SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1405 19. Wahlperiode 2019-04-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Schnurrbusch (AfD) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Durch Wölfe entstandene Kosten seit 2015 Seit 2015 nehmen Wolfsrisse und Wolfssichtungen zu. Mittlerweile sind drei residente Wölfe in Schleswig-Holstein bestätigt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung : 1. Wie hoch sind die seit 2015 entstandenen Kosten für a. Wolfsnachweise / DNA-Proben Kosten Genetische Untersuchungen (Senckenberg-Institut) 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand 11.04.19) 18.157,90 € 19.964,99 € 18.885,50 € 39.643,50 € 56.064,00 € b. Aufwandsentschädigungen bzw. Kosten der Wolfsbetreuer und Rissgutachter Drucksache 19/1405 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Kosten Aufwandsentschädigungen/Fahrtkostenerstattungen der Wolfsbetreuer und Rissgutachter sowie sonstige Kosten der Wolfsbetreuer 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand vom 11.04.19) 22.519,80 € 30.242,33 € 29.109,83 € 35.098,40 € 35.823,96 € c. Kosten Entschädigungszahlungen an betroffene Landwirte 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand v. 11.04.19) 32.240,97 € 2.258,19 € 4.911.98 € 26.097,17 € 45.135,14 € d. sämtliche Präventionsmaßnahmen? Kosten Anschaffungen von Herdenschutzpaketen für das Wolfsmanagement der Landesregierung 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand v. 11.04.19) 17.444,61 € 204,10 € --- 187.781,06 € 158.435,15 € Kosten Zuwendungen i.S. Präventionsmaßnahmen (Herdenschutzpakete) an Schäfer/Landwirte 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand v. 11.04.19) 107.589,44 € 64.121,77 € 14.998,19 € 40.551,62 € 9.081,66 € Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Art und Höhe. 2. Sind bisher Kosten für die vorgesehene Entnahme des Problemwolfs GW924m angefallen? Wenn ja welche und wie hoch waren diese? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1405 3 Der Schutz der zur Entnahme autorisierten Personen erlaubt keine vertiefte Darstellung des Sachverhaltes. 3. Wie hoch sind die Kosten für Folgeschäden von Wolfsangriffen, das sog. „Verlammen“? Im Zusammenhang mit sogenannten Verlammungsereignissen, die kausal auf Übergriffe von Wölfen zurückgeführt werden können, werden die den Nutztierhaltern entstehenden Schäden – ähnlich wie bei direkten Verlusten – entsprechend den Wirtschaftswerten ausgeglichen. Die Zahlen sind in der Antwort auf die Frage 1c) enthalten.