SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/1412 19. Wahlperiode 2019-04-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Özlem Ünsal (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration Kommunale Wohnungsgesellschaften in Schleswig-Holstein 1. Welche Wohnungsgesellschaften in (teilweise) kommunalem Eigentum gibt es in Schleswig-Holstein an welchen Standorten? Zu welchem Anteil stehen diese in kommunalem Eigentum? Welche Rechtsform haben diese? Antwort: Eine Auflistung aller kommunalen Eigenbetriebe bzw. kommunaler Beteiligungen liegt der Landesregierung nicht vor. Auf Grundlage der Förderungen durch die IB.SH können folgende Wohnungsgesellschaften benannt werden: Name der Gesellschaft Birkland Betriebs-GmbH Wees Gemeinde Sylt EB KLM-Kommunales Liegenschafts-Management Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH Industrie- und Wohngelände Mölln mbH Insel Sylt Tourismus-Service GmbH Stadtwerke Husum GmbH Wohnraumentwicklung Geesthacht GmbH & Co. KG Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH Darüber hinaus verfügen Gebietskörperschaften in Eigenregie, überwiegend Kommunen, über einen geförderten Wohnungsbestand. Drucksache 19/1412 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 2 2. Über welchen Wohnungsbestand verfügen die in Frage 1 genannten Wohnungsbaugesellschaften ? Antwort: Der Zensus 2011 weist für den Stichtag 9. Mai 2011 insgesamt 21.330 Wohnungen aus, deren Eigentümer Kommunen oder kommunale Wohnungsunternehmen sind. Die unter Frage 1 genannten Gesellschaften bilden hier nur eine Teilgruppe. Sie verfügen über einen geförderten Wohnungsbestand mit insgesamt 3.404 Belegungsbindungen. Darüber hinaus verfügen Gebietskörperschaften in Eigenregie, überwiegend Kommunen, über einen geförderten Wohnungsbestand von 836 Belegungsbindungen. Die Angaben beziehen sich auf den 31.12.2018. Neuere Zahlen sind nicht bekannt. 3. Welcher Anteil der Wohnungen davon ist mit Belegbindungen belegt? In welchem Maße laufen diese Belegbindungen in den nächsten fünf Jahren aus? Antwort: Die nachfolgenden Angaben zu den Belegungsbindungen beziehen sich auf die in Frage 1 benannten Gesellschaften sowie Gebietskörperschaften. Eine Bindungsquote kann aufgrund der unterschiedlichen Bezugszeitpunkte nicht berechnet werden. Tabelle 1 Stichtag Kommunale Gesellschaften Gebietskörperschaften (i.W. Kommunen) Summe 31.12.2018 3.404 836 4.240 31.12.2019 3.360 820 4.180 31.12.2020 3.354 816 4.170 31.12.2021 3.316 780 4.096 31.12.2022 3.263 771 4.034 31.12.2023 3.213 770 3.983 31.12.2024 3.213 741 3.954 4. Von welchen dieser Gesellschaften wurden seit 2009 in welcher Höhe Mittel aus den Wohnraumförderprogrammen des Landes in Anspruch genommen? Wie viele Wohneinheiten wurden damit jeweils geschaffen? Antwort: Es wurden zwischen 2009 und 2018 insgesamt 146.791 T EUR für Neubauund Bestandsmaßnahmen von Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften bewilligt. Damit wurden 1.405 Belegungsbindungen begründet (328 im Bestand und 1.077 im Neubau). Eine unternehmensbezogene Auflistung (nach Wohneinheiten und Volumen) wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen. 5. Welche Kenntnisse über laufende oder geplante Gründungen von weiteren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung ? Antwort: Mit Ratsbeschluss vom 20.09.2018 hat die Stadt Kiel beschlossen, die kom- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/1412 3 munale Wohnungsgesellschaft (KiWoG) zu gründen. Es wird geprüft, ob die Gesellschaft in Form einer Genossenschaft organisiert wird. Weitere Kenntnisse über laufende oder geplante Gründungen liegen der Landesregierung zurzeit nicht vor. 6. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um den Wohnungsbau durch kommunale Wohnungsgesellschaften und deren Neugründung zu fördern? Antwort: Bestehenden oder neu zu gründenden kommunalen Wohnungsgesellschaften steht das gesamte Spektrum der Wohnraumförderung zur Verfügung. Die sehr günstigen Darlehen sowie die Zuschüsse für den Mietwohnungsneubau können durch diese ebenso in Anspruch genommen werden, wie das Angebot zur Sanierung/Modernisierung von Bestandswohnraum. Insbesondere das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ bietet sich zur Nutzung durch kommunale Wohnungsgesellschaften an. Im Rahmen dieses Programms können 100% der Baukosten durch die IB.SH in Form von Darlehen und Zuschüssen bereitgestellt werden. Das notwendige Eigenkapital kann durch die Einbringung des Baugrundstücks beigebracht werden. Auch steht das Beratungsangebot der IB.SH und der ARGE-SH den kommunalen Akteuren ebenso zur Verfügung, wie auch anderen Akteuren der Wohnungswirtschaft . Beide Institutionen bieten umfangreiche Beratungs- bzw. Informationsangebote zu Themen wie Baukosten, Wohnungsmarktentwicklung, Mietenentwicklung etc. Diese Kenntnisse sind Basis für kommunale Entscheidungen zur Umsetzung der kommunalen Wohnungsbauziele.