzw. Revierinhaber informiert. Der Schutz der zur Entnahme autorisierten Personen erlaubt keine vertiefte Darstellung des Sachverhaltes. 4. Was hindert das Ministerium daran, den Einsatz von Nachtsichtgeräten in diesem speziellen Fall zu genehmigen? Die Verwendung sogenannter Nachtsichtgeräte bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Dementsprechend werden diese Geräte bereits verwendet. 5. Warum zögert das Ministerium mit der Beauftragung weiterer Jäger, obwohl weitere Risse dokumentiert sind? Das MELUND prüft regelmäßig das weitere Vorgehen bei der Entnahmegenehmigung für GW924m. Im Rahmen der Verlängerung der Entnahmegenehmigung am 29. März 2019 wurden weitere geeignete Personen zur Entnahme autorisiert. 6. Trifft es zu, dass bislang nur Wolfsbetreuer zum Abschuss berechtigt sind? Wenn ja, bitte die Zahl nennen. 7. Wie groß ist die Zahl der Abschussberechtigten insgesamt? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Nach Auffassung der Landesregierung handelt es sich um schutzwürdige Interessen Einzelner. Zum Schutz der zur Entnahme autorisierten Personen und deren persönlicher Daten können daher keine Informationen über Zusammensetzung und Umfang der beauftragten Expertengruppe gegeben werden.