SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1409 19. Wahlperiode 23.04.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Herdejürgen (SPD) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Transparenz der Rechenwege/ Landeszuschüsse zur Kita-Reform Vorbemerkung der Fragestellerin: In der 56. Sitzung des Landtages S-H, stellte der Abgeordnete Tobias Koch, Fraktionsvorsitzender der CDU, folgende Rechnung an: „[…] das Land kommt ja für die Vorgabe des Deckels auf, und die zur Verfügung gestellten Mittel werden allen Kommunen gewährt, unabhängig davon, ob die Elternbeiträge heute oberhalb oder unterhalb des Deckels liegen. Auch diese Kommunen bekommen einen Landeszuschuss für die Einführung des gedeckelten Elternbeitrages.“1 „Wo liegt der durchschnittliche Elternbeitrag im Land und wo ist der neue Deckel? Diese Differenz gleicht das Land aus. In der Regel sind das 84€ pro Krippe, und es sind 33€ pro Kita-Platz. Diesen Zuschuss erhält die Kommune jetzt.“2 1. Welche Zuschüsse sind im Zuge der Kita-Reform vom Land an die Kommunen geplant? Bitte eine detaillierte Auflistung mit Erläuterung der Hintergründe (wie und in welcher Höhe). 1 Plenarprotokoll 19/56 des Schleswig-Holsteinischen Landtages, S. 4263 2 Plenarprotokoll 19/56 des Schleswig-Holsteinischen Landtages, S. 4287 Drucksache 19/1409 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 Antwort: Die Landesregierung plant, bis 2022 zusätzliche 135 Mio. Euro zur Entlastung der Kommunen von den Kosten der Kindertagesbetreuung sowie zur Abfederung des erwarteten Kostenanstiegs des Gesamtsystems zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen die Mittel aus der dem Land obliegenden Konnexitätsverpflichtung für die Betreuung unterdreijähriger Kinder. So zahlt das Land in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 175 Mio. Euro (2018 = 80 Mio. Euro; 2019 = 95 Mio. Euro). Darüber hinaus ist geplant, dass das Land in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 20 Mio. Euro, 40 Mio. Euro und 60 Mio. Euro Landesmittel, mithin also noch einmal 120 Mio. Euro zusätzlich, als U3-Konnexitätsausgleichsmittel und für Systemanreize in das System gibt. Im Rahmen der Kita-Reform ist vorgesehen, dass sich das Land mit einem verlässlichen Finanzierungsanteil pro betreuten Kindes an den Kosten der Kindertagesbetreuung beteiligt. Dieser ist automatisch gekoppelt an die Entwicklung der Platzzahlen und der Betreuungszeiten. Die konkrete Höhe dieses Pro-Kopf- Anteils befindet sich noch in der endgültigen Abstimmung. Dieser Anteil soll an die örtlichen Jugendhilfeträger gezahlt werden. Diese sollen die Landesanteile mit den Finanzierungsbeiträgen der Wohngemeinden der Kinder bündeln und die Einrichtungen fördern (in der Übergangsphase über die Standortgemeinden). Der Landesanteil soll im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung (z. B. Tarifsteigerungen ) dynamisiert sein. Dadurch wird sich der für das Jahr 2022 ergebende prozentuale Gesamtfinanzierungsanteil der Kommunen am SQKM in den Folgejahren nicht mehr erhöhen. Die Gesamtsumme der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des SQKM wird inklusive der verschiedenen Bundesmittel im Jahr 2022 567,6 Mio. € betragen. Dies schließt nicht nur die o.g. Kommunalen Ausgleichs- und Entlastungsmittel ein, sondern auch die für Elternentlastung und Qualitätssteigerungen vorgesehenen Mittel. Darüber hinaus soll eine Evaluierung in der Übergangsphase bis 2023 die Auskömmlichkeit des Systems überprüfen, so dass gegebenenfalls Nachsteuerungen vorgenommen werden können. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 1409 3 Weiterhin wurde sich darauf verständigt, die bisher vom Land im Erlasswege zusätzliche jährliche Förderung in Höhe von 12,8 Mio. Euro für Sprachbildung (6,5 Mio. Euro), für die Regional- und Minderheitensprachen (500.000 Euro), für Familienzentren (5,5 Mio. Euro) und ggf. für Hortmittagessen (300.000 Euro), auch künftig außerhalb des SQKM vom Land gesondert zu finanzieren. Die Gesamtentwicklung der Betriebskostenfinanzierung kann folgender Grafik entnommen werden: 2. Kann das Ministerium den Rechenweg des Abgeordneten Koch transparent darstellen? Wenn ja, bitte ich um detaillierte Darlegung. Antwort: Eine genaue Darlegung der Überlegungen eines Abgeordneten ist dem Ministerium naturgemäß nicht möglich. Der Rechenweg des Abgeordneten Koch scheint sich auf die hochgerechneten durchschnittlichen Werte für Kosten der Kindertagesbetreuung in Schleswig- 34,0 Mio. € 42,9 Mio. € 28,4 Mio. € 80,2 Mio. € 97,9 Mio. € 97,9 Mio. € 210,8 Mio. € 259,6 Mio. € 304,3 Mio. € 341,2 Mio. € 424,7 Mio. € 469,7 Mio. €244,7 Mio. € 302,5 Mio. €332,7 Mio. € 421,4 Mio. € 522,6 Mio. € 567,6 Mio. € 0,00 Mio. € 100,00 Mio. € 200,00 Mio. € 300,00 Mio. € 400,00 Mio. € 500,00 Mio. € 600,00 Mio. € 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Schleswig-Holstein mit Bundes- und Landesmitteln (ohne zusätzliche Investitionskostenförderprogramme und Familienzentren) Bundesmittel Landesmittel Drucksache 19/1409 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 4 Holstein zu beziehen, die im Rahmen des Reformprozesses ermittelt wurden. Es wurde eine Abfrage der aktuellen Elternbeiträge durchgeführt, um die derzeitige Belastung festzustellen. Die dabei ermittelten Durchschnittswerte wurden auf das Jahr 2021 hochgerechnet, indem von einer jährlichen Dynamisierung von drei Prozent ausgegangen wurde. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 372 € für einen 8-stündigen U3-Platz und von 266 € für einen Ü3-Platz. Subtrahiert man von diesen Durchschnittwerten die entsprechenden Deckelbeträge , ergeben sich die vom Abgeordneten Koch vorgetragenen Werte von 84 € und 33 €. Der weitere Rechenweg lässt sich dem Plenarprotokoll entnehmen.